Geschenkgutscheine: Aus den Augen - aber lange nicht aus dem Sinn

Geschenkgutscheine: Aus den Augen - aber lange nicht aus dem Sinn
Stand: 19.05.2009 4 min 66

Ein Geschenkgutschein ist für viele Anlässe eine tolle Idee. Der Kunde zahlt dem Händler einen bestimmten Betrag und erhält dafür eine Urkunde, die er verschenken kann. Doch oft geraten diese Geschenkgutscheine in irgendeiner Schublade in Vergessenheit und werden erst lange nach dem Ausstellungsdatum wiederentdeckt. Doch ist der Gutschein dann nicht schon längst verfallen? Mit dieser Frage hatte sich zuletzt das OLG München beschäftigt und befunden, dass sich die Gültigkeit von Gutscheinen an der gesetzlichen regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren orientieren muss.

1. Rechtliche Einordnung und Inhalt

Rechtlich ist ein Gutschein als Inhaberpapier iSv. § 807 BGB einzuordnen. Inhaltlich sind an den Gutschein diverse Anforderungen gestellt: So muss der Gutschein schriftlich verfasst sein, den Aussteller erkennen lassen und den Inhalt des Anspruchs umschreiben. Zumindest muss Umfang und Wert der Leistung aus dem Gutschein hervorgehen. Schließlich muss es zur Übergabe der Urkunde kommen.

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2. Verfallsfrist

Soweit keine Regelung zum Verfall des Gutscheins getroffen ist, ist von der gesetzlichen regelmäßigen 3-jährigen Verjährung des Anspruchs aus dem Gutschein auszugehen. Komplizierter ist die Rechtslage, wenn eine Regelung zur Befristung des Gutscheins vom Händler getroffen wurde, die zeitlich unter dieser gesetzlichen Verjährungsfrist liegt.

In diesem Zusammenhang wird argumentiert, dass es grds. nur schwer nachvollziehbar ist, dass der Aussteller des Gutscheins eine Leistung empfängt, ohne eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Denn das Äquivalenzprinzip von Leistung und Gegenleistung zählt zu den wesentlichen Grundgedanken der für gegenseitige Verträge geltenden Regeln des bürgerlichen Rechts. Eine Beschränkung dieses Prinzips durch eine zu kurz bemessene Frist kann eine unangemessene Benachteiligung darstellen (vgl. BGH, Urteil v. 12.06.2001, Az. XI ZR 274/00 - Befristung von Telefonkarten). Etwas anderes ergibt sich auch nicht bei angemessener Berücksichtigung der Interessen des Ausstellers an einer möglichst zügigen Einlösung des Gutscheins. Denn auch bei einer längeren Abwicklungsdauer geht der Aussteller keinerlei wirtschaftliches Risiko ein, weil er eine Vorleistung bereits empfangen hat und mit den Zinsvorteilen frei wirtschaften kann.

Die Gerichte haben sich mit der Wirksamkeit der Befristung von Gutscheinen bereits einige Male auseinandergesetzt.

  • Das OLG Hamburg ( Urteil vom 21.09.2000, Az.: 10 U 11/00) hat diesbezüglich entschieden, dass die Begrenzung der Gültigkeit eines Kinogutscheins unzulässig ist, soweit kein Ausstellungs- und Verkaufsdatum eingetragen ist. Weiter führt das Gericht bezüglich der Verfallsfrist aus, dass der Beschenkte jedoch ausreichend Gelegenheit zur Einlösung des Gutscheins haben müsse. Zu denken sei an eine Frist von nicht unter zwei Jahren. Ist aber die Einlösefrist zu knapp bemessen, so ist der entsprechende Vermerk unwirksam und es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 195 BGB) . Die regelmäßige Verjährung beginnt im Übrigen mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden bzw. der Gutschein ausgestellt ist.
  • Das AG Syke (Urteil vom 19.02.2003,Az.: 9 C 1683/02) befand, dass eine Befristung eines Gutscheins für eine Ballonfahrt auf 1 Jahr zulässig sei. Bei dem namentlich ausgestellten Gutschein handele es sich um ein qualifiziertes oder hinkendes Inhaberpapier im Sinne von § 808 BGB. Der Betreiber dürfe sich hier auf den Verfall der auf dem Ticket ausgewiesenen Vorlegungsfrist (Einlösungsfrist) von einem Jahre nach § 801 Abs. 3 BGB berufen, so die Richter. Kritisiert werden kann aber an dieser Entscheidung, dass der zitierte § 801 BGB auf den § 808 BGB regelmäßig keine Anwendung findet ( Palandt,68.Auflage, § 808 Rn.5).
  • Das Landgericht München (Urteil vom 26.10.95, Az: 7 O 2109/95) hat festgestellt, die Gültigkeitsdauer von Geschenkgutscheinen (Amazon) auf ein Jahr zu befristen sei eine unzulässige Regelung, da dies nach Ansicht des Gerichts eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers darstelle. Vielmehr müsse sich die Gültigkeitsdauer an der regelmäßigen 3-jährigen Verjährung orientieren. Diese Entscheidung wurde vom OLG München (Urteil vom 17.01.2008; Az. 29 U 3193/07) auch bestätigt.

Aber: Vorstehende Entscheidungen bezogen sich auf Verfallsfristen, die im Rahmen Allgemeiner Geschäftsbedingungen geregelt wurden, also auf all die Fälle, in denen in den AGB(oder auf den Gutscheinen selber) eine diesbezügliche Regelung festgesetzt wurde.

