Gilt die GPSR auch auf Kleinanzeigen.de?
Auf Amazon, Ebay und Etsy sind die Vorgaben der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) einzuhalten. Doch gilt dies auch für die Anzeigen auf dem Portal Kleinanzeigen.de?
Inhaltsverzeichnis
- Welche Pflichten enthält die GPSR?
- Müssen auch Anzeigen auf Kleinanzeigen.de die GPSR-Pflichtinformationen enthalten?
- Wieso ist eine pauschale Antwort tatsächlich aber nicht möglich?
- Wie sind die GPSR-Informationen auf Kleinanzeigen.de zu hinterlegen?
- Was gilt bei den Funktionen "Sicher bezahlen" und "Angebot machen"?
- Sind freiwillige Angaben zur Produktsicherheit auf Kleinanzeigen.de möglich und sinnvoll?
Welche Pflichten enthält die GPSR?
Die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (Allgemeine Produktsicherheitsverordnung; General Product Safety Regulation; GPSR) enthält viele Pflichten für sog. Wirtschaftsakteure, insbesondere Hersteller und Händler, einschließlich Online-Händler.
Im Online- bzw. Fernabsatz-Handel sind vor allem die Informationspflichten des Artikel 19 GPSR von Bedeutung. Demnach müssen die Online-Angebote von Produkten u.a. eindeutige und gut sichtbare Angaben zum Hersteller, ggf. zur sog. verantwortlichen Person in der EU, zum Produkt, einschließlich u.a. Produktabbildungen sowie Warnhinweisen und Sicherheitsinformationen beinhalten.
Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.
Müssen auch Anzeigen auf Kleinanzeigen.de die GPSR-Pflichtinformationen enthalten?
Nach Auffassung des Anbieters von Kleinanzeigen.de sind die GPSR-Pflichtinformationen nicht verpflichtend in die Anzeigen auf dem Portal aufzunehmen, können aber freiwillig gemacht werden.
Entscheidend für die GPSR-Informationspflichten sei, wie auf einem Online-Marktplatz der Vertragsschluss zwischen dem gewerblichen Verkäufer und dem Verbraucher zustande komme. Bei Kleinanzeigen.de komme der eigentliche Vertragsabschluss offline oder ganz individuell im Nachrichtenverkehr zwischen den Nutzern zustande. Die Verkaufsabwicklung - also der verbindliche Kauf oder der Zahlungsprozess - finde letztlich nur mittelbar über die Plattform Kleinanzeigen.de statt.
Lediglich bei der Abwicklung über die Funktion "Sicher bezahlen" oder "Angebot machen" erfolge der Vertragsschluss und die Abwicklung direkt über Kleinanzeigen.de. Für diese Funktionen seien jedoch nur private Nutzer zugelassen, welche wiederum nicht unter die GPSR-Informationspflichten fallen würden.
Wieso ist eine pauschale Antwort tatsächlich aber nicht möglich?
Auf dem Anzeigenportal Kleinanzeigen.de können verschiedene Arten von Anzeigen in unterschiedlichen Kontexten veröffentlicht werden. In einigen Fällen müssen die GPSR-Pflichtinformationen - etwa zum Hersteller eines Produkts - tatsächlich nicht schon in die Anzeigen aufgenommen werden, z.B. nicht bei Anzeigen von Privaten.
In vielen anderen Konstellationen trifft dies aber nicht zu. So müssen die Anzeigen auf Kleinanzeigen.de die GPSR-Pflichtinformationen aus unserer Sicht jedenfalls dann beinhalten, wenn
- es um den Verkauf von Produkten
- im Fernabsatz- bzw. Online-Handel geht,
- die Anzeige auf Kleinanzeigen.de bereits alle relevanten Vertragsinhalte, wie u.a. das Produkt und den Verkaufspreis, beinhaltet und
- der Vertragsschluss via Fernkommunikationsmittel erfolgt, bevor das Produkt im Anschluss dann übersendet oder übergeben wird.
Hintergrund ist, dass nach den Vorgaben der Produktsicherheitsverordnung die GPSR-Pflichtinformationen in den einzelnen Produktangeboten von Händlern enthalten sein müssen, auf deren Grundlage Verbraucher dann verbindliche Online-Bestellungen der Produkte - z.B. per E-Mail - vornehmen können. Sind die Produktangebote bereits direkt bei Kleinanzeigen.de hinterlegt, müssen auch die GPSR-Pflichtinformationen darin enthalten sein.
Wie sind die GPSR-Informationen auf Kleinanzeigen.de zu hinterlegen?
Zusätzliche Felder für die Angaben zur Produktsicherheit sind auf Kleinanzeigen.de nicht vorgesehen, so dass Händler die Informationen direkt in die Produktbeschreibungen aufnehmen müssen.
Was gilt bei den Funktionen "Sicher bezahlen" und "Angebot machen"?
Auf Kleinanzeigen.de können Geschäfte auch über die dort angebotenen Funktionen "Sicher bezahlen" oder "Angebot machen" abgeschlossen werden, wobei der Vertragsschluss zwischen den Parteien und die Abwicklung in diesen Fällen direkt über das Portal Kleinanzeigen.de erfolgt.
Da diese beiden Funktionen gemäß den Vorgaben von Kleinanzeigen.de jedoch nur privaten, nicht-gewerblichen Nutzern zustehen, die von der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) nicht erfasst werden, müssen die GPSR-Pflichtinformationen in diesen Konstellationen nicht angegeben werden.
Sind freiwillige Angaben zur Produktsicherheit auf Kleinanzeigen.de möglich und sinnvoll?
Ja, etwaige freiwillige Angaben zur Produktsicherheit, wie z.B. die Herstellerinformationen, sind für Händler bzw. gewerbliche Verkäufer auf Kleinanzeigen.de möglich und stellen auch keinen Verstoß gegen die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) dar.
Sind sich Verkäufer nicht sicher, ob ihre Anzeigen auf Kleinanzeigen.de unter die GPSR-Informationspflichten fallen, empfehlen wir zur Sicherheit, die GPSR-Pflichtinformationen in die einzelnen Produktanzeigen aufzunehmen.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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