Kommission will einheitliche Steuerregeln für Gutscheine
Die Europäische Kommission hat kürzlich vorgeschlagen, die entsprechenden Mehrwertsteuer-Vorschriften in der EU zu aktualisieren und zu vereinheitlichen. Alle Arten von Gutscheinen sollen in den Mitgliedstaaten künftig steuerlich gleich behandelt werden.
Aufgrund der Unterschiede der nationalen Mehrwertsteuer-Vorschriften ist nicht immer klar, wo ein Gutschein zu besteuern ist, der in einem Mitgliedstaat ausgestellt und in einem anderen verwendet wird. Dies gilt zum Beispiel für international tätige Hotelunternehmen, die mit Gutscheinen für Unterkünfte in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten werben.
Fast 70 Prozent des Marktes mit Gutscheinen machen vorbezahlte Telekommunikationsdienste aus, dann folgen Geschenkgutscheine und Rabattgutscheine. Jährlich werden mit Gutscheinen in der EU mehr als 52 Milliarden Euro umgesetzt. Der Vorschlag der Kommission enthält eine Definition des Begriffs "Gutschein“ für Mehrwertsteuer-Zwecke und legt fest, wann bei Gutscheinen die Steuer fällig wird: beim Verkauf oder bei der Einlösung. Die neuen Vorschriften sollen am 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Mehr Informationen in der ausführlichen Pressemitteilung der EU-Kommission hier.
Quelle: PM der EU-Kommission
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