Handlungsanleitung für Shopware 5-Shops: Rechtstexte richtig einbinden und Aktualisierungs-Automatik starten

Handlungsanleitung für Shopware 5-Shops: Rechtstexte richtig einbinden und Aktualisierungs-Automatik starten

Dieser Leitfaden erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihre Rechtstexte über unsere Schnittstelle automatisch in Ihren Shopware5-Shop integrieren und stets aktuell halten.

I. Vorbereitungen im Shopware-Shop

1. Einloggen im Shopware-Backend

Loggen Sie sich zunächst in Ihren Shopware-Shop mit Ihren Zugangsdaten ein:

Login in den Shopware Händleraccount

2. Installieren und Konfigurieren der AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei

Bevor die für die Aktualisierungsautomatik notwendigen Rechtstexte eingebunden werden können, muss die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei installiert werden.

Wählen Sie dazu oben in der Navigation den Menüpunkt "Einstellungen" und dann "Plugin-Manager":

Auswahl Einstellungen - Plugin-Manager bei Shopware

Danach gelangen Sie zur Übersichtsseite der bereits installierten Erweiterungen.

Darunter finden Sie die Erweiterungen, die noch installiert werden können.

Installieren Sie nun die AGB-Schnittstelle der IT-Recht Kanzlei.

Auswahl des Plugins IT-Recht Kanzlei AGB-Schnittstelle bei Shopware

Anschließend aktivieren Sie das Plugin durch einen Klick auf den blauen Button "Aktivieren".

Aktivierung des Plugins IT-Recht Kanzlei AGB-Schnittstelle

Bevor Sie nun mit dem benötigten Token in das Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei wechseln, müssen zunächst noch die Shopseiten-ID´s für die Rechtstexte versorgt werden.

Tragen Sie die Shopseiten ID's in das Konfigurationsformular ein, in welche die entsprechenden Rechtstexte übertragen werden sollen.

Für die Schnittstelle genutzt werden können: AGB, Widerrufsrecht und Datenschutz.

Die Seiten-ID's finden Sie im Hauptmenü Ihres Onlineshops oben unter "Inhalte" und dann "Shopseiten".
Dort dann rechts in der Klammer hinter dem jeweiligen Seitentitel.

Übersicht der bei shopware vordefinierten Shopseiten mit Seiten-ID

Notieren Sie sich die entsprechenden Seiten-ID´s und weisen Sie diese beim AGB-Schnittstellen-Plugin zu.

API-Token jetzt beim Reiter Konfiguration bei Shopware

Im untersten Eingabefeld des Konfigurationsformulars finden Sie zudem das individuell für Ihren Shop erzeugte Token siehe roter Pfeil im Bild oben) , welches Sie für die Übertragung der Rechtstexte benötigen.

II. Übertragen der Rechtstexte in den Shopware-Shop

Melden Sie sich nun mit Ihren Zugangsdaten im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei an.

MP neu

1. Einrichtung der Schnittstellenverbindung

Nach dem Login geht es an die Einrichtung der Datenschnittstelle.

Wählen Sie hierfür im rechten Seitenmenü unter der Überschrift „Schnittstelle“ den Punkt „Schnittstelle einrichten“ aus.

Schnittstelle

Hinweis: Haben Sie bereits eine andere Rechtstexte-Schnittstelle eingerichtet, heißt der Menüpunkt "Schnittstelle verwalten".

Sie gelangen nun auf die zentrale Benutzeroberfläche für die Schnittstellenverwaltung.

Wählen Sie aus dem Systemkatalog per Klick auf die Auswahl-Schaltfläche unter "ODER WÄHLEN SIE IHR SYSTEM" Ihr Zielsystem aus.

Schnittstellenauswahl

Klicken Sie auf „Weiter“.

Im nächsten Schritt werden Sie gebeten, die maßgeblichen technischen Schnittstellendaten einzugeben, mit denen die Schnittstellenverbindung hergestellt wird.

Zugangsdaten Schnittstelle
  • Unter „Shop-Name“ können Sie der Schnittstelle einen beliebigen Namen geben, unter der sie sodann in Ihrer Schnittstellenverwaltung geführt wird.
  • Unter „API-Token" tragen Sie bitte den API-Token ein, den Sie per Mail erhalten haben (s. obige Ausführungen).
  • Im Feld "API-URL" tragen Sie bitte die URL der Startseite Ihres Shops ein

Klicken Sie nach Eingabe der Daten auf den „Speichern“-Button.

2. Konfiguration der zu übertragenden Rechtstexte

Nach Einrichtung der Schnittstellenverbindung werden Sie automatisch auf die Rechtstexte-Übertragungsseite weitergeleitet.

Sie finden hier eine Übersicht der für die Schnittstellenübertragung verfügbaren Rechtstexte:

strato

Haben Sie Ihre Rechtstexte bisher nicht konfiguriert, sehen Sie unter „Anmerkung“ den Hinweis, dass vor der Übertragung zunächst eine Konfiguration des Rechtstextes erforderlich ist.

