Praxis-Tipp für Etsy: Handlungsanleitung für die sichere Darstellung des Grundpreises!

Praxis-Tipp für Etsy: Handlungsanleitung für die sichere Darstellung des Grundpreises!
08.07.2020 | Lesezeit: 3 min

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Preisangabenverordnung" veröffentlicht.

Schon lange Zeit sind Verstöße gegen die Grundpreisangabe Gegenstand von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Hierbei soll die Grundpreisangabe den Zweck verfolgen, für mehr Transparenz und Verbraucherschutz zu sorgen. Händlern auf der Verkaufsplattform Etsy wird zwar die Möglichkeit eingeräumt, den Grundpreis automatisch berechnen und anzeigen zu lassen. Allerdings sollte man sich hierauf nicht vollumfänglich verlassen und zusätzlich noch die sichere Lösung der IT-Recht Kanzlei verfolgen. Wie Sie den Grundpreis auf Etsy sicher angeben können, erfahren Sie in unserem Beitrag.

Rechtlicher Hintergrund:

Wer gemäß § 2 Abs. 1 Preisangebenverordnung Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet oder bewirbt, muss grundsätzlich den Preis je Mengeneinheit (= Grundpreis) für die betreffende Ware angeben. Wichtig ist hierbei die Forderung der Preisangabenverordnung, dass bereits im Rahmen der bloßen Bewerbung grundpreispflichtiger Waren der jeweilige Grundpreis mitzuteilen ist!

Dies führt dazu, dass jedes (!) Mal, wenn eine grundpreispflichtige Ware unter Nennung eines Gesamtpreises werblich dargestellt wird, zugleich auch die Grundpreisangabe zu erfolgen hat. Auf der Plattform Etsy gibt es eine Vielzahl von Darstellungsmöglichkeiten der Artikel, wobei oftmals der Gesamtpreis genannt wird und damit die Grundpreisangabepflicht für den Händler ausgelöst wird.

Übrigens: Bereits im Jahre 2011 stellte das LG Hamburg fest, dass die ausschließliche Anführung von Grundpreisen in der Artikelbeschreibung den Anforderungen der PAngV nicht gerecht wird (Urteil vom 24.11.2011 - Az.: 327 O 196/11).

Auch hatte das LG Bochum entschieden (Urteil vom 06.08.2014, Az.: I-15 O 88/14), dass auch in der Galerieansicht der Grundpreis mitzuteilen ist.

Merksatz: Überall dort, wo ein grundpreispflichtigter Artikel unter Nennung des Gesamtpreises beworben wird, muss auch gleichzeitig der Grundpreis genannt sein!

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Das Problem

1. Fehlende Grundpreisangabe in Cross-selling-Angeboten

Nachstehend ist auf der Artikeldetailseite von Etsy eine Ansicht zu sog. Cross-Selling-Angeboten neben der Artikelbeschreibung zu finden. In diesem Fall wird der Preis und das Produkt benannt und damit im Sinne der PAngV geworben.

Es müsste also bereits an dieser Stelle auf den Grundpreis hingewiesen werden:

Cross-Selling-Etsy

2. Fehlende Grundpreisangabe in der Suchtrefferansicht

Allerdings existieren noch weitere Ansichten auf der Verkaufsplattform Etsy, welche die seitens Etsy zur Verfügung gestellte Grundpreisansicht nicht unterstützen, wie z.B. die Suchtrefferansicht.

Auch wird ein grundpreispflichtiger Artikel unter Nennung des Gesamtpreises beworben, obschon die Grundpreisangabe nicht mitgeteilt wird:

Suchtrefferansicht Etsy

3. Fehlende Grundpreisangabe auf der eigenen Shop-Seite

Auch auf der eigenen Shop-Seite des Etsy-Händlers werden die grundpreispflichtigen Waren abgebildet, ohne, dass an dieser Stelle der Grundpreis vom Etsy-System eingeblendet wird:

Shopansicht Etsy

Die Lösung

Unser Tipp für die rechtskonforme Grundpreisangabe: Online-Händler auf der Plattform Etsy sollten den Grundpreis daher am Anfang (!) der Artikelüberschrift platzieren. Da es je nach Ansicht der Seite zur verkürzten Darstellung der Überschriften kommen kann, muss die Grundpreisangabe am Anfang der Artikelbezeichnung genannt werden.

