Abmahnfalle Grundpreisangaben - diesmal: Google Shopping

Abmahnfalle Grundpreisangaben - diesmal: Google Shopping
Stand: 31.07.2019 3 min

Die Pflicht zur Angabe der Grundpreise bei bestimmten Waren bezieht sich nicht nur auf die eigenen Angebote des Händlers, sondern auch etwa auf die Darstellung auf Portalen wie Google Shopping. Und übrigens wird der Händler auch dann verantwortlich sein, wenn die Grundpreise dort zwar hinterlegt sind, aber nicht richtig oder gar nicht angezeigt werden. Zu diesem Thema gibt es immer wieder Abmahnungen - sowas ist aber vermeidbar....

Google Shopping: Abmahnfalle Grundpreisangaben

Wer Waren nach Gewicht, Volumen, Länge und/ oder Fläche anbietet oder bewirbt, hat den Preis je Mengeneinheit (also den Grundpreis) in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Gesamtpreis der Ware anzugeben. Das gilt auch für Angebote, die im Rahmen von Google Shopping angezeigt werden. Immer wieder werden Händler abgemahnt, die grundpreispflichtige Waren im Rahmen von Google Shopping bewerben und dort keinen Grundpreis angeben.

Allgemeine Hintergrundinformationen zum Thema Grundpreisangabe finden Sie gerne hier.

P.s.: Das gleiche gilt im übrigens für ein nicht weniger prominentes Abmahnthema: Die Darstellung der Versandkosten auf google shopping. Auch hier besteht eine Verpflichtung der Händler.

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Abmahnungen vermeiden - durch professionellen "Abmahnradar" der IT-Recht Kanzlei

Abmahnung im Zusammenhang mit dem Thema Grundpreisangaben auf google shopping?

Als Mandant der IT-Recht Kanzlei wäre Ihnen das nicht passiert: Im Rahmen unserer Schutzpakete bieten wir nicht nur Rechtstexte sowie zahlreiche Leitfäden und Muster an.

Vielmehr informieren wir unsere Mandanten in unseren regelmäßig versendeten Update-Service-Newslettern auch gezielt über aktuelle Abmahnthemen - leicht verständlich formuliert und übersichtlich zusammengefasst. So haben wir unsere Mandanten etwa wie hier und in vielen weiteren Update-Service-Newslettern davor und danach zu genau dem Abmahnthema "Grundpreisangaben auf google shopping" umfassend informiert.

Wer unsere Update-Service-Newsletter bezogen hat, war also gewarnt und konnte insoweit ein unnötiges Abmahnungsrisiko vermeiden.

Abmahnungen - auf dem Radar: Händler müssen wissen, was warum abgemahnt wird. Deshalb ist für uns das Thema Abmahnungen so wichtig: Neben den Abmahninformationen im Newsletter und wöchentlich in unserem Abmahnradar bieten wir noch einen weiteren Service hierzu an: So finden unsere Mandanten im Mandantenportal unter Abmahnradar gesammelt alle Informationen rund um das Thema Abmahnungen - etwa auch im Zusammenhang mit Google Shopping.

Besser spät als nie: Unsere monatlich kündbaren Schutzpakete bieten wir bereits ab 9,90 EUR netto im Monat an. Mit einem Rechtstexte-Pflegeservice für dauerhafte Rechtssicherheit und unserem Abmahnradar für mehr Sicherheit vor Abmahnungen.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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