Update: Die Verwendung von Google Maps auf der eigenen Homepage: ab 2012 teilweise kostenpflichtig
Viele Internet-Blogger, Besitzer einer eigenen Homepage und Unternehmer fragen sich, ob sie das Kartenmaterial von Google Maps, dem bekannten Kartendienst und Routenplaner im Internet, einfach ohne Weiteres für ihre eigenen Internetseiten verwenden dürfen. Die IT-Recht Kanzlei hat sich diesem Thema angenommen und klärt auf.
Inhaltsverzeichnis
Die Benutzungsbedingungen von Google Maps sind in den Google Maps AGB geregelt, die auf der deutschen Seite abrufbar sind (unter http://maps.google.de/intl/de/help/terms_maps.html). Dort kann man auch nachlesen, ob und wie man Google Maps nutzen darf.
Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Nutzung
Nach den AGB von Google Maps muss grundsätzlich danach unterschieden werden, ob jemand Google Maps privat oder gewerblich nutzen möchte.
Eine private Nutzung (in den AGB wird in diesem Zusammenhang von der Nutzung zu „persönlichen, nichtgewerblichen Zwecken” gesprochen) liegt beispielsweise vor, wenn jemand die Adresse eines Freundes von Google Maps auf einer Karte anzeigen lassen möchte. Einzelne Benutzer von Google Maps dürfen dabei die angezeigten Karten, die lokalen Suchergebnisse und die fotografischen Abbildungen nur zu privaten Zwecken nutzen. In diesem Zusammenhang ergibt sich aus den AGB leider nicht eindeutig, ob die Verwendung der von Google Maps angebotenen Funktion „HTML-Code zum Einbetten in eine Website“ auf privaten Internetseiten auch eine solche, von Google Maps erlaubte, private Nutzung ist. Zwar können die ABG so verstanden werden und macht auch das Anbieten dieser Funktion durch Google Maps nur so einen Sinn. Allerdings sind die AGB diesbezüglich unklar und undefiniert.
Die gewerbliche Nutzung von Google Maps – also beispielsweise die Verwendung von Karten und Inhalten von Google Maps auf der Homepage eines Unternehmens – ist nur unter bestimmten Bedingungen gestattet.
Besondere Bedingungen bei gewerblicher Nutzung
Die gewerbliche Nutzung von Google Maps ist nur erlaubt, wenn der Nutzer die Google Maps API verwendet. API steht für „Application Programming Interface” und ist eine Programmschnittstelle, mit deren Hilfe sich Google Maps relativ leicht in die eigene Homepage integrieren lässt. Um die technischen Voraussetzungen zur Integration von Google Maps in die eigene Homepage erfüllen zu können und dafür von Google Maps freigeschaltet zu werden, muss sich der gewerbliche Nutzer – kostenlos – bei Google Maps registrieren lassen. Anschließend bekommt er einen elektronischen Schlüssel, mit dem sich das in die Homepage eingebaute Applet (also das Fenster, in dem die elektronische Karte von Google Maps angezeigt wird) bei Anfragen an den Google Maps Server authentifizieren kann.
Für die Verwendung der Google Maps API gibt es eigene Nutzungsbedingungen. Ohne im Detail auf diese weiteren Regelungen einzugehen, sei an dieser Stelle nur gesagt, dass darin beispielsweise untersagt wird, das Logo von Google bzw. Google Maps so zu verwenden, dass Google dadurch einen Schaden davonträgt bzw. die Rechte von Google beeinträchtigt werden.
Was nicht gewerblich verwendet werden darf
Das Kartenmaterial von Google Maps ist mit Urheberrechtshinweisen, Markenzeichen oder anderen eigentumsrechtlichen Hinweisen versehen. Diese Hinweise dürfen gemäß der AGB nicht gelöscht oder anderweitig verändert werden. Der Nutzer muss das Material somit genau so verwenden, wie es ihm von den Google Maps Servern geliefert wird.
Die von Google Maps verwendeten fotografischen Abbildungen unterliegen einer einfachen, nicht übertragbaren Lizenz. Diese dürfen nach den AGB im Gegensatz zum Kartenmaterial überhaupt nicht zu gewerblichen Zwecken oder in einer geschäftlichen Umgebung verwendet werden. Sie dürfen - auch zu privaten Zwecken - nicht verändert oder kopiert und dann veröffentlicht werden.
