Handlungsanleitung: Cookie-Consent-Tool bei PRIVE richtig konfigurieren

Handlungsanleitung: Cookie-Consent-Tool bei PRIVE richtig konfigurieren
5 min
Beitrag vom: 19.11.2019

Wir stellen Mandanten in Kooperation mit PRIVE ab sofort ein kostenloses Cookie-Consent-Tool zur Verfügung. Die aktuelle Handlungsanleitung zeigt Schritt für Schritt auf, wie sich das Tool für die jeweilige Zielseite im PRIVE-Benutzerkonto konfigurieren lässt.

Mehr Informationen zum Cookie-Consent-Tool finden Sie hier.

I. Log-In bei PRIVE und Aufrufen der Konfigurationsseite

Loggen Sie sich ins Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei ein und rufen Sie diese Seite auf. Klicken Sie nun auf den Link, der Sie zum Cookie-Consent-Tool von PRIVE weiterleitet.

Nach der Weiterleitung aus dem Mandantenportal müssen Mandanten der IT-Recht Kanzlei sich bei PRIVE zunächst kostenlos registrieren.

Die im Registrierungsformular angegebene Mailadresse ist der maßgebliche Nutzername für spätere Zugriffe auf das PRIVE-Konto.

Um das Cookie-Consent-Tool zu konfigurieren, loggen Sie sich zunächst unter https://app.prive.eu/#/ mit Ihrer Mail-Adresse und dem selbst vergebenen Passwort ein.

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Nach dem Log-In begeben Sie sich vom linken Seitenmenü aus zum Bereich „Webseiten und Mails“, der in der kostenlosen Mandanten-Version als einziger freigeschalteter Bereich auf die Konfiguration des Cookie-Consent-Tools weiterleitet.

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II. Konfiguration des Tools

Um nun das Cookie-Consent-Tool für Ihre Webseite zu konfigurieren, klicken Sie in der sich unter „Webseiten und Mails“ öffnenden Maske auf „neue Webseite*.

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Hier sind Sie nun zunächst gehalten, die URL Ihrer Webseite einzutragen, auf welcher das Tool implementiert werden soll.

Wichtig: verwenden Sie, um eine Fehlermeldung zu vermeiden, unbedingt das Präfix „https://“.

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Nach Angabe der URL müssen Sie nun Templates für die von Ihnen eingesetzten Dienste zum Code des Cookie-Consent-Tools hinzufügen. Dies ist über eine einfache „Click&Select“-Funktion möglich.

Gehen Sie hierfür zunächst auf das Listensymbol rechts.

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Im der sich nun öffnenden Maske können Sie sodann die von Ihnen eingesetzten Dienste auswählen. Ist ein Dienst nicht bereits in der Übersicht aufgelistet, kann er über die Suchfunktion gefunden werden.

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Hinweis: PRIVE wird in den kommenden Wochen Templates zu vielen zusätzlichen Diensten im Konfigurator hinzufügen.
Sollten Sie einen von Ihnen genutzten Dienst derzeit unter den Templates nicht wiederfinden, treten Sie bezüglich der Aufnahme gerne direkt mit PRIVE (support@prive.eu) in Verbindung.

Hinweis 1: Um festzustellen, welche von Ihnen verwendeten Dienste einer Cookie-Einwilligung bedürfen, begeben Sie sich in den Datenschutz-Konfigurator im Mandantenportal (Nach Log-In: Ihre Rechtstexte > Datenschutzerklärung (ONLINE-SHOP) bzw. Datenschutzerklärung (Blogs, Homepages ohne Bestellfunktion - nicht Shops) > "Jetzt konfigurieren"). Bei allen cookie-einwilligunspflichtigen Diensten, bei denen Sie "Ja" ausgewählt haben, wird das folgende gelbe Informationsfeld angezeigt:

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Hinweis 2 zu PRIVE-Templates für Zahlungsdienste:

Bei PRIVE sind derzeit Templates für diverse Zahlungsanbieter auswählbar, welche mit Cookies arbeiten.

Nach Auffassung der IT-Recht Kanzlei handelt es sich bei Cookies von Zahlungsanbietern grundsätzlich um technisch notwendige Cookies, für die keine Einwilligungspflicht besteht. Grund hierfür ist, dass diese gesetzt werden, um dem Käufer die elektronische Erfüllung seiner rechtlichen Zahlungspflicht zu ermöglichen.

