Wenn nicht jetzt - wann dann: EU-Förderung von Markenanmeldungen

Wenn nicht jetzt - wann dann:  EU-Förderung von Markenanmeldungen
24.02.2021 | Lesezeit: 6 min

Marken behalten auch in Krisenzeiten ihren Wert. Das hat sich auch die Europäische Kommission gedacht - und in Zusammenarbeit mit dem europäischen Markenamt (EUIPO) einen Fonds aufgesetzt, der kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Anmeldung ihrer Marke unterstützen soll. Es werden 50 % Rabatt auf die Antragsgebühren in Aussicht gestellt.

Gutes Signal: Die Förderung der Markenanmeldung

Gerade in diesen Zeiten dürfte dies ein gutes Signal sein und Hoffnung machen: Das Förderprogramm der Europäischen Union bei Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen. Damit soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Europa der Zugang zu ihren Rechten des geistigen Eigentums erleichtert werden. Markenanmeldungen werden dabei mit bis zu 50 % der Anmeldegebühren unterstützt - bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 EUR. Die Beantragung zur Förderung hierzu wird in Zeitfenstern angeboten, die sich über das ganze Jahr strecken - das Nächste beginnt am 01.03.2021. Zudem wird ein Rabatt auf eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums angeboten. Dies alles betrifft übrigens nicht nur die Anmeldung von Unionsmarken - auch nationale Markenanmeldungen sind davon umfasst. Hier geht's zum Antrag.

Marke: Was ist das überhaupt?

Aber fangen wir jetzt erstmal ganz von vorne an: Eine Marke dient der Kennzeichnung und dem Schutz von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Die Schutzfähigkeit ist gegeben, wenn das Zeichen geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens unterscheidbar von denen anderer Unternehmen zu machen. Die Anmeldung Ihrer Marke kann auf nationaler Ebene erfolgen, aber auch ein europaweiter Schutz als Unionsmarke oder ein internationaler Schutz kommt in Betracht. Ohne Markenanmeldung kein Schutz - deshalb finden Sie hier, abgesehen von dem derzeitigen 7. Grund der EU-Förderung, 6 gute Gründe, warum eine Markenanmeldung wichtig für ein erfolgreiches Unternehmen ist.

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1. Markenanmeldung: Auf Nummer sicher gehen

Wenn Sie ein Zeichen zur Kennzeichnung Ihrer Waren oder Dienstleistungen verwenden, welches nicht von Ihnen eingetragen wurde, laufen Sie Gefahr, Schutzrechte Dritter zu verletzten. Gerade deshalb ist es essentiell, bestehende Schutzrechte Dritter vor Verwendung eines Zeichens zu prüfen bzw. idealerweise durch einen Anwalt prüfen zu lassen.

Doch auch wenn das von Ihnen verwendete Zeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sein sollte, besteht immer die Gefahr, dass sich ein Konkurrent die Rechte an diesem Zeichen - vor Ihnen - sichert und Sie sich damit zum Ziel potentieller Abmahnungen und Schadensersatzansprüche machen. Diese Ansprüche ließen sich nur abwehren, wenn der Dritte bei der Markenanmeldung in Behinderungsabsicht handelte (was sehr schwer nachweisbar ist) oder Ihr Zeichen eine derartige Marktdurchdringung erlangt hat, dass es bei über 50 Prozent der einschlägigen Verkehrskreise (mögliche Kunden) bekannt ist - was auch nachgewiesen werden müsste.

2. Markenwert = Unternehmenswert!

Ihr Unternehmenswert lässt sich durch die Anmeldung einer Marke enorm steigern und besteht nicht nur aus Umsatz, den Aktiva und Ihrem Know-how, sondern auch dem Markenwert. Dabei versteht man unter dem Markenwert den monetären Wert einer Marke. Eindrucksvolle Beispiele von Marken, welche den größten Wert in Deutschland für sich beanspruchen, sind SAP, die Deutsche Telekom und BMW. Sie sehen einer ähnlich rosigen Zukunft entgegen und möchten vom Wert Ihres Zeichens in Zukunft profitieren können? Dann sollten Sie die Markenanmeldung angehen und die Weichen für die Zukunft stellen!