Insofern kann aber ungeachtet der zitierten Rechtsprechung bei einer individuell ausgehandelten Gültigkeitsdauer durchaus die vertraglich vereinbarte Gültigkeitsfrist gelten.

3.Fristablauf und Übertragbarkeit

Tritt der Fall der Verjährung dann mal tatsächlich ein, hat dies zur Folge, dass der Händler die Leistung verweigern kann. Allerdings hat der Kunde in diesem Fall eine  Anspruch auf Erstattung des Geldwertes. Allerdings kann der Händler den entgangenen Gewinn, den er bei Einlösung des Gutscheins gemacht hat, einbehalten.

Selbst wenn der Gutschein unter Nennung eines bestimmten Namens ausgestellt wurde, ist der Aussteller des Gutscheins verpflichtet, die Leistung an denjenigen zu erbringen, der ihm den Gutschein vorlegt. Anders ist dies allenfalls zu beurteilen, wenn eine auf eine bestimmte Person zugeschnittene Leistung erbracht werden soll.

4. Fazit

Händler, die Geschenkgutscheine anbieten, haben bei Begrenzung der Gültigkeit von Gutscheinen zum einen darauf zu achten, dass ein Ausstellungsdatum auf dem Gutschein vermerkt ist. Zum anderen sollte berücksichtigt werden, dass die Gültigkeit, sofern sie in den AGB geregelt ist, einen Zeitraum von 3 Jahren nicht unterschreitet. Hier gilt: Je kürzer die Frist bemessen ist, um so eher liegt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden vor. Eine unangemessen kurze Regelung kann schnell eine unwirksame, abmahngefährdete AGB-Klausel dar

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66 Kommentare

B
Bach 13.04.2023, 20:14 Uhr
Frau
Ich habe auch zwei mydays Gutscheine im Wert von 189,€ . Das Hotel ist pleite und mydays bietet es trotzdem noch an!!!
Ich habe auch mehrfach mydays kontaktiert. Aber nichts Ich bekomme auch kein Geld zurück!!
Ich kann nur warnen vor diesen Gutscheinen ,Hände weg!!!!!
R
Rechtsanwalt Peter Mauss 07.03.2022, 15:43 Uhr
Herr
Ich kann mich der Meinung des Kollegen nur anschließen. Erhalte ich für eine Geldbetrag alleine eine Urkunde, so fehlt es an der Gegenleistung. Solchen Wert auf eine bestimmte Zeit zu beschränken, ist einfach falsch und entspricht nicht den Verjährungsregeln. Denn diese fragen nach dem Beginn einer Verjährung, der mit Fälligkeit entsteht. Da mit Gutschein aber noch gar ein Anspruch geltend gemacht ist, fehlt es am Beginn einer Verjährung.
N
N. Mayer 05.05.2021, 13:21 Uhr
Aussteller weigert sich nach Geschäftsaufgabe zur Auszahlung des Gutscheins für ein Dienstleistung
Ich habe 2019 einen Gutschein im Wert von 190 Euro erworben für eine Dienstleistung. Im jähr 2020 habe ich versucht, den Termin auszumachen und nicht erreicht. Jetzt habe ich mich erneut gemeldet  und bekam als Antwort, der Aussteller gehe nicht mehr der Tätigkeit nach (Geschäftsauflösung 2020). Ich forderte nun die Auszahlung des Betrags. Dieser verweigerte. Ich machte den Vorschlag, die Leistung dennoch auszuführen. Auch das wurde verneint. Als ich fragt. welchen Vorschlag er mir machen könnte, kam die Antwort, ich sei selber schuld. Ich hätte mich gleich melden sollen. Als ich mit rechtlichen Schritten drohte, wurde er erst Recht unverschämt. Der Gutschein ist ausgestellt, unbefristet (somit also 3 Jahre gültig) und die Überweisung habe ich auch noch. Habe ich Chancen, wenn ich einen Anwalt einschalte oder bleibe ich dann auf Kosten und Ärger sitzen??? Viele Grüße, N. Mayer  
B
Biamachen 07.01.2021, 12:05 Uhr
Geschenkgutscheine werden Telefonisch bestellt dann aber nicht abgeholt
Hier wurden schon mehrfach Gutscheine für Behandlungen bestellt und auch eingepackt ( Da vom Auftraggeber gewünscht) aber nicht abgeholt. Muss man das so hinnehmen ? Ich kann diese Gutscheine Aufgrund des Ausstellungsdatum nicht wiederverwenden, d.h. ich muss sie wegschmeißen dadurch entstehen mir Kosten wie verfahre ich da am besten ? Ich bin der Meinung da ein mündlicher Vertrag zustande kam, das der Besteller dafür aufkommen muss oder sehe ich das falsch ? Vielen Dank für die Antworten. Sind in NRW ansässig
C
Christian 22.09.2020, 22:05 Uhr
Gutschein beim schließen eines Geschäftes
Ich habe zu meinem Geburtstag am 01.07.2019 einen Gutschein über 175,00€ bekommen den ich bei einen BBQ-Event einlösen kann. Aus beruflichen Gründen konnte ich mich erst Mitte Mai 2020 mit dem Veranstalter einigen das ich einen Teil davon durch Corona bedingt, September 2020 einlösen konnte. Der Veranstalter beruhigte mich, weil ich Angst hatte das er Ende 2020 verfallen würde mit den Worten ich solle mir keine Gedanken machen. Er wird diesen Gutschein (Restbetrag 86,00€) auch noch in Jahr 2021 einlösen. Dann erfuhr ich per Zufall das er den BBQ-Event schließen wird zum Ende September 2020. Auf meine Frage was mit meinem Gutschein sei, meinte er "hast halt Pech gehabt. Ich muss meine Angestellten bezahlen und da interessiert mich Deine Angelegenheit nicht mehr. Außerdem hätte er sich kurz dazu entschlossen zu schließen." Der Inhaber schließt jetzt zum Ende des Monats den Bereich BBQ-Event, den Catering-Bereich läßt er und auch sein drittes Standbein ein Geschäft für Hebetechnik. Seine Ehefrau arbeite als Lehrerin auf dem Gymnasium. Also Geld kommt so garantiert rein und keiner muss Hungern. Habe ich die Möglichkeit an das restliche Geld von meinen Gutschein zu kommen?
T
Thesing M. 14.08.2019, 18:28 Uhr
Restaurant Gutschein
Ich wollte am letzten Wochenende einen Wertgutschein in einem China Restaurant einlösen, den ich letztes Jahr zum Geburtstag bekommen habe. Er wurde im Mai 2018 ausgestellt und war auf ein Jahr befristet, also bis Mai 2019. Er wurde nicht akzeptiert mit dem Hinweis er wäre abgelaufen. Er ist fünfzehn Monate alt, ist das rechtlich zulässig??
G
Gabriele Bergmann 14.03.2019, 23:33 Uhr
Frau
Ich habe im November 2015 einen Reise-Gutschein über 500.- € von einem Reisebüro bekommen. Im Sommer 2018 wollte ich ihn einlösen, hatte eine Reise gebucht und mir wurde nicht gesagt, dass das Reisebüro die Reise buchen muss, sonst wäre er nicht anzurechnen. Ich fragte, ob ich den Gutschein im nächsten Jahr (2019) noch einlösen kann, die Dame bejahte.
Im Februar 2019 kontaktierte ich das Reisebüro und dieses buchte eine Reise in die Türkei. Den Gutschein würde ich per Check zugesendet bekommen. Zwei Wochen nach der Türkei Reise, ich hatte immer noch keinen Check, rief ich dort an. Sie hätte den Check verschickt. Sie würde ihn stornieren und einen neuen ausstellen. Ich bekomme aber keinen....
Was kann ich tun? 3 Jahre sind vergangen, aber ich hätte die Reise nicht gebucht, wenn sie mir gesagt hätten, er ist nicht mehr gültig.
F
Fabian L 09.03.2019, 07:56 Uhr
Mydays
Wie sieht es bei mydays-Wertgutscheinen aus?
Muss mydys mir das Geld abzüglich eine Verlustausfallspauschale erstatten, wenn sie abgelaufen sind?
Wie hoch ist die Abzugspauschale?