So heißt es in den AGB:
"Es ist untersagt, die Abbildungen vollständig oder teilweise zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu übersetzen, zu ändern oder abgeleitete Arbeiten aus ihnen zu erstellen. Darüber hinaus dürfen die Abbildungen oder Teile davon weder vermietet, weitergegeben, veröffentlicht, verkauft, abgetreten, verleast, sublizenziert, vermarktet, übertragen oder in einer sonstigen Weise genutzt werden, die nicht ausdrücklich durch diese Vereinbarung gestattet wird.
Aus der Nutzung von Google Maps ergeben sich für Sie keine Rechte. Alle Eigentumsrechte an den Abbildungen verbleiben bei Google und/oder den Lizenzgebern von Google (sofern zutreffend). Die Abbildungen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert werden, auch wenn sie verändert oder mit anderen Daten oder anderer Software zusammengeführt wurden."
Davon unberührt bleiben das gesetzlich Recht zur Privatkopie gemäß § 53 UrhG und das gesetzliche Recht zur Bearbeitung gemäß § 3 UrhG, welche nur im privaten Bereich bleiben, also nicht veröffentlich werden. Dazu zählt eine Anzeige auf einer eigenen, privaten Homepage oder einem Blog jedoch nicht, da sie eine Veröffentlichung darstellt.
Unklar bleibt hierbei jedoch, was Google mit „fotografischen Abbildungen“ genau meint, da dieser Begriff in den AGB nicht definiert wird.
Update: ab 2012 wird die Verwendung von Maps-API teilweise kostenpflichtig
Ab 2012 wird Google allen Webseitenbetreibern, die Maps-API in ihrer Webseite nutzen, Gebühren berechnen. Davon ausgenommen sind nicht gewinnorientierte und gemeinnützige Organisationen, die Webseiten betrieben, wobei sich Google vorbehält zu bestimmen, wer dazu zählt und wer nicht. Zudem gibt es eine sog. „Bagatellgrenze“, d.h., dass erst ab dem Überschreiten einer bestimmten Anzahl an Abrufen von Maps-API pro Tag, die Gebühren berechnet werden.
So liegt die Bagatellgrenze für den Abruf einfacher Karten mittels Maps-API bei 25.000 pro Tag. Berechnet werden dann für je 1.000 Abrufe vier US-Dollar.
Für den Abruf von „Styled Maps“ liegt die Bagatellgrenze bei 2.500 pro Tag, wobei ebenfalls für je 1.000 Abrufe vier US-Dollar berechnet werden.
Als Alternative bietet Google noch „Maps API Premier“ an. Diese bietet sich für sehr stark besuchte Webseiten und für Webseiten, deren Nutzung nur gegen Entgelt gewährt wird, an. Denn Letztere dürfen die Maps-API Funktion nach den Nutzungsbedingungen nicht verwenden.
Bis 2012 haben die Webseitenbetreiber Zeit, auf diese Umstellung zu reagieren. Dabei wird Google den Webseitenbetreiben mit Google APIs Console eine Funktion zur Verfügung stellen, mittels derer die Anzahl der Abrufe ermittelt werden kann.
Fazit
Die Karten von Google Maps können von jedem verwendet werden, wenn sich der jeweilige Nutzer an die AGB und die dort festgelegten Bedingungen für die Nutzung von Google Maps hält.
Gewerbliche Webseitenbetreiber müssen die Maps-API Funktion benutzen. Diese kann bei intensiverer Nutzung ab 2012 kostenpflichtig sein.
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32 Kommentare
ich soll für meine Firma eine Einladungskarte zur Feier des Firmenjubiläums per email entwerfen und möchte den Feier-Standpunkt bei Google-Maps mit dem Wort STADTPLAN in der Einladung versenden. Die Feier findet in der Kirche statt und diese Kirche ist bei Googlemap eingezeichnet.
Darf ich das an unsere Gäste so verschicken?
Ich möchte gerne wissen, ob es erlaubt ist google Maps und Geo Location in die eigene Seite zu Implementieren.
Beim besuchen der Seite wird die Position des Users ermittlet und es werden shops die zuvor in die seite eingefügt wurden sind den jeweiligen User auf der Map angzeigt, hierbei haben wir verschiedene Marker erstellt damit der User zwischen der einzelnen Shops unterscheiden kann, beim Klicken auf die jweiligen Marker erscheint ein kleines Fenster (PopUp) auf dem die Shop Informationen zu sehen sind und ein Button zur Weiterleiten zum Shop.
