EU-Produktsicherheitsverordnung: Orientierungshilfen für Mandanten
Die ab dem 13.12.2024 geltende EU-Produktsicherheitsverordnung stellt Online-Unternehmer vor große Hürden und wirft viele Fragen zur Umsetzung auf. Um Mandanten dabei optimal zu unterstützen, haben wir unser Fachwissen mitsamt vielen Tipps und Hilfestellungen nun in einer umfangreichen Informationssammlung im Mandantenportal gebündelt.
I. GPSR ab 13.12.2024: Große Umsetzungsprobleme
Ab dem 13.12.2024 wird die EU-Produktsicherheitsverordnung 2023/988 (GPSR) ein europaweit einheitliches Regelungsregime für die Sicherheit von Verbraucherprodukten etablieren und alle Handelsstufen mit neuen, teils umfangreichen Pflichten belegen.
Die Verordnung definiert einerseits sicherheitsrechtliche Verantwortlichkeiten neu und führt ein abgestuftes Anforderungskonzept von Hersteller bis zu bloßem Vertreiber ein.
Andererseits bringt sie aber auch neue Informationspflichten mit sich, die nicht nur die physische Kennzeichnung von Produkten betreffen, sondern erstmals auch online in Produktangeboten aller Handelsstufen zur Offenlegung von Produktsicherheitsinformationen zwingen.
Gerade Online-Unternehmer sehen sich im Lichte der GPSR mit diversen Umsetzungsproblemen konfrontiert.
So herrscht oft bereits Unklarheit darüber, welche Produkte ab wann konkret von der GPSR erfasst werden und wie mit gebrauchten oder auch mit altertümlichen Handelsgegenständen zu verfahren ist.
Sodann werfen spezifische Geschäftsmodelle (DIY, Dropshipping, Print on Demand etc.) große Unsicherheit darüber auf, welche Verantwortlichenrolle der jeweilige Händler einnimmt und welche konkreten Pflichtangaben er daher bereitzustellen hat.
Schließlich werden die Vorgaben der Verordnung selbst, wenn sie richtig eingeordnet werden, nicht selten inhaltlich zum Problem, weil unbestimmte Rechtsbegriffe und diffuse Wortlaute eine rechtssichere Interpretation erschweren.
II. Orientierungshilfen der IT-Recht Kanzlei für Mandanten
Um für Mandanten bestmöglich Licht in das Verordnungsdunkel zu bringen und offene Fragen verständlichen sowie praktischen Lösungsansätzen zuzuführen, haben wir unser Fachwissen zur GPSR in einer großen Informationssammlung zusammengetragen.
Diese steht Mandanten ab sofort ohne Zusatzkosten hier im Mandantenportal zur Verfügung.
Die Sammlung aus FAQ, Leitfäden und Orientierungshilfen rund um die neue Produktsicherheitsverordnung behandelt unter anderem die folgenden Themen:
- Umfangreiche FAQ zur GPSR mit besonderem Fokus auf die neuen Online-Informationspflichten und praktischen Umsetzungsbeispielen
- Spezielle FAQ zur Umsetzung der GPSR im DIY-Bereich
- Leitfaden: Wer ist Hersteller, verantwortliche Person und Co.?
- Anwendungsleitlinie: Werden nur neue oder auch gebrauchte und beschädigte Produkte von der GPSR erfasst?
- Orientierungshilfe: Sind Artikelnummern bei Produkten nach GPSR Pflicht?
- Information: Welche Konsequenzen drohen bei unzureichender Umsetzung der GPSR
Die Informationssammlung für Mandanten wird laufend erweitert, an künftige Rechtsprechung angepasst und unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse laufend aktualisiert.
Wir hoffen, Mandanten so bei der Umsetzung der anspruchsvollen EU-Produktsicherheitsverordnung optimal unterstützen und zu einem besseren Verständnis der einschlägigen Regelungen beitragen zu können.
Gerne bieten wir Ihnen auch eine direkte Beratung im Rahmen unserer Unlimited-Pakete zur EU-Produktsicherheitsverordnung an.
3rdtimeluckystudio
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