Vielen Dank!
B
Brigitte Föll 16.01.2019, 14:26 Uhr
Massage-Gutschein
habe meinen Gutschein in der Schublade gefunden. Ausstellungsdatum 9.5.17 und wollte ihn einlösen.Habe erfahren, dass das Studio schon ein halbes Jahr nach Ausstellung weggezogen ist.
Wir haben die Praxis im Internet gefunden und angeschrieben. Sie verweigern die Leistung und die Rückerstattung.
Sie berufen sich auf das gedruckte: Der Betrag ist nicht auszahlbar. Der Gutschein besitzt eine Gültigkeit von J Jahr ab Ausstellungsdatum.
Verstößt dies nicht gegen die guten Sitten? oder was anderes?
Kann mir jemand (kostenlos) Antwort geben?
D
Deiters christa 06.01.2019, 14:29 Uhr
FRAU
Ich habe irrtümlich den Betrag meiner Bestellung vom 26.11 .2018 auf eine Rechnung vom 23.11. 2918 einbezahlt habe beim Kundenservis schön 5 mal angerufen leider kein Erfolg ! Bitte helfen Sie mir damit ich den Gutschein einlösen kann Mit freundlichen Grüssen Fr.Ch. D.
M
Maren Richter 10.07.2018, 21:26 Uhr
Restaurant Gutschein
Hallo, wir haben einen Sonderfall, wobei es sich um einen gesponserten Gutschein handeln soll, was wir erst jetzt erfahren haben. Nur kann ich nichts über diese Art Gutschein im Netz finden. Es geht um folgendes und würde mich freuen, eine kompetente Antwort zu bekommen: Wir haben im September 2017 bei einem Golfturnier einen Gutschein für unserer Clubrestaurant (verpachtet) in Höhe von 70 Euro gewonnen, den wir kürzlich eingelöst haben, obwohl er eine für uns völlig unverständliche Befristung bis Ende 2017 hatte. Jetzt will aber der Gastronom von uns im Nachherein 70 Euro, weil er den Gutschein vom Club noch nicht bezahlt bekommen hat und es jetzt wegen des Ablaufdatums auch nicht mehr bekommt. Es soll sich anscheinend um einen gesponserten Gutschein handeln bei dem andere Regeln gelten sollen. Wie sollen wir uns verhalten? Sehr gern hören wir von Ihnen, vielen Dank im Voraus. Gruß Fam. Richter
F
Frau Schieck 08.02.2017, 19:12 Uhr
mobilcom Gutschein für nicht erfolgte Reparatur
Hallo, ich habe im August 2016 ein noch unter Garantie fallendes Handy bei der mobilcom zur Reparatur gegeben. Kurze Zeit später erhielt ich einen Gutschein, da das Gerät nicht repariert werden konnte und kein identisches Tauschgerät angeboten werden konnte.
Der Gutschein war für 6 Monate befristet und konnte nur im Shop eingelöst werden.