3. Markenanmeldung: Wichtig auch für Domaininhaber

Bereits der Kampf um die favorisierte Domain ist ein harter Kampf - wenn Sie diesen gewonnen haben, sollten Sie auch Ihr dazugehöriges Zeichen schützen lassen. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass Dritte das von Ihnen verwendete bzw. ein ähnliches Zeichen schützen lassen und Ihnen die Nutzung Ihrer Domain untersagen.

Besonders gefährlich ist es, wenn auf Ihrer Internet-Domain im Zeitpunkt der Markenanmeldung durch den Dritten noch keine Inhalte veröffentlicht sind. In diesem Fall wäre anzunehmen, dass der Dritte die älteren Rechte an dem Zeichen besitzt und dann stehen Sie im Regen.

Im Fall, dass unter Ihrer Domain schon Inhalte abrufbar sind, könnte möglicherweise jedoch bereits ein Kennzeichenrecht als geschäftliche Bezeichnung oder als Titelschutz greifen, welche allerdings nur die bestimmte unternehmerische Tätigkeit (innerhalb der konkreten Branche) oder von Ihnen publizierte titelfähige Werke wie Internet-Magazine schützt. Im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung wären Sie in der Pflicht zu beweisen, ab wann Sie das Zeichen ununterbrochen benutzt haben. Zudem würden Sie sich beispielsweise bei einem Branchenwechsel der Gefahr aussetzen, nur die zeitlich gesehen jüngeren Rechte entgegenhalten zu können, was in Falle der zwischenzeitlichen Anmeldung der von Ihnen benutzten Zeichen als Marke durch einen Dritten zu Probleme führen kann.

4. Vorteil: Markeninhaber!

Marken drücken Individualität aus und diese ist im hart umkämpften Handel unerlässlich, um langfristig erfolgreich zu sein. Seien es ungewöhnliche Wortzeichen (Wörter), einprägsame Bildzeichen („Logos“) oder auffallende Farbkombinationen („Ferrari-Rot“) - jeder Verbraucher ordnet bestimme Wörter, Logos oder Farben bewusst oder unterbewusst automatisch den richtigen Adressdaten (Markeninhaber!) zu.

Insbesondere in Branchen, in denen die Produkte sehr ähnlich sind und sich Konkurrenten nur schwer durch ihr Angebot abheben können, kann eine Marke einen Wettbewerbsvorteil verschaffen!

5. Wer zuerst kommt...

Wenn Sie ihr Zeichen nicht als Marke angemeldet haben, laufen Sie Gefahr, von Konkurrenten zum Gejagten zu werden: Abmahnungen und Schadensersatz drohen, wenn der Mitbewerber schneller war und vor Ihnen die Markenanmeldung in Angriff genommen hat. Durch die Markenanmeldung werden Sie zum Jäger, der seine Schutzrechte vor unerlaubter Nutzung verteidigt - eine viel angenehmere Position als die des Gejagten.

6. Kosten: Vergleichsweise fair

Ganz unabhängig von der Tatsache, dass Markenanmeldungen derzeit gefördert werden. Im Vergleich zu dem was man bekommt, sind die Kosten einer Markenanmeldung überschaubar. Die de-Marke liegt bei Anmeldegebühren in Höhe von 300 EUR, die Unionsmarke bei 1.050 EUR, jeweils bei 3 Klassen. Und welche Marke von beiden ist die Richtige für Sie? Das DPMA hat die deutsche Marke so beworben. Aber auch für die Unionsmarke gibt es treffende Argumente. in beiden Fällen jedenfalls schaffen die Marken Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen. Mit einer Marke positionieren Sie Ihre Produkte oder Dienstleistungen mit Wiedererkennungswert am Markt und können sich damit entscheidende Wettbewerbsvorteile sichern.

Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Im Rahmen unseres unlimited-Paketes bieten wir die Anmeldung einer deutschen Marke unter den beworbenen Bedingungen inkludiert, also ohne Honorarberechnung, an. Es fallen dann für den Anmelder nur noch die regulären Amtsgebühren an.
Für alle Anderen gilt: Mit der IT-Recht Kanzlei haben Sie einen kompetenten Partner an Ihrer Seite, der Sie auf Wunsch von der Entwicklung einer Markenstrategie bis hin zur Anmeldung Ihrer Marke unterstützt.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
Gajus / shutterstock.com

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