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Achtung Grundpreise: Zulässige Einheiten ändern sich ab 28.05.2022

18.02.2022, 16:33 Uhr | Lesezeit: 5 min
Achtung Grundpreise: Zulässige Einheiten ändern sich ab 28.05.2022

Zum 28.05.2022 tritt die neue Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft. Damit verbunden sind Änderungen, die auch den Online-Händler betreffen. Eine besonders wichtige Änderung ergibt sich im Bereich der zulässigen Einheiten für die Grundpreisangabe.

Worum geht es?

Wer als Händler Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche bewirbt oder anbietet, der muss jeweils Grundpreise angeben. Dies schreibt die PAngV vor.

Grundpreis ist dabei der Preis je Mengeneinheit der jeweiligen Ware. Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware.

Bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder Milliliter nicht übersteigt, dürfen (derzeit) als Mengeneinheit für den Grundpreis ausnahmsweise auch 100 Gramm oder 100 Milliliter verwendet werden.

Von dieser Ausnahme bei der Grundpreiseinheit machen vor allem Verkäufer hochpreisiger Artikel (z.B. bei Parfum) Gebrauch, da die Angabe z.B. des (dann doch sehr hohen) Literpreises abschreckend wirken könnte.

Grundpreisangaben als klassische Abmahnfalle

In Sachen Grundpreise sollte man als Online-Händler tunlichst alles richtig machen.

Wer nötige Grundpreise nicht, nicht richtig berechnet oder nicht an der richtigen Stelle angibt, riskiert eine Abmahnung. Ein Verstoß gegen die Grundpreisangabepflicht nach der PAngV ist ganz klar immer auch ein abmahnbarer Wettbewerbsverstoß und entsprechende Abmahnungen sind besonders aufgrund der großen Wiederholungsgefahr in der Zukunft von Händlern gefürchtet.


Wer auf eine solche Abmahnung hin dann eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, riskiert für jeden künftigen Grundpreisfehler die Zahlung einer meist vierstelligen Vertragsstrafe.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Sehr wichtige Änderung zum 28.05.2022

Aufgrund europarechtlicher Vorgaben musste der nationale Gesetzgeber die Vorschriften der PAngV anpassen.

Die geänderte PAngV ist hier einsehbar und tritt zum 28.05.2022 in Kraft.

Bezüglich der Angabe des Grundpreises ergibt sich aus § 5 der PAngV n.F. eine sehr wichtige und praxisrelevante Änderung bezüglich der zulässigen Grundpreiseinheiten: Ab dem 28.05.2022 müssen für nach Gewicht bzw. Volumen angebotene bzw. beworbene Waren einheitlich 1 Kilogramm bzw. 1 Liter als Grundpreiseinheit angegebene werden. Dies soll einer verbesserten Preistransparenz dienen.

Mit anderen Worten: Ab dem 28.05.2022 entfällt also die bisherige Ausnahme, bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder 250 Milliliter nicht übersteigen, von den Einheiten 1 Kilogramm bzw. 1 Liter auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter abweichen zu dürfen, ersatzlos.

Kein Händler sollte daher ab dem 28.05.2022 Grundpreise noch mit Bezug auf die Einheiten 100 Gramm bzw. 100 Milliliter angeben, sondern immer in Bezug auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter (bzw. 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter).

Unschöner Nebeneffekt: Grundpreisangaben künftig auch bei Gewicht von 100g bzw. Volumen von 100ml nötig

Auch nach neuem Recht gilt die Ausnahme von der Pflicht zur Grundpreisangabe, wenn der Grundpreis mit dem Gesamtpreis identisch ist.

Wer einen Karton Milch mit einem Liter Inhalt verkauft, muss also weder nach aktueller noch nach künftiger Rechtslage den Grundpreis angeben (dieser ist, da auf ein Liter bezogen, ja identisch mit dem Gesamtpreis).

Derzeit kann sich auf diese Ausnahme von der Grundpreispflicht auch ein Händler berufen, der eine Ware mit einem Gewicht von 100 Gramm bzw. einem Volumen von 100 Milliliter verkauft. Denn ausnahmsweise ist dort derzeit die Grundpreiseinheit 100 Gramm bzw. 100 Milliliter ja ausdrücklich zulässig, da das Nenngewicht oder Nennvolumen 250 Gramm bzw. 250 Milliliter nicht übersteigt. Da der Grundpreis also je 100 Gramm bzw. je 100 Milliliter angegeben werden dürfte, wäre er beim Verkauf von genau 100 Gramm bzw. 100 Milliliter mit dem Gesamtpreis identisch und damit entbehrlich.