Bis zum heutigen Datum habe ich in den Shops kein Ersatzgerät gefunden, welches mir gefällt. Ich hätte gern ein Gerät, was es online gibt, aber in den Shops nicht zu bekommen ist.
Nun läuft die 6monatige Frist für den Gutschein ab und mobilcom informiert mich, dass der Gutschein nicht verlängert wird. Ist das rechtlich haltbar? cyndel@gmx.de
V
Viktoria 01.11.2016, 00:45 Uhr
Em schon denn schon?!
Wegen der Aktion von media markt aus dem Sommer 2016-"em schon denn schon" habe ich mir einen TV im Media Markt gekauft. Ich erhielt damals 6 coupons à 50€. Ich wurde nicht darauf aufmerksam gemacht dass diese coupons innerhalb 3 Monate ablaufen!
 ich hatte noch 250€ an Coupons übrig und durfte sie einen Monat nach ablauf (31.10.2016) nicht mehr eintauschen und war ziemlich verärgert- gibt es da Sonderregelungen? Ich wurde da erst auf das kleingedruckte auf der Rückseite aufmerksam gemacht und da steht es tatsächlich drauf dass die coupons am 30.09.2016 ablaufen. 
Bin für jede Hilfe dankbar!
A
Astrid 24.09.2016, 13:59 Uhr
Verärgert
Hallo! Hab zu Weihnachten 2014 einen Gutschein für ein höherpreisiges Modegeschäft bekommen und wollte ihn heute endlich einlösen.  Leider wurde die Annahme an der Kasse verweigert, weil der Chef des Modegeschäftes aus der Zusammenarbeit, mit wem auch immer, ausgestiegen ist. Der Gutschein ist aber für dieses Modegeschäft ausgestellt und bis 2017 gültig. Kann ich ihn noch einlösen und was muss ich dafür tun? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke!
N
Nahrin 14.09.2016, 22:24 Uhr
Massagegutschein
Ich möchte gerne wissen, ob eine Gültigkeit von 1 Jahr bei Massagegutscheinen als zu kurz bemessen ist und für den Verschenkten als unzumutbar gerechnet wird und somit automatisch die Verjährungsfrist von 3 Jahren eintritt?



Danke für Ihre Antwort.
S
Sunny 17.06.2016, 19:26 Uhr
Auszahlung nach drei Jahren möglich?
Hallo,

ich haben dieselbe Frage wie Tobias:

"Guten Tag,

in Punkt 3 schreiben sie, dass man bei einem verfallenen Gutschein, also älter als 3 Jahre, das Geld erstattet bekommt. Wie lange ist das Möglich und gint es dazu ein konkretes Gerichtsurteil, so das sicher der Verkäufer nicht aus der Pflicht ziehen kann?


MfG
Tobias"

Überall anders lese ich immer, daß man sich nur bis zu drei Jahren einen Gutschein auszahlen lassen kann und das wohl auch nur wenn er zuvor befristet war.

Bei mir handelt es sich um Gutscheine für Konzerttickets, die bereits über drei Jahre alt sind.
Also, mit Geldwert à 15€, nicht für ein bestimmtes Konzert.

Vielen Dank

Sunny
C
Carmen Lempereur 13.06.2016, 17:55 Uhr
Traininigsgutschein
Hallo ich habe einen 21 tage trainigsgutschein gewonnen für ein Figur Forming Programm ich kann es aber nicht 21 tage am Stück machen. Darf der gutschein wirklich nur 21 tage gelten ab dem Tag wo ich ihn abgeholt habe? Beim Gewinn ausschreiben stand nichts von einer zeitlichen Beschränkung

Liebe grüße carmen
C
CaSi 01.06.2016, 19:50 Uhr
Gutschein bei Umzug aufgetaucht
Sehr geehrter Herr Barth, ich habe im Zuge eines UMzuges einen bereits im Jahr 2009 ausgestellten Geschenkgutschein der Fa Louis Motorad gefunden. War leider hinter die Schublade der Schrankwand gerutscht und ist nun wieder aufgetaucht. Kann ich den noch einlösen? Oder nach BGB einen Teil des Betrages bekommen?
Vielen Dank
A
Anna Aumann 04.05.2016, 11:18 Uhr
Frau
Sehr geehrter Herr Barth, Sie schreiben auf ihrer Internetseite,dass man bei einem Gutschein,wenn er einmal verjährt ist,das Recht auf Geld zurück hat nach dem Motto"Aus den Augen-aber lange nicht aus dem Sinn". Mir ist das ganze passiert,habe einen Gutschein für eine Hot stone Masssage vom Dezember 2010; eine Rechtsanwalt teilte mit aber mit,dass auch dieser Anspruch nach 3 Jahren verjährt! Wie ist es nun wirklich?!? Würde mich über eine hilfreiche Antwort sehr freuen!!!
S
Sandra Fisci 19.01.2016, 18:46 Uhr
Gutscheine
Hallo wie ist es rechtlich geregelt wenn der Aussteller eines Gutscheine verstorben ist. Wie komm ich an das Geld, dass ich für den Gutschein bezahlt habe, verfällt dieser Gutschein? 
Für eine Antwort wäre ich dankbar. 
Mit freundlichen Grüßen 
Sandra Fisci 
L
Lala Berlin 13.01.2016, 18:08 Uhr
Und bei Gutscheinen, die sich abstempeln lassen?
Wie verhält es sich mit Stempelkarten, die man z. B. bei Sportvereinen kauft? Ist bei einem Kauf einer Karte für 50 Besuche eine Befristung von 1 Jahr rechtens oder gilt dort auch die 3 Jahres-Frist?
Vielen Dank vorab für die Info!
K
Kopp 04.01.2016, 12:30 Uhr
Gilt Bestellauslösung als Fristeinhaltung?
Ich hätte zu diesem Thema eine dringende Frage.
Ich erhielt im August 2012 einen Kosmetikgutschein. Das Kosmetikstudio in Stuttgart, meinem Wohnort, wurde allerdings aufgelöst. Das Geld wollte mir die Zentrale in Bayern aber nicht auszahlen, da es in München ebenfalls ein Studio gebe. Zudem seien Online Produkte zu erwerben.
Durch einen Umzug verlegte ich den Gutschein, fand diesen 12/2015 wieder und platzierte 12/2015 eine Online-Bestellung. (Freudig, da ich den Gutschein ja wiedergewinnen hatte.) Mit dem Hinweis den Gutschein bitte zu verrechnen. Da mir zwar die  auf dem Gutschein ausgewiese Nummer, nicht aber ein anscheinend speziell für online Bestellungen nötiger Code, vorlag.
Ich erhielt die Bestellbestätigung, automatisiert und ohne die abgezogene Gutscheinsumme.

