Handlungsanleitung: Rechtstexte bei Dawanda richtig einbinden und AGB-Schnittstelle einrichten

DaWanda ist ein Online-Marktplatz für Selbstgemachtes und Unikate. In den DaWanda-Shops bieten kreative Menschen mit Liebe gefertigte Produkte an. Kreativität ist bei der Aktivierung der AGB-Schnittstelle, die nach der einmaligen Einbindung der Rechtstexte in den Dawanda-Shop bei Bedarf auch die automatische Überwachung und die Aktualisierung der Rechtstexte übernimmt, jedoch nicht nötig. Wie die Rechtstexte dafür in den Shop eingebunden werden und anschließend die Aktualisierungs-Automatik eingerichtet wird, wird in der folgenden Handlungsanleitung aufgezeigt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Anmelden im Dawanda-Shop
- 2. Erzeugen des Anwendungsschlüssels für die Rechstexte-Übertragung
- 3. Übertragung der Rechtstexte aus dem Mandantenportal in den Dawanda-Shop
- 4. Übertragen der AGB und der Datenschutzerklärung in den Dawanda Shop
- 5. Übertragen der Widerrufsblehrung in den Dawanda Shop
- 5.1. Übertragung bei erstmaliger Einbindung einer Widerrufsbelehrung
- 5.2. Übertragung der neuen Widerrufsbelehrung bei bereits vorhandener Widerrufsbelehrung
- 6. Produkte der neuen Widerrufsbelehrung zuordnen
- 7. Typische Fragen zur Widerrufsbelehrung bei Dawanda
- 8. Statusmeldung nach Einbindung der Rechtstexte und Aktivierung der Automatik
1. Anmelden im Dawanda-Shop
Loggen Sie sich zunächst in Ihren Dawanda Shop mit Ihren Zugangsdaten ein:

2. Erzeugen des Anwendungsschlüssels für die Rechstexte-Übertragung
Bevor die Aktualisierungsautomatik für die Rechtsstexte aktiviert werden kann muss zunächst ein Anwendungsschlüssel für die Übertragung der Rechtstexte erzeugt werden.
Wählen Sie dazu in der Navigation links im Shop den Menüpunkt "externe Anwendungen"

Danach gelangen Sie zur Übersichtsseite der verfügbaren externen Anwendungen.
Mit einem Klick auf den Button "Anwendungs-Schlüssel erstellen" bei der Anwendung "IT-Recht Kanzlei - AGB-Schnittstelle" erzeugt das System den für die Übertragung notwendigen Schlüssel.

3. Übertragung der Rechtstexte aus dem Mandantenportal in den Dawanda-Shop
Melden Sie sich nun mit Ihren Zugangsdaten im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei an.

Sie sehen danach eine Übersicht der von Ihnen gebuchten Rechtstexte. Wählen Sie Dawanda aus.

4. Übertragen der AGB und der Datenschutzerklärung in den Dawanda Shop
Bei Dawanda werden die AGB und die Datenschutzerklärung in einen Eingabebereich übertragen.
Daher stehen Ihnen im Mandantenportal diese in einem Dokument zur Verfügung.
Wählen Sie im nächsten Schritt die Datei "AGB - inklusive Datenschutz" aus

Sie bekommen nun angezeigt, ob die Texte komplett konfiguriert sind, oder Sie dies noch vor der Übertragung erledigen sollten.
Ist die Konfiguration komplett starten Sie die Übertragung mit einem Klick auf das farbig hervorgehobene Wort "Datenschnittstelle"

Nach dem Klick auf das Wort Datenschnittstelle öffnet sich ein neues Fenster und Sie können den Anwendungs-Schlüssel von Dawanda in das dafür vorgesehen Feld eingeben.
Die Übertragung wird danach mit einem Klick auf "AGB jetzt übermitteln" unten in diesem Eingabefenster gestartet.

