Geschenkgutscheine: Aus den Augen - aber lange nicht aus dem Sinn
Ein Geschenkgutschein ist für viele Anlässe eine tolle Idee. Der Kunde zahlt dem Händler einen bestimmten Betrag und erhält dafür eine Urkunde, die er verschenken kann. Doch oft geraten diese Geschenkgutscheine in irgendeiner Schublade in Vergessenheit und werden erst lange nach dem Ausstellungsdatum wiederentdeckt. Doch ist der Gutschein dann nicht schon längst verfallen? Mit dieser Frage hatte sich zuletzt das OLG München beschäftigt und befunden, dass sich die Gültigkeit von Gutscheinen an der gesetzlichen regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren orientieren muss.
1. Rechtliche Einordnung und Inhalt
Rechtlich ist ein Gutschein als Inhaberpapier iSv. § 807 BGB einzuordnen. Inhaltlich sind an den Gutschein diverse Anforderungen gestellt: So muss der Gutschein schriftlich verfasst sein, den Aussteller erkennen lassen und den Inhalt des Anspruchs umschreiben. Zumindest muss Umfang und Wert der Leistung aus dem Gutschein hervorgehen. Schließlich muss es zur Übergabe der Urkunde kommen.
2. Verfallsfrist
Soweit keine Regelung zum Verfall des Gutscheins getroffen ist, ist von der gesetzlichen regelmäßigen 3-jährigen Verjährung des Anspruchs aus dem Gutschein auszugehen. Komplizierter ist die Rechtslage, wenn eine Regelung zur Befristung des Gutscheins vom Händler getroffen wurde, die zeitlich unter dieser gesetzlichen Verjährungsfrist liegt.
In diesem Zusammenhang wird argumentiert, dass es grds. nur schwer nachvollziehbar ist, dass der Aussteller des Gutscheins eine Leistung empfängt, ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Denn das Äquivalenzprinzip von Leistung und Gegenleistung zählt zu den wesentlichen Grundgedanken der für gegenseitige Verträge geltenden Regeln des bürgerlichen Rechts. Eine Beschränkung dieses Prinzips durch eine zu kurz bemessene Frist kann eine unangemessene Benachteiligung darstellen (vgl. BGH, Urteil v. 12.06.2001, Az. XI ZR 274/00 - Befristung von Telefonkarten). Etwas anderes ergibt sich auch nicht bei angemessener Berücksichtigung der Interessen des Ausstellers an einer möglichst zügigen Einlösung des Gutscheins. Denn auch bei einer längeren Abwicklungsdauer geht der Aussteller keinerlei wirtschaftliches Risiko ein, weil er eine Vorleistung bereits empfangen hat und mit den Zinsvorteilen frei wirtschaften kann.
Die Gerichte haben sich mit der Wirksamkeit der Befristung von Gutscheinen bereits einige Male auseinandergesetzt.
- Das OLG Hamburg ( Urteil vom 21.09.2000, Az.: 10 U 11/00) hat diesbezüglich entschieden, dass die Begrenzung der Gültigkeit eines Kinogutscheins unzulässig ist, soweit kein Ausstellungs- und Verkaufsdatum eingetragen ist. Weiter führt das Gericht bezüglich der Verfallsfrist aus, dass der Beschenkte jedoch ausreichend Gelegenheit zur Einlösung des Gutscheins haben müsse. Zu denken sei an eine Frist von nicht unter zwei Jahren. Ist aber die Einlösefrist zu knapp bemessen, so ist der entsprechende Vermerk unwirksam und es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB) . Die regelmäßige Verjährung beginnt im Übrigen mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden bzw. der Gutschein ausgestellt ist.
- Das AG Syke (Urteil vom 19.02.2003,Az.: 9 C 1683/02) befand, dass eine Befristung eines Gutscheins für eine Ballonfahrt auf 1 Jahr zulässig sei. Bei dem namentlich ausgestellten Gutschein handele es sich um ein qualifiziertes oder hinkendes Inhaberpapier im Sinne von § 808 BGB. Der Betreiber dürfe sich hier auf den Verfall der auf dem Ticket ausgewiesenen Vorlegungsfrist (Einlösungsfrist) von einem Jahre nach § 801 Abs. 3 BGB berufen, so die Richter. Kritisiert werden kann aber an dieser Entscheidung, dass der zitierte § 801 BGB auf den § 808 BGB regelmäßig keine Anwendung findet ( Palandt,68.Auflage, § 808 Rn.5).