Ab dem 28.05.2022 wäre eine Grundpreisangabe bezogen auf die Einheiten 100 Gramm bzw. 100 Milliliter ja aber gerade nicht mehr zulässig (siehe oben). Somit müssen ganz besonders alle Händler aufpassen, die derzeit bei Waren mit 100 Gramm bzw. 100 Milliliter wegen der Identität Grundpreis mit Gesamtpreis keinen Grundpreis angeben. Ab dem 28.05.2022 muss auch für solche Waren dann unbedingt der Grundpreis angegeben werden, und zwar bezogen auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter!

Fazit

Die vorgenannte Änderung hat es in sich, da etliche Online-Händler bislang gerade bei hochpreisigen Waren von der (derzeit noch möglichen) Ausnahme zur Abweichung auf die Grundpreiseinheiten 100 Gramm bzw. 100 Milliliter Gebrauch machen.

Spätestens ab dem 28.05.2022 müssen diese ihre Gestaltung der Grundpreisangabe anpassen und auf die (grundsätzlich immer zulässigen) Einheiten 1 Kilogramm bzw. 1 Liter umgestellt haben. Andernfalls entspricht die Grundpreisangabe dann nicht mehr den Vorgaben der PAngV und es drohen Abmahnungen durch Mitbewerber und Abmahnverbände.

Selbstverständlich können (und sollten) Händler, die noch mit 100 Gramm bzw. 100 Millititer arbeiten, bereits jetzt mit der Umstellung beginnen (die Angabe mit Bezug auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter war ja seit jeher zulässig).

Hinweis: Das Gesetz nennt als Einheit 1 Kilogramm bzw. 1 Liter. Diese Einheiten sollten auch so verwendet werden und nicht etwa 1000g oder 1000ml.

Händler können es sich auch bisher schon einfach machen, und für alle grundpreispflichtigen Waren, unabhängig von deren Nenngewicht oder Nennvolumen, immer 1 Kilogramm bzw. 1 Liter als Einheit für den Grundpreis verwenden. Denn auch bislang birgt die Nutzung der Ausnahmeregelung die Gefahr, dass bei Waren mit Nenngewicht oder Nennvolumen größer 250 Gramm bzw. 250 Milliliter der Grundpreis in Bezug auf 100 Gramm bzw. 100 Milliliter angegeben wird. Dies stellt auch nach jetziger Rechtslage eine falsche Grundpreisangabe dar und sollte unbedingt vermieden werden.

Zu hoffen für die Händler ist, dass Shopsystem und Verkaufsplattformen, die derzeit möglicherweise bei Nenngewichten oder Nennvolumen bis 250 Gramm bzw. 250 Milliliter (technisch) nur eine Grundpreisangabe in Bezug auf 100 Gramm bzw. 100 zulassen dies bis zum 28.05.2022 entsprechend umstellen.

Sie möchten Abmahnungen vermeiden und Ihren Kunden gegenüber mit einem rechtssicheren Internetauftritt Vertrauen schaffen? Wir sichern Sie ab!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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29 Kommentare