Selbstverständlich zahlen die Shops für die Mitgleidschaft in unserem Portal, die Map soll ein zustätzlicher service für die Users sein.
Die frage ist jetzt ob das erlaubt ist oder nicht, den ich kann leider nichts finden wo die Nutzung des Service Verbietet bzw. Erlaubt oder ob das Kostenlos ist oder kostenpflichtig ist.
Ich habe mich auch bei vielen anderen Portalen informiert die google Maps Kostenlos zu Verfügung stellen, allerdings dazu könnten die mir auch nichts sagen wie die Rechtslage ist.
Das Projekt ist fast fertig nur diese Angelegenheit ist geblieben, dann können wir das Projekt veröffentlicht werden.
Ich hoffe sehr das mir jemand hier Helfen kann, und wie ich mich absichern kann, den gegen so ein Konzern wie google kann man nichts einrichten.
Vielen dank im Vorraus
wie bekommen wir diese Bemerkung wieder gelöscht.
bei google maps haben wir alles schon versucht ohne Erfolg.
Besten Dank im Voraus
mit freundlichen Grüssen
Pension-Seibold
uns stellt sich in dem Zusammenhang die Frage, ob ein Link auf eine Google-Maps-Karte bzw. auf bestimmte Koordinaten schon eine "Nutzung" gemäß den Google-Nutzungsbedingungen darstellt und auf gewerblichen Seiten erlaubt ist oder nicht.
Also z.b. wenn eine Firma ihren Standort darstellen will, nicht aber die Karte selber anzeigen lässt sondern nur einen Linkttex "Standort auf Google-Maps anzeigen" einblendet, dahinter dann ein Link z.b. der Art liegt:
http://maps.google.de/maps?ll=52.519564,13.406067&spn=1.174894,2.826233&sll=52.519564,13.406067&sspn=0.587447,1.413116&t=m&z=9
Ist sowas nach wie vor erlaubt, oder stellt schon die Verlinkung einer Karte mit einem Parameter eine "gewerbliche Nutzung dar"?
So einen Link kann ich ja aber auch gar nicht anders setzen, also keine API nutzen, da ich ja gar keine Karte einbette, sondern nur einen Link setze was ja an sich imemr möglich und rechtens sein sollte?
Danke und Grüße
Stefan Schmidt
wir sind eine Gruppe von ca.10-15 Mitgliedern unseres Pensionistenverbandes, die gerne 1x wöchentlich eine Nordic-Walking-Runde in der näheren, oder weiteren Umgebung unseres Gemeindegebietes unternehmen.
Nachdem ich über ein outdoor-GPS verfüge, wollen meine Freunde nach jeder Tour über die Länge und den Verlauf der Strecke Bescheid wissen.
Solange ich diese Information privat im stillen Kämmerlein bekannt gegeben habe, hatte ich auch keinerlei Bedenken.
Jetzt möchte aber unser Vereinsobmann diese Wandererlebnisse einer breiteren Mitgliederschar zugänglich machen und deshalb zum Wochenbericht auch eine Hardcopy von Google Maps über das betreffende Wandergebiet mit darüber gelegtem Track-Verlauf in unserer Homepage allen Interessierten bekannt geben.
Nach den Nutzungsbedingungen für Google Maps habe ich zwar nicht das Gefühl, gegen irgendwelche Bestimmungen zu verstoßen, nachdem aber keiner meiner Wanderkollegen über eine juristische Ausbildung verfügt, ersuche ich Sie um eine kurze Information, ob die Veröffentlichung dieser .jpg-Datei in unserer, in ganz Oberösterreich zur Einsicht freigegebenen Homepage rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
J. Pilbauer
Ach ja ..es ist ein gewerbliche HP, von meinem Restaurant!
Danke P-SG
wie im Titel erwähnt, wäre es sehr interessant zu erfahren, ob und in wie weit die Nutzung der Schnittstelle für eine automatisierte Abfrage der Längen- u. Breitengrade von vorhandenen Adressen in einer Datenbank erlaubt ist. Mir ist schon klar das die abgefragten Daten ansich nur für den Gebrauch zur Anzeige auf eine Karte von Google erlaubt ist. Wichtig zu erfahren ist es mir nur, ob ich für den Aufbau der Seite und späteren Nutzung der Lng, Lat Daten auf einer Map von Google, diese in einer Datenbank vorab speichern darf.