Sind die AGB inklusive der Datenschutzerklärung erfolgreich übertragen wird Ihnen folgendes angezeigt:

Tragen Sie nun die Zielseite für die AGB in Ihrem Dawanda-Shop in das dafür vorgesehen Eingabefeld ein.
Hinweis: Die Zielseite finden Sie am einfachsten, indem Sie als Besucher Ihres Shops "AGB und Widerrufsbelehrung" anklicken. Wie diese Shop-URL dann aussehen sollte wird Ihnen im obigen Bild als Muster angezeigt.
Ist die korrekte Zielseite eingetragen und gespeichert bekommen Sie folgende Meldung zu sehen:

5. Übertragen der Widerrufsblehrung in den Dawanda Shop
5.1. Übertragung bei erstmaliger Einbindung einer Widerrufsbelehrung
Ist im Dawanda-Shop bisher noch keine Widerrufsbelehrung eingebunden muss eine solche zunächst angelegt werden.
Die Anlage einer Widerrufsbelehrung erfolgt über die Navigationspunkte "Mein Dawanda" - "Artikel & Shop" - "Widerrufsbelehrungen"

Auf der folgenden Seite erstellen Sie eine Widerrufsbelehrung durch einen Klick auf den Button "Neue Widerrufsbelehrung erstellen".
Anschließend legen Sie diese durch einen Klick auf den Textlink "als Standard festlegen" fest (siehe Pfeile im Bild).

Danach "weiß" unsere Datenschnittstelle wohin die Widerrufsbelehrung übertragen werden soll.
Die Übertragung der Widerrufsbelehrung in den Dawanda-Shop funktioniert analog zu den oben beschriebenen Schritten bei den AGB (inkl. Datenschutzerklärung).
5.2. Übertragung der neuen Widerrufsbelehrung bei bereits vorhandener Widerrufsbelehrung
Sind in Ihrem Dawanda-Shop bereits eine oder mehrere Widerrufsbelehrung(en) hinterlegt gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Erstellen Sie wie zuvor beschrieben eine neue Widerrufsbelehrung
- Legen Sie diese als Standard fest
- Benennen Sie die vorhandene(n) Widerrufsbelehrung(en) um, z. B. "in Widerrufsbelehrung alt".
Die Übertragung der Widerrufsbelehrung der IT-Recht Kanzlei in den Dawanda-Shop funktioniert danach analog zu den oben beschriebenen Schritten bei den AGB (inkl. Datenschutzerklärung).
Sollten Sie physische und digitale Produkte verkaufen sprechen Sie uns gerne an. Wir stellen Ihnen dann eine Widerrufsbelehrung zur Verfügung, die beide Anwendungsbereiche berücksichtigt.
6. Produkte der neuen Widerrufsbelehrung zuordnen
In folgenden Fällen müssen der neuen Widerrufsbelehrung im nächsten Schritt Produkte zugewiesen werden:
- Es wurden bereits VOR der Übertragung der Widerrufsbelehrung Produkte angelegt und veröffentlicht
- Es wurden VOR der Übertragung der Widerrufsbelehrung Produkte als Entwurf erstellt
- Es wurden VOR der Übertragung der Widerrufsbelehrung Produkte pausiert
- Es wurden VOR der Übertragung der Widerrufsbelehrung Angebote beendet, die aber eventuell nochmals aktiviert werden
- Es wurde im Shop eine bereits oder mehrere Widerrufsbelehrung(en) verwendet denen Produkte zugeordnet sind
Hinweis: Sind im Shop noch überhaupt keine Produkte vorhanden können sie nun angelegt werden. Sie werden automatisch der neuen, als Standard definierten Widerrufsbelehrung zugeordnet.
Sind Produkte vorhanden, die der neuen Widerrufsbelehrung zuzuordnen sind gehen Sie bitte wie folgt vor:
Wählen Sie links in der Navigation unter Produkte den Menüpunkt "Widerrufsbelehrungen" aus.

Im folgenden Fenster sehen Sie die alte Widerrufsbelehrung, der in diesem Beispiel noch Produkte zugeordnet sind.
Der neuen Widerrufsbelehrung sind noch keine Produkte zugeordnet.

Wählen Sie die bisher verwendetete alte Widerrufsbelehrung aus und markieren alle Produkte, die danach angezeigt werden.
Ganz unten öffnet sich nun ein Button-Menü.
Wählen Sie hier zunächst "x Produkt(e) bearbeiten" aus.