Auf mehrere Emails / Nachfragen bezüglich meiner Bestellung erhielt ich keine Antwort. Auch keinen Autoresponder, dass Betriebsferien seien.
Nun 04.01.2016 kam leider die Antwort, der Gutschein sei bereits verfallen und aufgrund der späten Bestellung keine Kulanz möglich.

Ist das so i.O.?

Ich freue mich sehr von Ihnen zu hören.
Kopp
K
Kinigänger 19.01.2015, 13:18 Uhr
Kinogutschein
hallo,

hab Kinogutscheine, die weder ein Ausstellungs noch ein Einlösungsdatum haben.
Das Kino will diese aber wegen angeblicher Ablauffrist nicht mehr annehmen.
Ich finde das nach den Ausführungen hier nicht rechtmäßig, also zumindest müsste der Geldbetrag wieder erstattet werden, was das Kino auch nicht machen will.

Danke
N
Netty 19.01.2015, 12:53 Uhr
Hubschrauber Rundflug
Bitte um Antwort bezüglich meines vorhergehenden Beitrages über den Hubschrauber rundflug. Danke.
anett-vierke@hotmail.de
N
Netty 19.01.2015, 12:29 Uhr
Hubschrauberflug
Hallo habe einen Gutschein bekommen dieser ist leider spurlos verschwunden habe. Nur noch die Rechnung und die Gutscheinnummer die auf Rechnung steht und den meinem Namen auf der Rechnung drauf den der Gutschein bestellt wurde. Was kann ich tun wenn der Anbieter nicht reagiert. Und kann ich trotzdem den Flug antreten ist ja bezahlt
P
Peter Brinnel 05.01.2015, 08:46 Uhr
Das Verfallen eines Gutscheins ist Leistungsverweigerung
Ein Gutschein der verfällt entspricht einer Leistung, für die keine Gegenleistung erbracht werden soll. Der beschenkte Kunde soll seinen Bedarf nach den Plänen des herausgebenden Unternehmens ausrichten. Die juristische Person des Unternehmens nimmt sich das Recht, eine Leistung nach einer gewissen Frist ohne Gegenleistung zu "kassieren". Diese - aus meiner Sicht - Anmaßung wird von der Justiz auch noch unterstützt! Hier zeigt sich wieder, dass auch juristische Personen eher dazu neigen, andere juristische Personen zu unterstützen und eher zum Nachteil von natürlichen Personen zu handeln, die mit einem Gutschein eine schon erbrachte Leistung abrufen wollen - die ihnen aber nur innerhalb einer Frist zugestanden werden soll! Aus Sicht aus deren der natürlichen Person, aus Sicht des Beschenkten, ist dies ungerecht.

Ich werde künftig solche Gutscheine grundsätzlich verfallen lassen und verschenke sie dann weiter mit der Bitte, auf dieses Verhalten von juristischen Personen öffentlich - beispielsweise im Internet - hinzuweisen.
R
Renate Witt 10.10.2014, 15:38 Uhr
Geschenkgutschein für meinen Sohn für das Spa im Grand Hyatt Berlin Wert 150,00 €
Mein Sohn ist vor einigen Wochen verstorben und ich habe in seinen Unterlagen einen
Geschenkgutschein für das Spa im Grand Hyatt Berlin über 150,00 € gefunden, den
er nicht eingelöst hat, da er nach Spanien ausgewandert ist.

Der Gutschein hat kein Datum sondern es steht darauf

Gutschein für..............(Sohn) Zum Geburtstag von Deiner Mutter
im Grand Hyatt Berlin

Dann steht der Passus: Dieser Gutschein ist nur nach vorheriger Reservierung gültig.
Eine Rückerstattung in bar ist nicht möglich. Ich sehe den Gutschein zum ersten
Mal, da er, als mein Sohn noch in Berlin lebte, direkt vom Hyatt an ihn ging.
Ich habe den Betrag per Kredikarte damals bezahlt.

Was bedeutet der Passus, der Gutschein ist nur nach vorheriger Reservierung gültig?
Ist er deshalb ungültig. Es ist keinerlei Datum auf dem Gutschein?

Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen freuen, da ich zur Nachlassklärung
demnächst von Stuttgart eh nach Berlin muss.

