Frage des Tages: Müssen Produkte mit einer Artikelnummer versehen werden?
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "EU-Produktsicherheitsverordnung: Wir bieten Beratung an!"
Die Vorgaben der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) werfen viele Fragen auf. So wird häufig gefragt, ob in Online-Produktangeboten die Artikelnummern der Produkte zwingend angegeben werden müssen. Daraus ergibt sich die Folgefrage insbesondere bei DIY-Händlern, ob Produkte überhaupt und generell mit einer Artikelnummer versehen werden müssen. Wir geben in diesem Beitrag Antworten auf diese Fragen.
Inhaltsverzeichnis
- 1) Was ist eigentlich eine Artikelnummer?
- 2) Müssen bereits heute alle Produkte mit einer Artikelnummer versehen sein?
- 3) Müssen nach der EU-Produktsicherheitsverordung künftig alle Produkte mit einer Artikelnummer versehen sein?
- 4) Wie müssen Artikelnummern aufgebaut sein?
- 5) Welche Artikelnummern gibt es im Handel bzw. in der Praxis?
- 6) Das Wichtigste in Kürze
1) Was ist eigentlich eine Artikelnummer?
Der Begriff der Artikelnummer ist in Deutschland gesetzlich nicht weiter definiert.
Unter Artikelnummern sind aber spezifische Kennzeichnungen von Produkten zu verstehen, die Hersteller von Produkten diesen zuweisen, um sie eindeutig identifizieren und ggf. auch nachverfolgen zu können.
2) Müssen bereits heute alle Produkte mit einer Artikelnummer versehen sein?
Nein, das Gesetz kennt keine ausdrückliche Pflicht, Produkte gerade mit einer Artikelnummer zu kennzeichnen.
In Deutschland gibt es jedenfalls keine Vorschrift, die ausdrücklich die Vergabe und die Gestaltung von Artikelnummern nach einem vorgegebenen Muster eindeutig regelt. Somit sind Artikelnummern streng genommen nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Allerdings enthält § 6 Abs. 1 Nr. 3 des deutschen Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) die Pflicht von Herstellern, ihren Bevollmächtigten und den Einführern (Importeuren) bei der Bereitstellung eines Verbraucherprodukts auf dem Markt, u.a. auch eine eindeutige Kennzeichnung zur Identifizierung des Verbraucherprodukts auf dem Produkt selbst oder dessen Verpackung anzubringen. Diese Kennzeichnungspflicht wird häufig durch Vergabe und Anbringung einer Artikelnummer erfüllt. Denkbar sind stattdessen aber auch die Vergabe von Chargen- oder Seriennummern oder sonstigen Kennzeichnungen zur Identifizierung, wie z.B. Typennummern.
3) Müssen nach der EU-Produktsicherheitsverordung künftig alle Produkte mit einer Artikelnummer versehen sein?
Eine Pflicht zur Kennzeichnung von Produkten im Anwendungsbereich der EU-Produktsicherheitsveroesnung (GPSR) gerade mit einer Artikelnummer nach einer ganz bestimmten Vorgabe enthält auch die GPSR nicht.
Allerdings ist in Art. 9 Abs. 5 GPSR geregelt, dass Hersteller gewährleisten (müssen), dass ihre Produkte, eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder auch ein anderes für Verbraucher leicht erkennbares und lesbares Element zu Identifizierung tragen oder - falls dies aufgrund der Größe oder Art des Produkts nicht möglich ist -, dass die erforderlichen Informationen auf der Verpackung in einer dem Produkt beigefügten Unterlage angegeben werden.
Hinweis: Unabhängig davon, wie man eine solche Produktkennzeichnung am Ende bezeichnet, ob als Artikelnummer oder anders, muss ein jedes Produkt im Anwendungsbereich der EU-Produktsicherheitsverordnung auch künftig über ein leicht erkennbares und lesbares Element zur eindeutigen Identifizierung verfügen. Allerdings haben Hersteller die Wahl, ob es eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder Artikelnummer sein soll, und übrigens auch wie diese durch sie gestaltet und vergeben wird.
4) Wie müssen Artikelnummern aufgebaut sein?
Eine konkrete gesetzliche Vorgabe für den Aufbau und die Vergabe von Artikelnummern gibt es nicht.
Artikelnummern sollten aber klar und eindeutig, also unverwechselbar gestaltet bzw. aufgebaut sein und entsprechend auch vergeben werden. Hersteller sollten insbesondere eine in sich konsistente Systematik beim Aufbau und der Vergabe von Artikelnummern in Ihrem Unternehmen implementieren, um eine einfache Verwaltung und Nachverfolgbarkeit der Artikelnummern bzw. der damit versehenen Produkte sicherzustellen.
Die Verwaltung von Artikelnummern erfolgt dann häufig in Datenbanken oder elektronischen ERP-Systemen (Enterprise Resource Planning-Systemen) zur Sicherstellung der Eindeutigkeit und Konsistenz der Artikelnummern.
5) Welche Artikelnummern gibt es im Handel bzw. in der Praxis?
Bekannt sind vor allem folgende Artikelnummern in der Praxis:
- EAN/GTIN (European Article Number/Global Trade Item Number): Viele Händler kennen die EAN/GTIN vor allem von den Online-Marktplätzen Amazon, Ebay & Co., wo diese eine etwas größere Rolle spielen. Dies ist ein international anerkanntes System zur Identifizierung von Produkten. Unternehmen, die ihre Produkte im Einzelhandel verkaufen, nutzen häufig EAN- oder GTIN-Nummern, um ihre Artikel weltweit eindeutig zu kennzeichnen.
- ISBN (International Standard Book Number): Bücher und andere ähnliche Publikationen werden häufig mit einer ISBN versehen, die eine eindeutige Identifizierung ermöglicht. Diese Nummern folgen einem standardisierten Format und sind weltweit eindeutig festgelegt.
- DIN-Normen und ISO-Standards: Einige Produkte aus bestimmten Industriesektoren können speziellen Normen und Standards unterliegen, die auch Vorgaben zur Kennzeichnung und Nummerierung enthalten können.
6) Das Wichtigste in Kürze
- Eine gesetzliche Herstellerpflicht zur Vergabe von Artikelnummern besteht jedenfalls nicht ausdrücklich.
- Allerdings gibt es die allgemeine gesetzliche Pflicht für Hersteller, ihre Produkte mit einer hinreichenden Kennzeichnung zur eindeutigen Identifizierung zu versehen.
- Nach der EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) muss diese Produktkennzeichnung leicht erkennbar und lesbar sein. Dies kann eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder auch ein anderes Element sein.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
3 Kommentare
Da ich ausschließlich Produkte verkaufe die ich selbst fertig meine Frage. Muss es eine EAN/GTIN Nummer sein (die man, wenn ich das richtig verstanden habe wieder käuflich erwerben muss) ? Oder kann ich mir auch selbst für meine Produkte ein System von Artikelnummern überlegen und dies bspw. In einer ExcelTabelle dokumentieren und am Artikel bzw. der Verpackung anbringen?
Herzliche Grüße
Christine