Handlungsanleitung: Rechtstexte bei webador richtig einbinden

webador ist nach Unternehmensangaben ein benutzerfreundlicher Website-Baukasten mit dem Webseiten und Onlineshops einfach erstellt werden können. Wie Online-Händler ihre Rechtstexte richtig in ihre webador-Präsenz einbinden können, wird in dieser Anleitung aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis
- Individualisierung der Rechtstexte für webador im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei
- Anlage der Rechtstexteseiten in der webador-Präsenz
- Einpflegen der AGB bei webador
- Einpflegen der Widerrufsbelehrung bei webador
- Einpflegen der Datenschutzerklärung bei webador
- Das Impressum (inkl. klickbarem OS-Link) bei webador einbinden
- Die Rechtstexteseiten in der Fußzeile der webador-Präsenz zuweisen
Individualisierung der Rechtstexte für webador im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei
Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei an.

Sie sehen danach eine Übersicht der von Ihnen gebuchten Rechtstexte. Wählen Sie Onlineshop aus.
Es wird Ihnen dann angezeigt, ob die Rechtstexte vollständig konfiguriert sind oder Sie dies noch zu erledigen haben.

Mit einem Klick auf den Button "Jetzt konfigurieren" starten Sie den Rechtstexte-Konfigurator.
Sie können nun die Rechtstexte mit einer einfachen Ja/Nein-Auswahl Ihren Bedürfnissen anpassen.
Nach erfolgter Konfiguration sehen Sie folgende Statusmeldung bei Ihren webador-Rechtstexten:

Die Texte werden Ihnen dann in drei unterschiedlichen Formaten (pdf, txt, html) und als HTML Copy&Paste-Variante zur Verfügung gestellt.
Hinweis 1: Für webador verwenden Sie bitte die Text-Datei (.txt).
Hinweis 2: Ihr Impressum im Mandantenportal ist bereits mit den bei der Bestellung angegebenen Unternehmensinformationen versorgt. Prüfen Sie diese vor der Verwendung auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Anlage der Rechtstexteseiten in der webador-Präsenz
Loggen Sie sich anschließend in Ihren webador Händler-Account ein.

Wählen Sie dann links oben den Menüpunkt "Seiten".

Sie sehen nun eine Übersicht der bereits angelegten Seiten.

Legen Sie, sofern noch nicht vorhanden die Rechtstexteseiten
- AGB
- Datenschutzerklärung
- Widerrufsbelehrung und
- Impressum
mit den folgenden Einstellungen an:

Wichtig dabei: Bei den Rechtstexteseiten muss die Option "sichtbar im Menü" deaktiviert werden/sein, damit diese Seiten nicht oben im Shop-Menü angezeigt werden. Wie Sie die Rechtstexteseiten nachdem sie mit Inhalt gefüllt sind der Fußzeile in Ihrer webador-Präsenz zuweisen zeigen wir weiter unten in dieser Anleitung.
Einpflegen der AGB bei webador
Nachdem alle Rechtstexteseiten angelegt sind klicken Sie als erstes auf den Bearbeitungsstift bei der Seite AGB

Kopieren Sie nun die AGB als Text-Datei (.txt) aus dem Mandantenportal in das Eingabefeld für die AGB.

Einpflegen der Widerrufsbelehrung bei webador
Die Widerrufsbelehrung können Sie analog zu den bei den AGB beschriebenen Schritten einfügen.
Einpflegen der Datenschutzerklärung bei webador
Die Datenschutzerklärung können Sie analog zu den bei den AGB beschriebenen Schritten einfügen.
Das Impressum (inkl. klickbarem OS-Link) bei webador einbinden
Kopieren Sie Ihr Impressum, gegebenenfalls inklusive dem Logo der Initiative "Fairness-im-Handel", aus dem Mandantenportal 1:1 in das dafür vorgesehen Feld bei webador.
Der OS-Link ist nach dem Speichern direkt anklickbar.

Die Rechtstexteseiten in der Fußzeile der webador-Präsenz zuweisen
Wählen Sie dazu zunächst links oben den Menüpunkt "Editor"

Wählen Sie dann links das Element "Text" und ziehen Sie es in die Fußzeile.

Tragen Sie danach in diesem Textelement untereinander die Namen der Rechtstexteseiten ein.

Wählen Sie danach einen Rechtstext-Namen den Sie verlinken wollen und markieren Sie diesen.
Klicken Sie danach auf das Linksymbol darüber (siehe Bild)

Wählen Sie danach die Seite aus zu der verlinkt werden soll und Speichern Sie Ihre Auswahl ab.

Widerholen Sie diese Schritte für die weiteren Rechtstexteseiten.
Fertig. Die Rechtstexte für webador sind nun versorgt.
Interessierte Online-Händler können sich hier über unseren AGB-Service für webador informieren.
Webseitenbetreiber, die Ihre webador-Präsenz ohne Shopfunktion nutzen finden hier unsere Datenschutzerklärung + Impressum für webador-Webseiten.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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1 Kommentar
Anstatt den Text hinein zu kopieren, kann man nicht einfach den Hosting Link Verknüpfen?
So das wenn man z.b auf AGB klickt, die Seite (Hosting Link zu den AGB) auf geht!