Mail: Katzenwitt13@yahoo.de
B
Bri 07.01.2014, 09:08 Uhr
Kunde König
Wenn ich statt Gutscheinen Geld geschenkt bekommen hätte, verfiele das auch nach zehn und mehr Jahren noch nicht. Da für den Gutschein bares Geld bezahlt worden ist, ist er auch bares Geld wert! Die Inflation übernimmt den Rest sowieso.
Dieses Debakel um Gutscheine heißt für mich: Sie sind lästig, weil oft ortsgebunden, werden oft vergessen und machen dann Ärger.
Keine Gutscheine mehr.
T
Tapyon 08.10.2013, 20:28 Uhr
ist das bescheuert!
Ich hätte auch gern eine Antwort auf meine Gutscheinfrage, aber wie bescheuert ist es denn hier 80 Fragen nacheinander zu schreiben, wenn es anscheinend keine einzige Antwort darauf gibt...... ist das erlaubt? darf man das?........... pfui
S
Steffi P. 01.09.2013, 12:00 Uhr
Tombola-Gutschein
Hallo, im Rahmen eines Sommerfestes im Juni 2013 im Kindergarten habe ich für meine Bemühungen als Elternvertreterin einen Eintrittsgutschein für einen Indoorspieleparadies geschenkt bekommen. Dieser wurde von denen gestellt. Heute, am 1.9. bin ich nun mit meiner Tochter da hin und musste den vollen Eintritt zahlen, da die Eintrittskarte vorgestern abgelaufen ist. Im Juni den Gutschein erhalten und war gültig vom 20.4.-30.8.!!!! Lt. Aussage der Chefin sei das ok und nicht mehr gültig, dafür steht ja schließlich auch der begrenzte Zeitraum drauf und es war ja schließlich von denen ein Geschenk. Ist der Zeitraum nicht doch etwas zu kurz???? Haben die Betreiber Recht?
Vielen lieben Dank für ein kurzes feedback. Steffi P.
M
Michaela Mayer 11.07.2013, 10:19 Uhr
Gutschein 6 Monate gültig
Hallo ich habe zum Geburtstag letztes Jahr einen Gutschein bekommen und hatte ihn erst mal verlegt, nun fast ein Jahr danach dachte ich ups ich muss ja mal den Gutschein einlösen und habe heute leider mit erschrecken festgestellt, dass auf dem Gutschein vermerkt war, dass er nur 6 Monate gültig ist und keine Barauszahlung möglich ist.
Ist dies zulässig, habe ich irgendeine Chance den Gutschein noch ein zulösen oder an das Geld zu kommen, immerhin waren es 60€ ß
Vielen Dank für die HIlfe
J
JEanette Heinz 07.05.2013, 16:29 Uhr
Verjährung von No Limit Gutscheine
Hallo,

wir haben Gutscheine bei NoLimit erworben. Nun sind diese verfallen, da sie krankheitsbedingt nicht einlösbar waren. Nun haben wir ein nicht in Anspruch genommene Gutscheine liegen und No Limits weigert sich eine Rückzahlung zu leisten.

Leider verstehe ich dies nicht. Die Leistungn wurden nicht in Anspruch genommen. Was können wir tun, bitte um Hilfe.

jeanetteheinz@t-online.de

DANKE
R
Rosemarie Schmitt 01.04.2013, 10:34 Uhr
Mydays-Gutscheine
Hallo,
auch ich habe zwei Mydays-Gutscheine im Wert von insgesamt € 138,00, bei denen die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren abgelaufen ist. Muss mir Mydays den Gutscheinbetrag abzüglich einer Verlustausfallpauschale auszahlen? Wie sieht es mit dem §812 der ungerechtfertigten Bereicherung aus?

Danke für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Rosemarie Schmitt
(schmitt.rosemarie@web.de)
S
Sarah 27.03.2013, 18:00 Uhr
Wellness-Gutschein 2010
Hallo, ich habe im Oktober 2010 einen Gutschein erhalten,für eine hamam-Anwendung. Allerdings wurde ein Ablaufdatum vermerkt (1Jahr).
Wollte ihn 2011 einlösen, in dieser Zeit ist das Unternehmen umgezogen und somit war die Einrichtung nicht zu nutzten. Kann ich den Gutschein dieses Jahr noch einlösen bzw habe ich Anspruch darauf?

Liebe Grüße
Sarah
M
Manuela Heuser 27.02.2013, 11:25 Uhr
Gutschein für Kosmetikbesuch
Ich habe einen Kosmetik-Gutschein aus 2007 wiedergefunden und wollte ihn heute einlösen. Leider sagte man mir, die 3-jährige Frist sei abgelaufen und er würde deshalb nicht mehr eingelöst. Der Gutschein beläuft sich auf 120,-- Euro. Leider bot man mir auch nicht an, den Gutschein unter Abzug von einem gewissen Betrag einzulösen.
N
N.Frohnert 14.02.2013, 19:31 Uhr
amazon-Gutschein in Höhe von 10€
Hallo, wie schön dass es Sie gibt. Ich habe eine Frage wegen amazon. Ich bekam wegen Unpässlichkeiten Seitens amazon einen Gutschein in Höhe v. 10€ geschenkt, am selben Tag wie die email mit dem Gutscheincode an mich versendet wurde ist der Gutschein auch "verfallen". Nun gehe ich nicht immer jeden Tag in mein emailKonto und sehe nach den mails. Eigendlich habe ich mich auf die telefonisch versprochenen 10€ gefreut, mußte jetzt aber feststellen umsonst.
Meine Frage: ist meine Freude umsonst gewesen, oder hätte ich trotz allem einen Anspruch auf den Warengutschein?
Hier die mail nach meinem Telefonat. (im Gespräch wurde ich nicht darauf hingewiesen dass es nur innerhalb des 2.2 möglich ist..) Im Vorhinein vielen Dank für Ihre Mühe!!!! LG N.Frohnert

Guten Tag Frau Frohnert,

ich möchte Ihnen hier gerne entgegenkommen. Daher habe ich einen Aktionsgutschein in Höhe von EUR 10.00 für Ihre nächste Bestellung bei uns in Ihrem Kundenkonto hinterlegt. Wir hoffen, Sie sind mit dieser Lösung einverstanden.