R
Rolf T. 09.06.2023, 13:50 Uhr
Er/Sie/Es nach belieben.
Leider wurde nicht berücksichtigt ob man feste Stoffe als Literware anstatt Gewicht angeben darf. Je nach Artikel wird leichte Ware "Vermiculit" gern als Liter verkauft und schwere Ware (Steine) nach Gewicht.
Ob das im Sinne von Verbraucherschutz ist bezweifle ich mal.
R
Robert L. 14.04.2023, 10:30 Uhr
Aldi-Süd in Rosbach wirbt weiterhin bei Angeboten mit offenbar unzulässigen Einheiten
Erst gestern beim Aldi gesehen: Ein rotes Schild an der Fleischtheke - statt 29,99 nur 15 Euro für mariniertes Kalbsfilet. Oha, das ist günstig, dachte ich und habe mir gleich 2 Portionen in den Einkaufswagen gelegt. An der Kasse dann die böse Überraschung. Der Preis von 15 Euro soll sich auf 500 Gramm beziehen. Die Ware habe ich daraufhin noch an der Kasse direkt stornieren und mir das Geld zurückgeben lassen. Ja, was denn nun? Dürfen die das, weil sie Aldi heißen? Ich finde das schon sehr dreist, zumal 29,99 € (ursprünglicher Preis) immer noch günstiger ist, als das vermeinstliche Sonderangebot von 15 € für 500 Gramm, was ja dann 30 € pro Kilogramm kosten würden. Das Preisschild habe ich im Übrigen fotografiert.
S
Sebastian 23.05.2022, 16:22 Uhr
Änderung beim Grundpreis für Waschmittel?
Hi,
wie schaut es denn jetzt z. B. bei Waschmittel aus? Kann der Grundpreis immer noch auf die Portionsgrößer heruntergebrochen angegeben werden (0,14€ / Waschladung) oder muss auch hier auf die kg-Preisangabe abgestellt werden?
Bitte um Klärung, vielen Dank.
S
Sophia 16.05.2022, 14:08 Uhr
Wo sind die Grundpreise im Facebook-Shop pflegbar?
Hallo,
Wie verhält es sich mit Facebook- und Instagram-Shops, dort finde ich keine Möglichkeit, den Grundpreis zu übermitteln? Dieser muss doch auch dann eingegeben werden, wenn der Checkout im eigenen Shop stattfindet, oder?
S
Sven 08.05.2022, 11:47 Uhr
Angabe Grundpreiseinheiten
Hallo,
müssen die Grundpreiseinheiten, z.B. "Kilogramm" oder "Liter" zwingend ausgeschrieben werden, oder darf mann auch die gebräuchlichen Abkürzungen "kg" bzw. "l" verwenden?
A
Alex 07.05.2022, 08:17 Uhr
Ab wann dürfen wir?
Hallo, ab wann _dürfen_ wir die neuen Grundpreise angeben? Bereits ab sofort?
k
ktn 27.04.2022, 08:40 Uhr
Amazon zeigt bei bestimmten Kategorien generell keine Grundpreise an
Nach mittlerweile ewigem Supportkontakt ist Amazon nicht gewillt für einige Kategorien Grundpreise anzuzeigen ("dies ist beabsichtigt" heißt es vom Support). Betroffen ist bspw. die Kategorie "Haustier/(Hunde, Pferde usw.)/Gesundheit›Nahrungsergänzungen & Vitamine" wo naturlich Pulver und flüssige Mittelchen angeboten werden.
Einzige Lösung die hier von Amazon bisher angeboten wird, ist den Artikel in eine andere (also nicht mehr zutreffende) Kategorie zu verschieben.
D
Dietmar 14.03.2022, 17:19 Uhr
Bei Amazon keine Änderung in Angabe "Liter" möglich
Ich habe bereits mehrfach bei Amazon angefragt, ob mit der neuen Preisangabenverordnung (PAngV) eine Angabe in Liter möglich ist. Zur Zeit kann nur beim Volumen "Milliliter" gewählt werden.

https://sellercentral-europe.amazon.com/help/hub/reference/GWMLQW3NXZ9CSK97

Welche Möglichkeiten gibt es, trotzdem rechtssicher Artikel anzubieten.
K
Kai Holst 09.03.2022, 22:58 Uhr
VE mit z.B. 250 St. günstige Artikel
Hallo,
wenn ich es richtig verstanden habe muss ich jetzt Grundpreise bei Stück auf 1 St. angeben?
Bisher war es üblich bei günstigen Stückpreisen, die weit unter 1 Cent liegen einen hunderter oder tausender-Preis zu nennen, was auch weiterhin Sinn machen würde.
Bei z.B. einer VE mit 250 Stück irgendwas kostet die VE 3,50 EUR. Ergibt sauber gerundet 1 Cent für 1 St. In Wirklichkeit ist es aber 40% mehr... Muss ich hier tatsächlich einen Preis für 1 St. angeben? Dann sagt mir jeder Kunde, dass ich bei der VE einen um 40% überhöhten Preis angegeben habe...

Vielen Dank um Aufklärung,
Kai Holst
M
Michael Sailer 09.03.2022, 09:56 Uhr
Grundpreis für Parfum ?
Guten Tag,
ich habe gelesen für Parfums gilt die Grundpreisverordnung nicht .. ändert sich mit der neuen Verordnung etwas daran?

Beste Grüße aus dem wilden Süden
Michael Sailer
C
Christian Sp 01.03.2022, 11:47 Uhr
Einheiten Stück
Wie ist es, wenn man Ware als Stückpreis auch verkauft. Muss man 5 Stück getrocknete Schweineohren abwiegen und diese dann auf kg ändern ?
A
Andre 28.02.2022, 22:33 Uhr
Produkte mit Größe/Gewichtsangabe
Guten Tag,

Wir vertrieben Produkte die sowohl eine CM Grössenangabe, als auch eine Gewichtsangabe in GR in der Beschreibung haben. Es handelt sich dabei um gefüllte Kissen. Betrifft uns diese gesetzliche Änderung und wenn ja wäre dann jeweils der KG / Meter Preis zu nennen?