Einwilligungspflichtig sind nach derzeitigem Stand allerdings Amazon Pay und PayPal Express.

Die IT-Recht Kanzlei rät daher dazu, Templates für Zahlungsanbieter (vorbehaltlich der soeben erwähnten Ausnahmen) nicht dem Tool-Code hinzuzufügen.

Dadurch wird gewährleistet, dass die Funktionalität der Zahlungsdienste durch das Cookie-Consent-Tool nicht beeinträchtigt wird und die Dienste weiterhin problemlos nutzbar sind.

Klicken Sie abschließend auf „Hinzufügen“ unten rechts.

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Sie werden nun auf die Hauptseite der Kategorie „Webseiten und Mails“ zurückgeleitet, die Konfiguration des Tools für die benannte Webseite wurde gespeichert und wird in einem Kasten rechts mit der entsprechenden URL angezeigt.

Um das Tool nun auf der Zielseite einzubinden, ist ein Klick auf </> im Kasten erforderlich.

PRIVE11

Anschließend öffnet sich ein Fenster, das eine Anleitung zur Einbindung des Cookie-Consent-Tools auf der Website anzeigt und hierfür zunächst einen Code bereitstellt. Dieser muss zur Anzeige des Tools dort eingebunden werden.

Im zweiten Schritt müssen die laufenden Skripte aktualisiert werden. Eine Handlungsanleitung stellt PRIVE im sich öffnenden Anleitungsfenster bereit.

PRIVE22

Dieser Vorgang lässt sich für beliebig viele Website-Präsenzen wiederholen.

III. Empfehlung: Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung mit Usercentrics abschließen

Wird das Cookie-Consent-Tool mit Usercentrics-Technologie auf der Website implementiert, kann es dazu kommen, dass Usercentrics mit dem Einholen von Einwilligungen personenbezogene Daten der Nutzer im Auftrag des Seitenbetreibers verarbeitet.

Für Datenverarbeitungen im Auftrag ist nach der DSGVO der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages erforderlich.

Einen solcher Vertrag kann direkt im PRIVE-Mandantenbereich mit Usercentrics elektronisch geschlossen werden.

Klicken Sie hierfür auf </> bei der konfigurierten Seite und klicken Sie im sich öffnenden Fenster unter 3.) auf "AV-Vertrag unterschreiben".

PRIVEX

Die IT-Recht Kanzlei rät dazu, den Vertrag über die Auftragsverarbeitung mit Usercentrics abzuschließen.

IV. Entsprechende Klausel in der Datenschutzerklärung der IT-Recht Kanzlei aktivieren

Nutzen Sie das von der IT-Recht Kanzlei in Kooperation mit PRIVE angebotene Cookie-Consent-Tool, ist zwingend eine Anpassung der Datenschutzerklärung im Mandantenportal erforderlich.

Weil das Tool bei Seitenaufruf Daten der Nutzer erhebt, um eine eindeutige Zuordnung von Cookie-Einstellungen und deren Protokollierung zu gewährleisten, ist über den Einsatz des Tools in der Datenschutzerklärung zu informieren.

Die Datenschutzerklärungen der IT-Recht Kanzlei für Online-Shops und diejenige für Homepages und Blogs ohne Bestellfunktion enthalten ab sofort eine auswählbare Klauseloption.

Um diese zu aktivieren, gehen Sie nach dem Log-In im Mandantenportal über Ihre Rechtstexte > Datenschutzerklärung (ONLINE-SHOP) bzw. Datenschutzerklärung (Blogs, Homepages ohne Bestellfunktion - nicht Shops) > "Jetzt konfigurieren").

Hier finden Sie unter „Tools und Sonstiges“ die Frage „Nutzen Sie das Cookie-Consent-Tool der IT-Recht-Kanzlei/Prive?“.

Wählen Sie hier „Ja“ aus, aktualisieren Sie die Datenschutzerklärung und stellen Sie (entweder über händisches Einfügen oder über eine aktivierte Schnittstelle) sicher, dass die neue Version auf der entsprechenden Webseite eingebunden wird.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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