Anschließen wählen Sie im sich öffnenden Auswahlmenü "Widerrufsbelehrung zuordnen" aus.

Auf der Folgeseite können Sie nun die neue (aktuelle) Widerrufsbelehrung auswählen.
Mit einem Klick auf den Button "Anpassungen übernehmen" werden die markierten Produkte der neuen Widerrufsbelehrung zugeordnet.

Hinweis: Mit dieser Vorgehensweise lassen sich jeweils maximal 50 Produkte der neuen Widerrufsbelehrung zuordnen. Sind mehr als 50 Produkte im Dawanda-Shop vorhanden wiederholen Sie die zuvor beschriebenen Schritte bis ALLE Produkte der neuen Widerrufsbelehrung zugeordnet sind.
Anschließen können Sie die alte(n) Widerrufsbelehrung(en) löschen.
Übrigens: Mit dem o.g. Ergebnisfilter "Widerrufsbelehrung" lassen sich über den Eintrag "Keine Angabe" zudem Produkte finden, denen bisher überhaupt keine Widerrufsbelehrung zugeordnet war.
7. Typische Fragen zur Widerrufsbelehrung bei Dawanda
1. Kann die AGB-Schnittstelle nicht einfach die alte Widerrufsbelehrung überschreiben?
Nein. Damit die Schnittstelle sauber funktioniert muss eine neue Widerrufsbelehrung angelegt und als Standard definiert werden. Dies verhindert mögliche Kollisionen mit vorhandenen Texten und/oder anderen Übertragungsautomatiken.
2. Ich habe Produkte der neuen Widerrufsbelehrung zugeordnet, kann aber die alte Widerrufsbelehrung nicht löschen?
Lässt sich die alte Widerrufsbelehrung nicht löschen sind Ihr noch Produkte/Angebote zugeordnet. Die Löschung der alten Widerrufsbelehrung ist erst möglich wenn ALLE (aktive, pausierte, beendete und Entwürfe) der neuen Widerrufsbelehrung zugeordnet sind. Überprüfen Sie im Bereich "Artikel & Shop" - Widerrufsbelehrungen, ob der alten Widerrufsbelehrung noch Produkte zugeordnet sind
3. Muss ich beendete Angebot der neuen Widerrufsbelehrung zuordnen?
Beendete Angebote bauchen prinzipiell nicht der neuen Widerrufsbelehrung zugeordnet werden. Falls Sie diese Angebote aber zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktivieren wollen sollten sie der neuen Widerrufsbelehrung zugeordnet sein. Wir empfehlen ALLE Produkte der neuen Widerrufsbelehrung zuzuordnen.
4. Ich verkaufe physische und digitale Produkte reicht es da eine Widerrufsbelehrung anzulegen?
Ja, Sollten Sie physische und digitale Produkte verkaufen sprechen Sie uns gerne an. Wir stellen Ihnen dann eine Widerrufsbelehrung zur Verfügung, die beide Anwendungsbereiche berücksichtigt.
5. Trotz Zuordnung zur neuen Widerrufsbelehrung habe ich noch Produkte bei der alten?
In diesem Fall waren der alten Widerrufsbelehrung mehr als 50 Produkte zugeordnet. Die oben beschriebenen Schritte sind so oft zu wiederholen bis alle Produkte neu zugeordnet sind
6. Bieten Sie einen AGB-Schnittstellen-Service an, der mir diese Arbeit abnehmen kann?
Ja, bei Interesse sprechen Sie uns gerne darauf an.
8. Statusmeldung nach Einbindung der Rechtstexte und Aktivierung der Automatik
Sind die AGB, Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung erfolgreich übertragen und die Aktualisierungen aktiviert, wird Ihnen im Mandantenportal folgende Statusmeldung angezeigt:

FERTIG: Die Aktualisierungs-Automatik überprüft und aktualisiert bei Bedarf die Rechtstexte in Ihrem Dawanda-Shop und Sie können sich nun auf das konzentrieren was Ihnen wichtig ist: Verkaufen!
Interessierte Onlinehändler können sich hier über unseren AGB-Service für Dawanda inklusive AGB-Schnittstelle informieren.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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