Besten Dank
H
Hartmann 28.02.2022, 17:57 Uhr
Grundpreise
wie verhält es sich, wenn der Kilopreis günstiger ist. Also je mehr bei loser Ware genommen wird desto größer der Rabatt?
R
Rainer 28.02.2022, 16:40 Uhr
Grundpreis auf wieviele Stellen nach dem Komma?
Ich bin etwas verwirrt, wie gehe ich den mit niedrigpreisigen Artikeln um?
600 Meter Nähgarn zu 2,68 gibt 0,0032 EUR pro Meter.
20 Meter Leinengarn zu 1,07 und die identische Länge zu 0,92 haben beide einen Preis von 0,05 EUR pro Meter.
Vielen Dank für Hinweise an der Stelle.
M
Micha S. 28.02.2022, 16:37 Uhr
Grundpreis 100m auf Kilometer
Hallo, bei Garnen oder ähnlichen verwenden wir derzeit die Grundpreisangabe mit €/100m. Durch die große Menge an Garn auf einer Kone würden dort bei Meter ggf. die Rundung schon den Kunden verwirren. Ist es möglich dort auf €/Kilometer zu wechseln?
M
MP 27.02.2022, 12:13 Uhr
Grundpreisangaben - Füllmenge & Abtropfgewicht
Leider vermisse ich in diesem Artikel, dass bei bestimmten Produkten das Abtropfgewicht und/oder Füllmenge anzugeben ist.
Aktuell werden diesbezüglich von einschlägig bekannten "Abmahnvereinen" Webshops massiv abgemahnt!
I
IT-Recht Kanzlei 25.02.2022, 16:31 Uhr
1KG statt 1000g
Wir haben den Beitrag ergänzt und raten von der Verwendung der Bezugsgröße 1000g ab.
M
Mélody Bourgeois 25.02.2022, 09:40 Uhr
Antwort auf Kommentar
Ich stelle mir die selbe Frage wie beim diesem Kommentar. Könnten Sie es beantworten? Vielen Dank im Voraus

"Inhaberin von Sandra Meißner, 03.01.2022, 20:02 Uhr
Durch eine Voreinstellung in meinem Shopsystem, wäre es für mich einfacher den Grundpreis "pro 1000 g" zu erfassen. Ist ja inhaltlich identisch oder muss nach der Rechtsauffassung auch ausdrücklich "je kg" im Shop stehen?"
D
Dennis 17.02.2022, 10:38 Uhr
Grundpreis auch im Suchtext/Artikelname eingeben?
Es wurde früher oft empfohlen auch den Grundpreis im Suchtext/Artikelname einzutragen damit man einen Plan B hat falls z.B. ebay/amazon technische Probleme hat oder Google den Grundpreis nicht anzeigt. Soll man das noch machen oder nicht.
I
ITRK 06.01.2022, 19:37 Uhr
Antwort auf Kommentar Hr. Fischer
Abkürzungen wie "kg" oder "KG" bzw. "l" oder "L" sind unproblematisch!
D
Dirk Fischer 06.01.2022, 19:28 Uhr
Muss die Mengeneinheit ausgeschrieben werden, also "1 Kilogramm"?
In Ihrem Artikel steht nichts über die vorgeschriebene Schreibweise.
Genügt "29,95 € / kg" oder muss tatsächlich "29,95 € / 1 Kilogramm" ausgeschrieben werden?
Die meisten Online-Shops kürzen die Einheiten ab.
M
Marieluise Ritter 06.01.2022, 11:35 Uhr
Das gilt ja hoffentlich nicht nur für Onlineshops
In Supermärkten kaufe ich üblicherweise etwas hastiger ein als in Online-Shops und ärgere mich schon seit Langem über 100g-Preis-Angaben bei teuren Tomaten etc.
In Läden, die nur gewerbliche Kunden zulassen, scheint das ganze Gesetz aber nicht zu gelten. Beim Einkauf im Metro muss ich immer einen Taschenrechner mitnehmen, weil an gefühlt 80% der Angebote kein Grundpreis steht. Gilt das auch für Online-Shops oder deren Teilläden, die sich nur an gewerbliche Kunden richten?
S
Sandra Meißner 03.01.2022, 20:02 Uhr
Inhaberin
Durch eine Voreinstellung in meinem Shopsystem, wäre es für mich einfacher den Grundpreis "pro 1000 g" zu erfassen. Ist ja inhaltlich identisch oder muss nach der Rechtsauffassung auch ausdrücklich "je kg" im Shop stehen?
P
Patrick 29.12.2021, 10:26 Uhr
-
Gibt es hier ein Beispiel? - d.h. hat man vorher Produkt X = 10 ml für 10 Euro gehabt (Grundpreis 100 ml = 100 Euro) muss man jetzt 1000ml angeben oder speziell 1 Liter - darf man dann noch 10 ml angeben oder 0,01 Liter Preisumrechnung ist ja selbsterklärend.
K
Kommentator 28.12.2021, 17:52 Uhr
Gespannt auf die Realität
Die Aussage "Kein Händler" im Beitrag ist relativ abschließend, die Aussage in der Antwort im Kommentar "in aller Regel nicht", lässt dann wieder Ausnahmen zu.