In der Praxis könnte die Grundpreisangabe am Anfang der Aritkelüberschrift dann so aussehen:

Positivbeispiel Etsy

4. Leider hilft auch die Hinterlegung des Grundpreises IM Backend bei Etsy nicht ...

Gibt der Online-Händler den Grundpreis bei Etsy an, so erscheint dieser auf der Artikeldetailseite:

Etsy1

Obwohl der Grundpreis auf der Artikeldetailseite zu sehen ist, taucht dieser z.B. auf der Suchtrefferübersichtsseite nicht auf (obwohl dies notwendig wäre):

Etsy2

Die Grundpreisangabe von Etsy hilft hier also leider nicht!

Fazit

Händler sollten sich für eine korrekte Grundpreisanzeige nicht auf die bereit gestellte Grundpreisanzeigefunktion von Etsy verlassen, da diese leider nicht an allen relevanten Stellen den Grundpreis wiedergibt. Um sicher auf der Plattform Etsy zu verkaufen und kostenpflichtige Abmahnungen zu vermeiden, sollten Sie den Grundpreis (zusätzlich) am Anfang der Artikelüberschrift platzieren. Hierdurch wird gewährleistet, dass der Grundpreis in allen relevanten Ansichten sichtbar ist!

Sollten Sie Fragen zum Thema Grundpreise haben, sprechen Sie uns gerne an!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© strichfiguren.de - Fotolia.com

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4 Kommentare

M
Mathias 26.11.2018, 13:19 Uhr
Grundpreise bei Variationsartikeln
Hallo, danke für den hilfreichen Beitrag.
Ich habe noch drei Fragen, die ich hier stellen möchte:


1. Formatierung:
Darf bzw kann ich auch kürzere Versionen vom Tipp verwenden, also etwa
"1,23 EUR/1m" (wie im Tip)
"1,23 €/1m" (2 Zeichen kürzer)
"1,23€/1m" (3 Zeichen kürzer)
"1,23€/m" (4 Zeichen kürzer, nur bei '1')


2. Sprache, wenn ich den Artikel in verschiedenen Sprachen anbiete,
nehmen wir als Beispiel Russisch, muss ich da auch den Grundpreis ausweisen,
bzw. kann ich diesen in Euro ausweisen, oder muss ich (ggfl. mit Währungsumrechnung!)
den Preis in Rubel ausweisen. (auch für GBP, USD)


3. Variationsartikel
Ich kann bei Etsy Variationen anlegen, und etwa bei Seilen die Länge
als Variations-Eigenschaft verwenden.
Nun zeigt Etsy jedoch (Suchtrefferansicht) nur einen Titel an, nicht Titel-Je-Variation.
Muss ich da überhaupt einen Grundpreis ausweisen,
darf ich den Höchsten Grundpreis anzeigen oder
muss ich die Varianten wie einzelne Artikel Listen und darf die Etsy-Varianten somit nicht verwenden?

Habe ich eine relativ "Abmahnsichere" Möglichkeit dies zu tun? als Beispiel:
(Variation und Grundpreis je Länge variiert nach Stückelung)
Variation_______Preis____Grundpreis
10 Zentimeter___0,20€____2,00 € pro Meter
50 Zentimeter___0,49€____0,98 € pro Meter
100 Zentimeter__0,95€____0,95 € pro Meter
500 Zentimeter__4,60€____0,92 € pro Meter

(Grunfpreis wie ausgewiesen in den Artikeldetails, bei Variationsauswahl)
(PhantasieArtikel aber das Prinzip wird hoffentlich klar.)

Darf ich damit
>0,92 €+ pro Meter ARTIKELTITEL(DE)<
>Bis 2,00 € pro Meter ARTIKELTITEL(DE)<
>Grundpreis variiert ARTIKELTITEL(DE)<
angeben, oder sehen Sie da (auch) keinen Weg?

Ich weis, es sind viele Fragen, aber ich hoffe gute.
Danke vorab, Mathias
A
Anja 07.08.2018, 19:51 Uhr
Grundpreisangabe bei Stoffabschnitten?
Ich habe mich entschlossen, auf Etsy Material zu verkaufen und habe da vom Hersteller vorgeschnittene Stoffstücke, sogenannte Precuts. Muss ich da auch einen Grundpreis angeben? Die sind fix und fertig verpackt und 48x53 cm groß. Vielen Dank
J
Janine 23.07.2018, 12:00 Uhr
Gilt das auch für Schmuck?
Ich verkaufe bei Etsy Schmuck. Nun ist die Frage, ob diese Grundpreisangabe auch für Schmuckstücke gilt. Herzlichen Dank!
A
Anke 11.07.2018, 17:02 Uhr
Vielen Dank!
Danke für diese Tipps, genau das brauchte ich!

Wie ist es denn während Sale-Aktionen (die es bei Etsy sicher auch gibt), dann würde sich der Grundpreis ja auf den nicht rabattierten Preis berechnen?

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