- Das Landgericht München (Urteil vom 26.10.95, Az: 7 O 2109/95) hat festgestellt, die Gültigkeitsdauer von Geschenkgutscheinen (Amazon) auf ein Jahr zu befristen sei eine unzulässige Regelung, da dies nach Ansicht des Gerichts eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers darstelle. Vielmehr müsse sich die Gültigkeitsdauer an der regelmäßigen 3-jährigen Verjährung orientieren. Diese Entscheidung wurde vom OLG München (Urteil vom 17.01.2008; Az. 29 U 3193/07) auch bestätigt.
Aber: Vorstehende Entscheidungen bezogen sich auf Verfallsfristen, die im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen geregelt wurden, also auf all die Fälle, in denen in den AGB(oder auf den Gutscheinen selber) eine diesbezügliche Regelung festgesetzt wurde.
Insofern kann aber ungeachtet der zitierten Rechtsprechung bei einer individuell ausgehandelten Gültigkeitsdauer durchaus die vertraglich vereinbarte Gültigkeitsfrist gelten.
3.Fristablauf und Übertragbarkeit
Tritt der Fall der Verjährung dann mal tatsächlich ein, hat dies zur Folge, dass der Händler die Leistung verweigern kann. Allerdings hat der Kunde in diesem Fall eine Anspruch auf Erstattung des Geldwertes. Allerdings kann der Händler den entgangenen Gewinn, den er bei Einlösung des Gutscheins gemacht hat, einbehalten.
Selbst wenn der Gutschein unter Nennung eines bestimmten Namens ausgestellt wurde, ist der Aussteller des Gutscheins verpflichtet, die Leistung an denjenigen zu erbringen, der ihm den Gutschein vorlegt. Anders ist dies allenfalls zu beurteilen, wenn eine auf eine bestimmte Person zugeschnittene Leistung erbracht werden soll.
4. Fazit
Händler, die Geschenkgutscheine anbieten, haben bei Begrenzung der Gültigkeit von Gutscheinen zum einen darauf zu achten, dass ein Ausstellungsdatum auf dem Gutschein vermerkt ist. Zum anderen sollte berücksichtigt werden, dass die Gültigkeit, sofern sie in den AGB geregelt ist, einen Zeitraum von 3 Jahren nicht unterschreitet. Hier gilt: Je kürzer die Frist bemessen ist, um so eher liegt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden vor. Eine unangemessen kurze Regelung kann schnell eine unwirksame, abmahngefährdete AGB-Klausel dar
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66 Kommentare
Ich habe auch mehrfach mydays kontaktiert. Aber nichts Ich bekomme auch kein Geld zurück!!
Ich kann nur warnen vor diesen Gutscheinen ,Hände weg!!!!!
Im Februar 2019 kontaktierte ich das Reisebüro und dieses buchte eine Reise in die Türkei. Den Gutschein würde ich per Check zugesendet bekommen. Zwei Wochen nach der Türkei Reise, ich hatte immer noch keinen Check, rief ich dort an. Sie hätte den Check verschickt. Sie würde ihn stornieren und einen neuen ausstellen. Ich bekomme aber keinen....
Was kann ich tun? 3 Jahre sind vergangen, aber ich hätte die Reise nicht gebucht, wenn sie mir gesagt hätten, er ist nicht mehr gültig.
Muss mydys mir das Geld abzüglich eine Verlustausfallspauschale erstatten, wenn sie abgelaufen sind?
Wie hoch ist die Abzugspauschale?
Vielen Dank!
Wir haben die Praxis im Internet gefunden und angeschrieben. Sie verweigern die Leistung und die Rückerstattung.
Sie berufen sich auf das gedruckte: Der Betrag ist nicht auszahlbar. Der Gutschein besitzt eine Gültigkeit von J Jahr ab Ausstellungsdatum.
Verstößt dies nicht gegen die guten Sitten? oder was anderes?
Kann mir jemand (kostenlos) Antwort geben?
Der Gutschein war für 6 Monate befristet und konnte nur im Shop eingelöst werden.
Bis zum heutigen Datum habe ich in den Shops kein Ersatzgerät gefunden, welches mir gefällt. Ich hätte gern ein Gerät, was es online gibt, aber in den Shops nicht zu bekommen ist.
Nun läuft die 6monatige Frist für den Gutschein ab und mobilcom informiert mich, dass der Gutschein nicht verlängert wird. Ist das rechtlich haltbar? cyndel@gmx.de
ich hatte noch 250€ an Coupons übrig und durfte sie einen Monat nach ablauf (31.10.2016) nicht mehr eintauschen und war ziemlich verärgert- gibt es da Sonderregelungen? Ich wurde da erst auf das kleingedruckte auf der Rückseite aufmerksam gemacht und da steht es tatsächlich drauf dass die coupons am 30.09.2016 ablaufen.
