BrickLink und BrickOwl: GPSR-Pflichtinformationen korrekt hinterlegen

BrickLink und BrickOwl: GPSR-Pflichtinformationen korrekt hinterlegen
Stand: 11.12.2024 4 min

BrickLink und BrickOwl sind Marktplätze für den ausschließlichen Handel mit Klemmbausteinen eines einzigen Herstellers. Auch dort sind aber ab dem 13.12.2024 die GPSR-Informationspflichten zu erfüllen. Wie dies in wenigen Schritten universell für alle Angebote gelingt, zeigen wir hier.

Informationspflichten in Online-Angeboten nach GPSR

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verpflichtet Händler in ihrem Artikel 19, in Online-Angeboten für ab dem 13.12.2024 neu in Verkehr gebrachte Produkte bestimmte Pflichtinformationen zu hinterlegen.

So müssen unter anderem folgende Angaben dargestellt werden:

  • Name/Marke, Anschrift und elektronische Adresse (E-Mail oder URL) des Herstellers
  • bei Sitz des Herstellers außerhalb der EU zusätzlich: Name, Anschrift und elektronische Adresse (E-Mail oder URL) des vom Hersteller benannten EU-Verantwortlichen
  • gegebenenfalls Warnhinweise und Sicherheitsinformationen, sofern diese gesetzlich vorgeschrieben oder für die risikofreie Verwendung erforderlich sind und vom Hersteller bereitgestellt wurden

Diese Informationen sind eindeutig und gut sichtbar direkt im Online-Angebot zu platzieren, müssen darin also direkt visuell wahrnehmbar sein.

Detaillierte Informationen zu den Anforderungen der GPSR und praktische Umsetzungshinweise stellen wir hier bereit.

1

Besonderheit auf BrickLink und BrickOwl

In Bezug auf die Umsetzung der Online-Pflichtinformationen nach GPSR besteht auf den Plattformen BrickLink und BrickOwl nun die Besonderheit, dass dort ausschließlich Klemmbausteine und sonstige Bausatzteile von „Lego“ zum Verkauf angeboten werden können.

Bei allen über die Plattformen gehandelten Produkten handelt es sich also immer um kleinteiliges Spielzeug desselben Herstellers.

Dies befreit Händler auf BrickLink und BrickOwl zwar nicht vor der Hinterlegung der notwendigen Pflichtinformationen über den Hersteller und Warn- bzw. Sicherheitshinweise.

Dass die GPSR-Pflichtinformationen für jedes Angebot aber zwangsweise identisch sind, eröffnet aber den Raum für eine universelle Erfüllung der GPSR-Informationspflichten im Händlershop.

Anleitung: Platzierung der GPSR-Informationen auf BrickLink

Auf der Plattform BrickLink haben Händler keine Möglichkeit, einzelne Angebote nach eigenen Vorstellungen inhaltlich frei auszugestalten.

Die Hinterlegung der GPSR-Pflichtangaben in einzelnen Baustein-Angeboten ist also grundsätzlich technisch gar nicht möglich.

Behelfen können sich Händler aber durch die Personalisierungsmöglichkeiten für die Shop-Ansicht („Storefront“), die bei Aufruf des Händlershops oberhalb der Angebotsübersicht erscheint.

Hier lassen sich die Hersteller- und Warnhinweise universell platzieren und wirken dann für alle darunter gelisteten Einzelangebote.

Um die Shop-Ansicht mit den notwendigen GPSR-Informationen anzureichern, können Händler wie folgt vorgehen:

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Anleitung: Platzierung der GPSR-Informationen auf BrickOwl

Anders als auf BrickLink müssen BrickOwl-Händler seit einem kürzlich durchgeführten Update des Marktplatzbetreibers zur Darstellung der GPSR-Pflichtangaben nicht selbst tätig werden.

Vielmehr spielt BrickOwl die stets identischen Angaben (Hinweis auf „Lego“ mit den zugehörigen Kontaktdaten als Hersteller einerseits, Spielzeugwarnhinweis andererseits) direkt und ohne Zutun des Händlers vollständig in jedem Angebot aus:

BrickOwl 1

Die Ausgabesprache der Informationen richtet sich dabei nach der Sprachwahl, die der Nutzer für den Marktplatz als solches getroffen hat, und ist mithin immer die vom Nutzer präferierte Sprache.

Zwar erwähnt BrickOwl nicht die konkrete Firmenbezeichnung inkl. Rechtsform „Lego System A/S“. Allerdings lässt Art. 19 lit. a GPSR an deren Stelle auch die “eingetragene Handelsmarke“, also vorliegend „Lego“ genügen, sodass der brickowl-seitige Hinweis rechtlich ausreichend ist.

Auf BrickOwl müssen Händler also nicht selbst tätig werden, um die notwendigen GPSR-Pflichtangaben zu hinterlegen, sondern können sich auf die allseitige Ausspielung durch den Marktplatzbetreiber selbst verlassen.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: Iana Alter/Shutterstock.com

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