Frage des Tages: Ist die Angabe von Grundpreisen auch im Bestellvorgang notwendig?

Frage des Tages: Ist die Angabe von Grundpreisen auch im Bestellvorgang notwendig?
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Beitrag vom: 17.05.2013

Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Preisangabenverordnung"

Folgende Frage wird uns derzeit häufig gestellt:

"Müssen Grundpreise auch im Warenkorb und/oder im Bestellablauf bei grundpreispflichtigen Produkten dargestellt werden?"

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Antwort

Der sog. „Preis je Mengeneinheit einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile“ (kurz: Grundpreis) bei Waren, die von (Online-)Händlern nach Gewicht, Volumen, Länder oder Fläche angeboten werden, muss im Rahmen des Bestellvorgangs nicht noch einmal dargestellt werden, wenn er bereits vorher – wie es die rechtlichen Vorgaben des § 2 Absatz 1 der Preisangabenverordnung (PAngV) sind – im Online-Sortiment ordnungsgemäß dargestellt worden ist.

Es gibt keine Regelung, die eine erneute Darstellung im Rahmen des Bestellvorgangs vorschreibt; andererseits würde eine solche erneute Darstellung jedoch auch nicht schaden, es ist rechtlich schlichtweg irrelevant. In der einschlägigen Vorschrift § 2 Absatz 1 Satz 1 PAngV ist lediglich die Rede davon, dass Waren „angeboten“ werden – es geht somit um Werbung bzw. die Anzeige des Sortiments, nicht der erst darauf folgende Bestellvorgang.

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Bildquelle: © ioannis kounadeas - Fotolia.com

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2 Kommentare

C
Claus 15.07.2014, 09:36 Uhr
Artikelanzahl
Braucht man den Grundpreis auchnicht im Warenkorb, wenn im Warenkorb die Artikel-Anzahl verändert werden kann? Vielen Dank!
A
Alexander 17.05.2013, 14:37 Uhr
Danke
Hallo Herr Keller,

Vielen Dank noch mal für die Beantwortung der Frage (jetzt auch schriftlich). Gestern beim DHL College in Leipzig hatte ich die Frage ja auch schon gestellt ;-)

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