Bin für jede Hilfe dankbar!
Danke für Ihre Antwort.
ich haben dieselbe Frage wie Tobias:
"Guten Tag,
in Punkt 3 schreiben sie, dass man bei einem verfallenen Gutschein, also älter als 3 Jahre, das Geld erstattet bekommt. Wie lange ist das Möglich und gint es dazu ein konkretes Gerichtsurteil, so das sicher der Verkäufer nicht aus der Pflicht ziehen kann?
MfG
Tobias"
Überall anders lese ich immer, daß man sich nur bis zu drei Jahren einen Gutschein auszahlen lassen kann und das wohl auch nur wenn er zuvor befristet war.
Bei mir handelt es sich um Gutscheine für Konzerttickets, die bereits über drei Jahre alt sind.
Also, mit Geldwert à 15€, nicht für ein bestimmtes Konzert.
Vielen Dank
Sunny
Liebe grüße carmen
Vielen Dank
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Sandra Fisci
Vielen Dank vorab für die Info!
Ich erhielt im August 2012 einen Kosmetikgutschein. Das Kosmetikstudio in Stuttgart, meinem Wohnort, wurde allerdings aufgelöst. Das Geld wollte mir die Zentrale in Bayern aber nicht auszahlen, da es in München ebenfalls ein Studio gebe. Zudem seien Online Produkte zu erwerben.
Durch einen Umzug verlegte ich den Gutschein, fand diesen 12/2015 wieder und platzierte 12/2015 eine Online-Bestellung. (Freudig, da ich den Gutschein ja wiedergewinnen hatte.) Mit dem Hinweis den Gutschein bitte zu verrechnen. Da mir zwar die auf dem Gutschein ausgewiese Nummer, nicht aber ein anscheinend speziell für online Bestellungen nötiger Code, vorlag.
Ich erhielt die Bestellbestätigung, automatisiert und ohne die abgezogene Gutscheinsumme.
Auf mehrere Emails / Nachfragen bezüglich meiner Bestellung erhielt ich keine Antwort. Auch keinen Autoresponder, dass Betriebsferien seien.
Nun 04.01.2016 kam leider die Antwort, der Gutschein sei bereits verfallen und aufgrund der späten Bestellung keine Kulanz möglich.
Ist das so i.O.?
Ich freue mich sehr von Ihnen zu hören.
Kopp
hab Kinogutscheine, die weder ein Ausstellungs noch ein Einlösungsdatum haben.
Das Kino will diese aber wegen angeblicher Ablauffrist nicht mehr annehmen.
Ich finde das nach den Ausführungen hier nicht rechtmäßig, also zumindest müsste der Geldbetrag wieder erstattet werden, was das Kino auch nicht machen will.
Danke
anett-vierke@hotmail.de
Ich werde künftig solche Gutscheine grundsätzlich verfallen lassen und verschenke sie dann weiter mit der Bitte, auf dieses Verhalten von juristischen Personen öffentlich - beispielsweise im Internet - hinzuweisen.
Geschenkgutschein für das Spa im Grand Hyatt Berlin über 150,00 € gefunden, den
er nicht eingelöst hat, da er nach Spanien ausgewandert ist.
Der Gutschein hat kein Datum sondern es steht darauf
Gutschein für..............(Sohn) Zum Geburtstag von Deiner Mutter
im Grand Hyatt Berlin
Dann steht der Passus: Dieser Gutschein ist nur nach vorheriger Reservierung gültig.
Eine Rückerstattung in bar ist nicht möglich. Ich sehe den Gutschein zum ersten
Mal, da er, als mein Sohn noch in Berlin lebte, direkt vom Hyatt an ihn ging.
Ich habe den Betrag per Kredikarte damals bezahlt.
Was bedeutet der Passus, der Gutschein ist nur nach vorheriger Reservierung gültig?
Ist er deshalb ungültig. Es ist keinerlei Datum auf dem Gutschein?
Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen freuen, da ich zur Nachlassklärung
demnächst von Stuttgart eh nach Berlin muss.
Mail: Katzenwitt13@yahoo.de
Dieses Debakel um Gutscheine heißt für mich: Sie sind lästig, weil oft ortsgebunden, werden oft vergessen und machen dann Ärger.
Keine Gutscheine mehr.
Vielen lieben Dank für ein kurzes feedback. Steffi P.