Eine Einschätzung von Ihnen wäre sehr interessant. Vielen Dank!
gez: Aleksandar Herbrich
- http://update.zentrix.co.cc
Gruß
C. Schneider
Gibt es dazu irgendwelche belastbaren Informationen?
Herzlich, Nicola Straub
angeblich soll Google Maps bald nicht mehr kostenlos sein, zumindest für Unternehmen und anscheinend werden die Lizenzen dann je nach Traffichöhe variieren. Wissen Sie dazu schon genaueres? Ab wann muss man damit rechnen, wann sollte ich mich mit Google in Verbindung setzen wenn ich Google Maps auf meiner Unternehmensseite nutze?
Wie steht es mit dem Einsatz von abgefilmten Google Maps & Earth Material? Soviel ich bis jetzt herausfinden konnte, ist dies nur online und mittels Pro Lizenz erlaubt bzw. muss überall das Google Logo erkennbar sein. Könnten sie mir hier zu genauere Informationen vermitteln ob und in welcher Form ich Videomaterial von den oben genannten verwenden darf?
Vielen Dank im Vorraus,
lG
Martin F.
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Das Bild ist kein von uns erstellter Screenshot, sondern ein lizenzfreies Bild.
Mit freundlichen Grüßen
IT-Recht Kanzlei
Patrick Prestel
eine nette Zusammenstellung, vielen Dank dafür.
Was mich aber doch sehr wundert:
Im letzten Absatz schreiben Sie
<<Insbesondere dürfen keine einfachen Screenshots von Google Maps auf der eigenen (privaten oder gewerblichen) Homepage verwendet werden.>>
Blättere ich an den Anfang der Seite, sehe ich aber doch genau ein Ausschnitt eines solchen Screenshots abgebildet?
Mit besten Grüßen,
ein Webmaster aus Darmstadt
Manfred Bolz
www.die-neugier-siegt.de
Da steht, wie man Widerspruch einlegt gegen das Abfotografieren des Hauses.
VG
lessew
http://www.google.com/support/forum/p/maps/thread?tid=4e7da61d556c05ec&hl=de
auf dem offiziellen Hilfe Forum von GoogleMaps durch die zuständige Google Mitarbeiterin die rechtliche Gleichwertigkeit von Maps-API und dem Einbinden von Karten per iFrame bestätigt wurde.
Ich empfehle daher dringend Ihren Artikel "Die Verwendung von Google Maps auf der eigenen Homepage"
entsprechend zu aktualisieren.
Siehe mehr unter:
http://www.google.com/support/forum/p/maps/thread?tid=4e7da61d556c05ec&hl=de
Der wesentliche Anlass für den o.g. eingestellten Beitrag war die Tatsache, dass es offenbar zwei verschiedene von der deutschen GoogleMaps website aus aufrufbare und gültige "Nutzungsbedingungen" gibt.
Unter maps.google.de erhält man eine wesentlich restriktivere (und tatsächlich so auch bis vor einiger Zeit noch auf maps.google.com abrufbare aber offenbar veraltete und eben einschränkendere)Fassung dieser Bedingungen auf die auch hier der Beitrag beruht.
Unter Maps.google.de/?hl=en erhält man dagegen eine Neufassung, die jegliche Verwendung von GoogleMaps auf eigenen webseiten gestattet, solange man die dazu von GoogleMaps bereitgestellten MITTEL benutzt.
Und das sind in Googlemaps die unter dem Link Link" genannten beiden Möglichkeiten eines Links mit bereitgestellter URL zur Karte sondern auch der Einbettungs HTML code für eine Karte auf einem iFrame(Hinweis: die API wird hier als eine Zusatzmöglichkeit (AUSSERDEM aber nicht ausschliesslich) genannt.
Mehr und weitere Links dazu siehe unter dem o.g. genannten Beitrag im offiziellen Googlemaps Hilfe Forum.
Google verdient sein Geld mit den Text-Anzeigen. Und da jeder gescheite Geschäftsmann beim Monopolisten Werbung schaltet verdient sich Google schließlich doll und dämlich an diesen trotzdem noch Kleckerbeträgen... die Masse machts.