Zum Einlösen benutzen Sie bitte den Einkaufswagen, nicht die Bestellung per 1-Click. Der Gutschein wird automatisch angerechnet.

Übrigens: Dieser Aktionsgutschein ist *nicht* über das Gutscheinguthaben unter "Mein Konto" einsehbar. Sie werden erst bei Bestellaufgabe auf das vorhandene und verwendbare Guthaben hingewiesen.

Dieser Aktionsgutschein ist jetzt bereits in Ihrem Kundenkonto hinterlegt:

Betrag: 10,00 EUR
gültig bis: 02.02.0213

BITTE BEACHTEN SIE: Amazon.de Aktionsgutscheine sind NICHT einlösbar für Artikel aus dem Büchershop, Games- und Software-Downloads, Kindle eBooks und Marketplace-Artikel!

Und so können Sie den Gutschein in einer neuen Bestellung verwenden:

1. Suchen Sie sich Ihre Wunschtitel aus. Legen Sie die Artikel in Ihren Einkaufswagen und klicken Sie auf 'Zur Kasse gehen'. Der Gutscheinbetrag wird automatisch abgezogen.

2. Bevor Sie die Bestellung absenden, sehen in der Gesamtübersicht rechts oben, bei der Aufstellung des Rechnungsbetrags, den Aktionsgutschein ausgewiesen. Das heißt, der Gutscheinbetrag wurde von der Gesamtsumme abgezogen.

Voraussetzung ist lediglich, dass der Aktionsgutschein für diese Bestellung verwendet werden kann (bitte prüfen Sie gegebenenfalls, ob eine Produktbeschränkung vorliegt).

Sollte der Gutschein-Betrag für die aktuelle Bestellung nicht ausreichen, können Sie die Differenz per Bankeinzug, Kreditkarte oder auf Rechnung bezahlen.

Bitte beachten Sie die weiteren Bedingungen im 'Kleingedruckten':


Das 'Kleingedruckte':
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Pro Kunde wird nur ein Aktionsgutschein wie dieser während einer Aktion vergeben. In einer Bestellung kann nicht mehr als ein Aktionsgutschein eingelöst werden.

Sie können den Gutschein in allen Amazon.de-Stores einlösen, AUSGENOMMEN sind Artikel aus dem Büchershop, Games- und Software-Downloads, Kindle eBooks und Marketplace-Artikel. Auch eine Verwendung bei anderen Amazon-Sites ist ausgeschlossen.

Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Mit Amazon.de-Aktionsgutscheinen können keine Amazon.de-Geschenkgutscheine erworben werden.

Aktionsgutscheine werden nicht nachträglich mit laufenden Bestellungen verrechnet.

Bitte beachten Sie das Verfallsdatum. Ein Guthaben wird bis zu diesem Zeitpunkt auf Ihrem Kundenkonto für Sie gespeichert.

Freundliche Grüße

Monika Sigismund
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http://www.amazon.de
S
S. Geissler 01.02.2013, 16:05 Uhr
angemessene Erstattung
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage ist der Händler für die angemessene Erstattung verpflichtet?
Vielen Dank
M
Macpauline 29.01.2013, 21:43 Uhr
Mydays-Gutscheine
Wie sieht es bei mydays-Wertgutscheinen aus?
Muss mydys mir das Geld abzüglich eine Verlustausfallspauschale rausrücken, wenn sie abgelaufen sind?
Wie hoch ist die Abzugspauschale?

Vielen Dank!
D
Dr.Mathies 10.01.2013, 20:52 Uhr
Geschenkgutscheine Verjährungsfrist
kompetente, knappe und kundenverständliche Kommentierung! -perfekt ! :-))
M
Michael Schwarz 05.01.2013, 14:51 Uhr
Sehr interessant...
...wäre hier zu wissen, wie die Sanifair-Gutscheine ("Wert-Bons") hier einzuordnen sind.

Einen amazon-Geschenkgutschein für 50 EUR bezahle ich ... und habe dann eine "Guthaben" bei amazon.

Bei amazon bezahle ich 50 oder 70 cent für den Toilettengang ... und bekomme dann bei den "Partnern" von Sanifair (Raststätten, Tankstellen, ...) 50 cent Rabatt nach Vorlage des Gutscheins.

Ein Teil der 50 oder 70 cent, die ich ursprünglich bezahlt hatte, war sicherlich auch für die Leistung "Saubere Toilette" .... und daß der Gutschein nur bei einem Dritten eingelöst werden kann, macht das ganze zu einem komliziierten Dreiecksgeschäft.

Nach einem halben Jahr sagt nämlich der Burger King an der AB-Raststätte: lösen wir nicht einm zu alt, außerdem: falls sie klagen wollen, wir haben ja gar keinen Vertrag miteinander geschlossen ... geschweige denn, irgendwann mal 50 cent von Ihnen für diesen Gutschein erhalten...