Ist dies zulässig, habe ich irgendeine Chance den Gutschein noch ein zulösen oder an das Geld zu kommen, immerhin waren es 60€ ß
Vielen Dank für die HIlfe
wir haben Gutscheine bei NoLimit erworben. Nun sind diese verfallen, da sie krankheitsbedingt nicht einlösbar waren. Nun haben wir ein nicht in Anspruch genommene Gutscheine liegen und No Limits weigert sich eine Rückzahlung zu leisten.
Leider verstehe ich dies nicht. Die Leistungn wurden nicht in Anspruch genommen. Was können wir tun, bitte um Hilfe.
jeanetteheinz@t-online.de
DANKE
auch ich habe zwei Mydays-Gutscheine im Wert von insgesamt € 138,00, bei denen die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren abgelaufen ist. Muss mir Mydays den Gutscheinbetrag abzüglich einer Verlustausfallpauschale auszahlen? Wie sieht es mit dem §812 der ungerechtfertigten Bereicherung aus?
Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Rosemarie Schmitt
(schmitt.rosemarie@web.de)
Wollte ihn 2011 einlösen, in dieser Zeit ist das Unternehmen umgezogen und somit war die Einrichtung nicht zu nutzten. Kann ich den Gutschein dieses Jahr noch einlösen bzw habe ich Anspruch darauf?
Liebe Grüße
Sarah
Meine Frage: ist meine Freude umsonst gewesen, oder hätte ich trotz allem einen Anspruch auf den Warengutschein?
Hier die mail nach meinem Telefonat. (im Gespräch wurde ich nicht darauf hingewiesen dass es nur innerhalb des 2.2 möglich ist..) Im Vorhinein vielen Dank für Ihre Mühe!!!! LG N.Frohnert
Guten Tag Frau Frohnert,
ich möchte Ihnen hier gerne entgegenkommen. Daher habe ich einen Aktionsgutschein in Höhe von EUR 10.00 für Ihre nächste Bestellung bei uns in Ihrem Kundenkonto hinterlegt. Wir hoffen, Sie sind mit dieser Lösung einverstanden.
Zum Einlösen benutzen Sie bitte den Einkaufswagen, nicht die Bestellung per 1-Click. Der Gutschein wird automatisch angerechnet.
Übrigens: Dieser Aktionsgutschein ist *nicht* über das Gutscheinguthaben unter "Mein Konto" einsehbar. Sie werden erst bei Bestellaufgabe auf das vorhandene und verwendbare Guthaben hingewiesen.
Dieser Aktionsgutschein ist jetzt bereits in Ihrem Kundenkonto hinterlegt:
Betrag: 10,00 EUR
gültig bis: 02.02.0213
BITTE BEACHTEN SIE: Amazon.de Aktionsgutscheine sind NICHT einlösbar für Artikel aus dem Büchershop, Games- und Software-Downloads, Kindle eBooks und Marketplace-Artikel!
Und so können Sie den Gutschein in einer neuen Bestellung verwenden:
1. Suchen Sie sich Ihre Wunschtitel aus. Legen Sie die Artikel in Ihren Einkaufswagen und klicken Sie auf 'Zur Kasse gehen'. Der Gutscheinbetrag wird automatisch abgezogen.
2. Bevor Sie die Bestellung absenden, sehen in der Gesamtübersicht rechts oben, bei der Aufstellung des Rechnungsbetrags, den Aktionsgutschein ausgewiesen. Das heißt, der Gutscheinbetrag wurde von der Gesamtsumme abgezogen.
Voraussetzung ist lediglich, dass der Aktionsgutschein für diese Bestellung verwendet werden kann (bitte prüfen Sie gegebenenfalls, ob eine Produktbeschränkung vorliegt).
Sollte der Gutschein-Betrag für die aktuelle Bestellung nicht ausreichen, können Sie die Differenz per Bankeinzug, Kreditkarte oder auf Rechnung bezahlen.
Bitte beachten Sie die weiteren Bedingungen im 'Kleingedruckten':
Das 'Kleingedruckte':
--------------------
Pro Kunde wird nur ein Aktionsgutschein wie dieser während einer Aktion vergeben. In einer Bestellung kann nicht mehr als ein Aktionsgutschein eingelöst werden.
Sie können den Gutschein in allen Amazon.de-Stores einlösen, AUSGENOMMEN sind Artikel aus dem Büchershop, Games- und Software-Downloads, Kindle eBooks und Marketplace-Artikel. Auch eine Verwendung bei anderen Amazon-Sites ist ausgeschlossen.
Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Mit Amazon.de-Aktionsgutscheinen können keine Amazon.de-Geschenkgutscheine erworben werden.
Aktionsgutscheine werden nicht nachträglich mit laufenden Bestellungen verrechnet.
Bitte beachten Sie das Verfallsdatum. Ein Guthaben wird bis zu diesem Zeitpunkt auf Ihrem Kundenkonto für Sie gespeichert.
Freundliche Grüße
Monika Sigismund
Unser Ziel: das kundenfreundlichste Unternehmen der Welt zu sein. Ihr Feedback hilft uns dabei.
http://www.amazon.de
Vielen Dank
Muss mydys mir das Geld abzüglich eine Verlustausfallspauschale rausrücken, wenn sie abgelaufen sind?
Wie hoch ist die Abzugspauschale?
Vielen Dank!
Einen amazon-Geschenkgutschein für 50 EUR bezahle ich ... und habe dann eine "Guthaben" bei amazon.
Bei amazon bezahle ich 50 oder 70 cent für den Toilettengang ... und bekomme dann bei den "Partnern" von Sanifair (Raststätten, Tankstellen, ...) 50 cent Rabatt nach Vorlage des Gutscheins.
Ein Teil der 50 oder 70 cent, die ich ursprünglich bezahlt hatte, war sicherlich auch für die Leistung "Saubere Toilette" .... und daß der Gutschein nur bei einem Dritten eingelöst werden kann, macht das ganze zu einem komliziierten Dreiecksgeschäft.
Nach einem halben Jahr sagt nämlich der Burger King an der AB-Raststätte: lösen wir nicht einm zu alt, außerdem: falls sie klagen wollen, wir haben ja gar keinen Vertrag miteinander geschlossen ... geschweige denn, irgendwann mal 50 cent von Ihnen für diesen Gutschein erhalten...
Und Sanifair sagt sicherlich: barauszahlung ausgeschlossen.
Und für 50 cent verklagen...? ;-)
Gruß,
M. Schwarz
Beim Versuch diesen Einzulösen stellte ich fest, dass die angegebene Gültigkeit Abgelaufen sei. Gekauft am 09.07.2012, gültig bis 31.08.2012. Das kommt mir nun doch sehr wie eine unangemessene Benachteiligung eines Verbrauchers vor...
Bei tel. Nachfrage bei Apodrom wurde das Einlösen des Gutscheins (19.10.2012) abgelehnt, Begründung es handele sich gar nicht um einen Wertgutschein sondern um eine Gutschein auf einen Rabatt.
Gekauft wurde via DailyDeal ein "Wertguschein über 20,00€" gekauft für 9.90€. Der Gutschein wurde als Wertgutschein beworben, verkauft und trägt der Auftrduck Wertgutschein
ist das Nun ein Gutschein oder eine Rabattaktion ?
ich habe am 14.09.2011 einen Geschenkgutschein eines kleinen Modegeschäftes bekommen. Aus den Augen verloren, aber wieder aufgetaucht.
Jetzt lese ich Gültig: 6 Monate
Ist das erlaubt? Oder kann ich auf die Einlösung bestehen.
Herzliche Grüße
E.Fleischhammer
in Punkt 3 schreiben sie, dass man bei einem verfallenen Gutschein, also älter als 3 Jahre, das Geld erstattet bekommt. Wie lange ist das Möglich und gint es dazu ein konkretes Gerichtsurteil, so das sicher der Verkäufer nicht aus der Pflicht ziehen kann?
MfG
Tobias
habe zum Geburtstag einen Gutschein von einem Schuhhaus bekommen, der 14 Tage nach meinem Geburtsdatum seine Gültigkeit verliert. Ist das rechtens ? Ich finde die Frist viel zu kurz. Ich dachte Gutscheine dürfen nicht befristet sein !
Würde mich über eine Antwort freuen !
Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Moninger
doris.moninger@t-online.de
habe so eben beim entmisten einen Essensgutschein für einen Gastromoniebetrieb gefunden. Dieser ist ausgestellt worden am 22.06.2010. Unten steht "1 Jahr gültig nach Austellungsdatum"
Hab ich ein Recht darauf, dass dieser noch eingelöst werden muss?!
MFG
Wie sieht den die Rechtslage aus wenn man als Händler im Paket einen Gutschein kostenlos mitschickt?
ZB 5 Euro Gutschein für Ihren nächsten Einkauf als Dankeschön.
Wie lange müssen diese Gutscheine, für die der Kunde ja nichts bezahlt hat, gültig sein?
Danke für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Xandi
Wie sieht es hier aus? Können wir den noch einlösen?