Mir fällt dazu spontan das Thema Individualisierung und Personalisierung ein (Gewürzmischungen, Tees, Badezusätze, Müsli, Hundefutter, Schokolade, Düfte, Delikatessen (Käse, Fisch, Fleisch, Aufstrich), Obst, Gemüse...) alles Artikel, die sich im Internet selbst individuell zusammengestellt oder nach Gewicht/Volumen bestellen lassen und damit aus "loser Ware" als Zutaten erstellt werden oder als "lose Ware" geliefert werden.

Auch das Thema Nachhaltigkeit und damit Bestellung nach Bedarf (vgl. Unverpackt-Läden) wird im Online-Handel zunehmen.

Darüber hinaus wird das Thema "Großgebinde" mehr oder weniger komplett ausgeklammert.

Insofern stellt sich mir die Frage, ob Sie definitiv empfehlen würden nur noch die Grundeinheit 1 zu verwenden und damit den Wortlaut der Verordnung, wonach in bestimmten Ausnahme-Fällen der Grundpreis nach der allgemeinen Verkehrsauffassung anzugeben ist, ignorieren würden?

Vermutlich werden die Abmahner ja nicht aufgeben und sich stattdessen genau auf solche Ausnahmen stürzen!?
I
IT-Recht Kanzlei 28.12.2021, 14:55 Uhr
Antwort auf Kommentator
Die von Ihnen zitierte Regelung hinsichtlich zulässiger Angabe mit Bezug auf 100g / 100ml erstreckt sich rein auf lose Ware. Solche wird im Internet in aller Regel nicht angeboten, sondern allein fertigverpackte Ware, wo diese Ausnahme nicht greift.
K
Kommentator 28.12.2021, 14:38 Uhr
§5 Absatz 1 und 2 neue PangV
Sind Sie sich mit Ihrer Aussage

"Kein Händler sollte daher ab dem 28.05.2022 Grundpreise noch mit Bezug auf die Einheiten 100 Gramm bzw. 100 Milliliter angeben, sondern immer in Bezug auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter (bzw. 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter)."

sicher?


Folgendes sagt der §5 Absatz 2 der neuen PangV, das würde ich etwas anders interpretieren:
"(2) Bei nach Gewicht oder nach Volumen angebotener loser Ware ist als Mengenein-
heit für den Grundpreis entsprechend der allgemeinen Verkehrsauffassung entweder 1 Ki-
logramm oder 100 Gramm oder 1 Liter oder 100 Milliliter zu verwenden."

Wie beurteilen Sie dies?

Des Weiteren heißt es in §5 Absatz 1, Satz 2:
"Bei Waren, die üblicherweise in Mengen von
100 Liter und mehr, 50 Kilogramm und mehr oder 100 Meter und mehr abgegeben werden,
ist für den Grundpreis die Mengeneinheit zu verwenden, die der allgemeinen Verkehrsauf-
fassung entspricht."

Wie ist dies zu verstehen?

Wenn ich beide Zitate der PangV richtig interpretiere, gibt es nach der "allgemeinen Verkehrsauffassung" doch noch bestimmte Ausnahmen, die Abweichungen von §5 Absatz 1, Satz 1 vorsehen und als einzige korrekte Darstellungsvariante abweichende Darstellung als mit der Grundmenge 1 zulassen!?
S
Sebastian 26.12.2021, 12:00 Uhr
Änderung beim Grundpreis für Waschmittel?
In einem anderen Beitrag von euch aus dem Jahr 2020 steht, dass es Ausnahmen bei der Grundpreisangabe gibt, z. B. bei Waschmittel, wo der Grundpreis je Portion angegeben werden muss.
Ist das auch weiterhin so oder ist hier zukünftig ebenfalls der Grundpreis pro Kilogramm anzugeben?
K
KURAM 08.12.2021, 11:18 Uhr
Danke
Danke für den frühzeitigen Hinweis. Da wir nicht viele Produkte haben, habe ich das gerade überall umgesetzt.

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