Und Sanifair sagt sicherlich: barauszahlung ausgeschlossen.

Und für 50 cent verklagen...? ;-)

Gruß,
M. Schwarz
H
Heidi Kersjes 22.11.2012, 16:14 Uhr
Geschenkgutschein Kosmetikbehandlung
Ich hatte 2 Gutscheine für 2 Exclusivbehandlungen und 1 Gutschein über 20 Euro. Ein Gutschein war von August 207,die anderen von August 2008.Habe heute einen Termin für 1 Exclusivbehandlung gehabt,beim bezahlen,sagte man mir das die Gutscheine ja schon älter wären und sie nur noch die hälfte anrechnen könnten.Ist es rechtens?wir haben doch einen kompletten Gutschein bezahlt und nicht nur einen halben.
E
EPunkt 11.11.2012, 22:43 Uhr
Gravis Education Gutschein
Hallo, habe vor langer Zeit einen Gravis Education Gutschein beim Kauf eines Mac erhalten. Leider konnte ich ihn nicht einlösen und hab ihn einmal verlängern lassen. Leider konnte ich ihn erneut nicht einlösen und mit der Bitte um 2. Verlängerung, hiess es, dass das nicht mehr geht. Kann man hier etwas machen?
d
daniel 19.10.2012, 13:09 Uhr
Daily Deal Gutschein nur wenige Wochen Gültig
Kaufte via Dailydeal eine Gutschein von der Versandapotheke Apodrom.de
Beim Versuch diesen Einzulösen stellte ich fest, dass die angegebene Gültigkeit Abgelaufen sei. Gekauft am 09.07.2012, gültig bis 31.08.2012. Das kommt mir nun doch sehr wie eine unangemessene Benachteiligung eines Verbrauchers vor...
Bei tel. Nachfrage bei Apodrom wurde das Einlösen des Gutscheins (19.10.2012) abgelehnt, Begründung es handele sich gar nicht um einen Wertgutschein sondern um eine Gutschein auf einen Rabatt.
Gekauft wurde via DailyDeal ein "Wertguschein über 20,00€" gekauft für 9.90€. Der Gutschein wurde als Wertgutschein beworben, verkauft und trägt der Auftrduck Wertgutschein

ist das Nun ein Gutschein oder eine Rabattaktion ?
F
Fleier 05.10.2012, 13:54 Uhr
Geschenkgutschein Modehaus
Hallo,
ich habe am 14.09.2011 einen Geschenkgutschein eines kleinen Modegeschäftes bekommen. Aus den Augen verloren, aber wieder aufgetaucht.
Jetzt lese ich Gültig: 6 Monate

Ist das erlaubt? Oder kann ich auf die Einlösung bestehen.

Herzliche Grüße
E.Fleischhammer
T
Tobias 17.08.2012, 09:42 Uhr
Verfallenen Gutschein auszahlen lassen.
Guten Tag,

in Punkt 3 schreiben sie, dass man bei einem verfallenen Gutschein, also älter als 3 Jahre, das Geld erstattet bekommt. Wie lange ist das Möglich und gint es dazu ein konkretes Gerichtsurteil, so das sicher der Verkäufer nicht aus der Pflicht ziehen kann?


MfG
Tobias
D
Doris Moninger 02.08.2012, 17:42 Uhr
Geschenkgutschein zum Geburtstag
Hallo zusammen,

habe zum Geburtstag einen Gutschein von einem Schuhhaus bekommen, der 14 Tage nach meinem Geburtsdatum seine Gültigkeit verliert. Ist das rechtens ? Ich finde die Frist viel zu kurz. Ich dachte Gutscheine dürfen nicht befristet sein !
Würde mich über eine Antwort freuen !
Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Moninger
doris.moninger@t-online.de
S
Simon 09.06.2012, 17:23 Uhr
Essensgutschein
Hallo,

habe so eben beim entmisten einen Essensgutschein für einen Gastromoniebetrieb gefunden. Dieser ist ausgestellt worden am 22.06.2010. Unten steht "1 Jahr gültig nach Austellungsdatum"
Hab ich ein Recht darauf, dass dieser noch eingelöst werden muss?!
S
Schobie 31.05.2012, 14:43 Uhr
Gutschein innerhalb der Verjährung aber es liegt ein Firmeninhaberwechsel vor
Hallo, ich habe einen Gutschein über 30 Euro von einem Baumarkt. Ausstellungsdatum 07.04.2009 laut Verjährung habe ich ja noch bis 31.12.2012 zeit ihn einzulösen. Leider hat der Eigentümer gewechselt. Habe ich da noch eine Chance einen Teil des Geldes zurückzubekommen?

MFG
X
Xandi 13.05.2012, 10:17 Uhr
Gutscheincodes
Hallo, danke für die vielen Infos.
Wie sieht den die Rechtslage aus wenn man als Händler im Paket einen Gutschein kostenlos mitschickt?
ZB 5 Euro Gutschein für Ihren nächsten Einkauf als Dankeschön.
Wie lange müssen diese Gutscheine, für die der Kunde ja nichts bezahlt hat, gültig sein?
Danke für Ihre Antwort.

Viele Grüße
Xandi
O
Ognissanto 09.05.2012, 15:33 Uhr
Gutschein von Lorey
'Wir haben einen Gutschein zur Hochzeit im Jahr 2006 bekommen. Wir dachten wir hätten ihn verloren, jedoch ist er jetzt wieder aufgetaucht.
Wie sieht es hier aus? Können wir den noch einlösen?

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