Wichtig: Sie müssen einen Rechtstext erst konfigurieren, bevor er per Schnittstelle übertragen werden kann.

Klicken Sie dafür auf das rote „Bitte konfigurieren“ (s. roter Pfeil im obigen Bild).

Sie werden nun in den Online-Konfigurator weitergeführt.

Nehmen Sie die Konfiguration vor, indem Sie den virtuellen Fragenkatalog durchgehen. Klicken Sie abschließend auf „Weiter“.

Nach der Konfiguration werden Sie auf die Rechtstexte-Übertragungsseite zurückgeleitet, für den Rechtstext ist die Anmerkung "Bitte konfigurieren" nun entfallen.

Wiederholen Sie den Vorgang, bis alle zu übertragenden Rechtstexte konfiguriert sind und die Anmerkung „Bitte konfigurieren“ bei keinem zu übertragenden Rechtstext mehr angezeigt wird:

Bitte konfigurieren

3. Übertragen der Rechtstexte in den Shopware-Shop

Nach der Konfiguration der Rechtstexte können Sie diese nun über die eingerichtete Schnittstellenverbindung übertragen.

Aktivieren Sie hierfür durch Klick den „Übertragen“-Regler rechts für jeden Rechtstext:

xx

Nach Betätigung eines Übertragungs-Reglers erhalten Sie jeweils oberhalb die Mitteilung, ob die Übertragung erfolgreich war:

Mitteilung erfolgreiche Übertragung

Haben Sie alle Regler betätigt und sind diese auf „grün“ gestellt, haben Sie die Schnittstelleneinrichtung erfolgreich abgeschlossen.

FERTIG: Die Aktualisierungs-Automatik überprüft und aktualisiert bei Bedarf die Rechtstexte in Ihrem Shopware-Shop und Sie können sich nun auf das Verkaufen und den Kundenservice konzentrieren.

4. Schnittstellenstatus prüfen und Einstellungen ändern

Nach der Einrichtung der Schnittstelle und der Übertragung der Rechtstexte können Sie den Schnittstellenstatus jederzeit im rechten Seitenmenü unter „Schnittstellen verwalten“ (Nach Einrichtung der Schnittstelle wird der Menüpunkt in "Schnittstelle verwalten" umbenannt und dahinter ein grüner Haken angezeigt) prüfen und die Schnittstellenverbindung verwalten.

Wählen Sie hierfür nach Klick auf „Schnittstelle verwalten“ durch Klick auf die Sparte „Shop“ (Ihr frei gewählter Name für die Schnittstellenverbindung) die betroffene Schnittstelle aus:

Schnittstelle verwalten

Sie gelangen nun wieder in die Ansicht der aktiv übertragenen Dokumente und haben unterhalb der Übersicht unter „Einstellungen der Schnittstelle ändern“ die Möglichkeit, die Verbindungsdaten für die Schnittstelle (frei vergebener Shop-Name, API-Token, URL) bei Bedarf anzupassen:

Einstellungen ändern

Die Vergabe eines eigenen Namens für die Schnittstelle empfiehlt sich insbesondere wenn mehr als ein Shopware-Shop betrieben wird.
Dadurch ist direkt in der Schnittstellenverwaltung sichtbar welche Schnittstelle zu welchem Shopware-Shop gehört.

Shop-Name bearbeiten

Interessierte Onlinehändler können sich hier über unseren AGB-Service für Shopware informieren.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

LegalScan Pro: Technikbasierter Abmahnschutz für Ihre Plattform-Auftritte
(15.11.2024, 17:29 Uhr)
LegalScan Pro: Technikbasierter Abmahnschutz für Ihre Plattform-Auftritte
Swiss-US-Data Privacy Framework: Schweizer Datenschutzerklärungen aktualisiert
(13.11.2024, 14:36 Uhr)
Swiss-US-Data Privacy Framework: Schweizer Datenschutzerklärungen aktualisiert
Verkaufsangebote mit einem Klick auf Abmahnrisiken prüfen - in Echtzeit und kostenlos!
(12.11.2024, 17:46 Uhr)
Verkaufsangebote mit einem Klick auf Abmahnrisiken prüfen - in Echtzeit und kostenlos!
Hilfe im Arbeitsrecht: Formularsammlung der IT-Recht Kanzlei
(11.11.2024, 08:00 Uhr)
Hilfe im Arbeitsrecht: Formularsammlung der IT-Recht Kanzlei
Erfolge für Mandanten bei Freischaltung gesperrter Verkaufspräsenzen
(08.11.2024, 07:49 Uhr)
Erfolge für Mandanten bei Freischaltung gesperrter Verkaufspräsenzen
EU-Produktsicherheitsverordnung: Orientierungshilfen für Mandanten
(31.10.2024, 08:14 Uhr)
EU-Produktsicherheitsverordnung: Orientierungshilfen für Mandanten
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei