Google Universal Analytics wird zum 1. Juli 2023 eingestellt - Wechsel zu Google Analytics 4 notwendig

Google Universal Analytics wird zum 1. Juli 2023 eingestellt - Wechsel zu Google Analytics 4 notwendig
Stand: 27.06.2023 7 min

Google Analytics 4 (GA4) ist laut Google das Tool zur Nutzeranalyse der nächsten Generation und wird nun Google Universal Analytics ersetzen. Ab 1. Juli 2023 werden in standardmäßigen Properties von Google Universal Analytics keine neuen Daten mehr verarbeitet. Verwender von Google Universal Analytics sollten laut Empfehlung von Google deshalb so bald wie möglich - bestenfalls noch vor diesem Datum - zu Google Analytics 4 wechseln. Wir erläutern in diesem Beitrag, was Verwender von Google Universal Analytics nun beachten müssen und am besten tun sollten.

1. Welche große Änderung erfolgt bei Google Analytics zum 1. Juli 2023?

Universal Analytics wird vollständig durch Google Analytics 4 (GA4) abgelöst.

Dies bedeutet: Ab 1. Juli 2023 werden für Google Universal Analytics-Properties keine Daten mehr erhoben. Dann werden nur noch Daten für GA4-Properties erfasst. Um Verwender von Google Universal Analytics bei der Umstellung zu unterstützen, geschieht laut Google bereits seit März 2023 Folgendes:

  • Basierend auf den Einstellungen in der jeweiligen Google Universal Analytics-Property erstellt Google (automatischI) eine GA4-Property – es sei denn, die Verwender von Google Universal Analytics deaktivieren diese automatische Migration (s. dazu unter Ziffer 6).
  • Bei Verwendern von Google Universal Analytics, die (1.) zuvor bereits eine GA4-Property erstellt und (2.) diese mit einer ihrer Google Universal Analytics-Properties verknüpft haben, werden alle Konfigurationen (Zielvorhaben, Zielgruppen usw.) aus der Universal Analytics-Property kopiert, die in der GA4-Property nicht als „erledigt“ markiert worden sind – wiederum es sei denn, die automatische Migration wurde zuvor deaktiviert.

2. Wer ist von den Änderungen bei Google Analytics betroffen?

Betroffen sind nur Verwender von Google Universal Analytics. Wer bereits Google Analytics 4 verwendet, ist hiervon also nicht betroffen.

Verwender von Google Analytics, die ihre Google Analytics Property vor dem 14. Oktober 2020 erstellt haben, verwenden nach Auskunft von Google wahrscheinlich eine Universal Analytics-Property - müssen die Änderungen also wahrscheinlich beachten.

Google Analytics-Verwender, die ihre Google Analytics-Property nach dem 14. Oktober 2020 eingerichtet haben, verwenden laut Google vermutlich eine Google Analytics 4-Property, so dass solche Nutzer in der Regel nichts weiter unternehmen müssen.

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3. Was gilt für Universal Analytics 360-Properties?

Laut Google wird die Umstellungsfrist für Properties aus Google Universal Analytics 360 mit einem aktuellen Auftrag für die Verarbeitung einmalig bis zum 1. Juli 2024 verlängert.

Allerdings: In Properties ohne aktuellen Auftrag werden laut Google ab 1. Juli 2023 keine Daten mehr verarbeitet. Verwender von Google Universal Analytics 360, die in ihrer Property eine entsprechende Benachrichtigung sehen, werden von Google dazu aufgefordert, ihren Google-Ansprechpartner zu kontaktieren und nachzufragen, ob ihr Auftrag tatsächlich aktuell ist.

4. Müssen Verwender von Universal Analytics jetzt handeln?

Nein, grundsätzlich besteht keine Pflicht zum Handeln - allerdings ist Nutzern zu ihrem Vorteil zu empfehlen, proaktiv tätig zu werden.

Bei Verwendern von Google Universal Analytics, die die automatische Migration in ihren Einstellung von Google Analytics nicht deaktivieren., wird seitens Google automatisch zum 1. Juli 2023 eine neue Google Analytics 4-Property erstellt und die Google Universal Analytics-Konfigurationen werden in diese neue Property kopiert.

5. Was empfiehlt Google dringend den Verwendern von Universal Analytics?

Google empfiehlt den Verwendern von Google Universal Analytics dringend, die Google Universal Analytics-Einstellungen besser manuell zu einer Google Analytics 4-Property (GA4-Property) zu migrieren.

Nehmen Verwender von Google Universal Analytics keine solche manuelle Migration vor, wird laut Angaben von Google automatisch eine GA4-Property für diese Verwender erstellt. Die bisherigen Universal Analytics-Konfigurationen werden dann in diese neue GA4-Property kopiert.

Aber Vorsicht: Nicht alle Universal Analytics-Konfigurationen haben ein offensichtliches GA4-Gegenstück, also eine vergleichbare Entsprechung bei Google Analytics 4. Die Entscheidungen, die bei der automatischen Erstellung der GA4-Property durch die Google-Automatik getroffen werden, entsprechen daher nicht unbedingt den jeweiligen Präferenzen der Verwender von Google Universal Analytics.

Wie dies geht, kann der Handlungsanleitung von Google auf den Google Support-Seiten entnommen werden.

6. Kann die automatische Migration auf Google Analytics 4 auch deaktiviert werden?

Ja. Verwender von Google Universal Analytics können die Automatik zur Migration ihrer Konfiguration auf eine Google Analytics 4-Property (GA4-Property) deaktivieren. Wenn diese Option deaktiviert wird, wird keine neue GA4-Property erstellt.

Dies bedeutet konkret: Wenn Verwender von Google Universal Analytics bereits zuvor eine GA4-Property erstellt haben, werden aus der verbundenen Google Universal Analytics-Property keine Konfigurationen übernommen – unabhängig davon, ob sie in den Einstellungen als "erledigt" markiert sind oder nicht.

Zur Deaktivierung der automatischen Migration müssen die Verwender von Google Universal Analytics die Rolle „Bearbeiter“ für die betreffende Google Universal Analytics-Property haben. Weitere Informationen zur Deaktivierung der automatischen Migration finden sich in der Handlungsanleitung von Google auf den Google Support-Seiten.

Dort beschreibt Google auch, was Verwender von Google Universal Analytics tun können, wenn die automatische Migration nicht rechtzeitig deaktiviert wurde.

7. Wie geht es nach der automatischen Migration zu Google Analytics 4 weiter?

Wenn es bei Verwendern von Google Universal Analytics zu einer automatischen Migration auf Google Analytics 4 (GA 4) gekommen ist, geht es wie folgt weiter:

  • Automatisch erstellte Google Analytics 4-Properties enthalten nur grundlegende Funktionen. Je Geschäfts- und Analyseanforderungen können Verwender nach der automatischen Migration daher zusätzliche Funktionen einrichten, um ihre neue GA4-Property möglichst optimal zu nutzen.
  • Zudem haben Betroffene die Möglichkeit, wichtige Messwerte aus der Google Universal Analytics-Property mit denen in der neuen Google Analytics 4-Property zu vergleichen und die Konfiguration bei sich so anzupassen, dass sich die Zählungen der Messwerte möglichst weitgehend entsprechen.
  • Auch können Werbetreibende die bei Google Analytics 4 importierten Google Universal Analytics- und Google Analytics 4-Daten in dem Dienst „Google Ads“ miteinander vergleichen.

8. Was sollten Verwender von Universal Analytics zudem tun, um ihre Daten weiterhin nutzen zu können?

Ab 1. Juli 2023 haben Verwender von Google Universal Analytics laut Angaben von Google noch mindestens sechs (6) Monate lang Zugriff auf die zuvor verarbeiteten Daten in ihrer Google Universal Analytics-Property. Google empfiehlt aufgrund der Wichtigkeit der Daten für die Verwender dringend, innerhalb dieses Zeitraums - also bis 31.12.2023 - ihre Reports mit bisherigen Daten zu exportieren, um diese auch danach noch vorliegen zu haben.

Google wird nach eigenen Angaben bald ein konkretes Datum nennen, ab wann Google Universal Analytics-Properties nicht mehr zur Verfügung stehen. Nach diesem Datum werden betroffene Verwender von Google Universal Analytics auf ihrer Google Analytics-Benutzeroberfläche keine Universal Analytics-Berichte mehr sehen und keine Universal Analytics-Daten mehr über die API aufrufen können.

9. Kann Google Analytics 4 DSGVO-konform genutzt werden?

Wie bereits die Nutzung von Google Universal Analytics ist auch die Nutzung von Google Analytics 4 nach aktuellem Stand nicht vollständig DSGVO-konform möglich:

1. Google Analytics 4 übermittelt rechtswidrig Daten in die USA, obwohl hierfür keine geeigneten Datenschutzgarantien nach der DSGVO bestehen. Zwar werden derlei Datenschutzverstöße nur selten verfolgt. Wer das verbleibende Restrisiko aber ausschließen möchte, sollte zu einem vergleichbaren Anbieter aus der EU wechseln.

2. Google Analytics 4 lässt sich zwar grundsätzlich auch ohne Cookies verwenden. Nach derzeitiger datenschutzrechtlicher Einschätzung ist eine Nutzung des Dienstes dennoch nur mit ausdrücklicher Nutzereinwilligung möglich.

3. Der Einsatz von Google Analytics 4 ist aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch und umstritten. Praktisch kann Google mit Google Analytics 4 ein umfassendes Nutzerprofil von Webseiten-Besuchern anlegen. Wird ein anmeldungspflichtiger Google-Dienst von den Besuchern verwendet, so kann dieses Nutzerprofil auch bestimmten Personen zugeordnet werden. Hinzu kommt, dass die Datenschutz-Grundverordnung in Art. 6 eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten nur zulässt, wenn der Benutzer vorher zugestimmt hat oder eine ausdrückliche gesetzliche Erlaubnis vorliegt.

4. Es sollte sichergestellt werden, dass in den Google-Analytics-Einstellungsmöglichkeiten die minimale Aufbewahrungsdauer für Informationen (2 Monate) ausgewählt wird.

Die IT-Recht Kanzlei stellt eine Anleitung zur Verfügung, wie Google Analytics 4 unter Berücksichtigung der Vorgaben der DSGVO vor diesem Hintergrund in die eigene Webpräsenz eingebunden werden kann.

Buchen Sie daher gerne noch heute eines unserer Schutzpakete, um zur rechtlichen Absicherung Ihrer Online-Präsenz neben einer DSGVO-Datenschutzerklärung auch die im Übrigen erforderlichen Rechtstexte zu erhalten. Sprechen Sie uns zudem gerne an, wenn Sie hierzu vorab noch Fragen haben.

10. Muss ich wegen der Umstellung auf Google Analytics 4 meine Datenschutzerklärung anpassen?

Ja. Wer von Google Universal Analytics auf Google Analytics 4 wechselt bzw. automatisch migriert wird, muss dies entsprechend auch in der Datenschutzerklärung anpassen.

Unsere Abo-Mandanten können die Anpassungen ihrer Datenschutzerklärung jederzeit und in wenigen Minuten im Konfigurator in ihrem Account in unserem Mandatenportal vornehmen, indem sie dort bei den Webanalysedienste den Schieberegler

  • bei "Nutzen Sie "Google (Universal) Analytics" (NICHT: Google Analytics 4)?" auf AUS und
  • bei "Nutzen Sie Google Analytics 4 (NICHT: Google (Universal) Analytics)?" auf JA

schieben.

Anschließend muss noch gewählt werden, ob

  • "Google Analytics 4 mit Cookies" oder
  • "Google Analytics 4 ohne Cookies"

verwendet wird.

Bei Mandanten, die unsere elektronischen Schnittstellen nutzen, werden die Anpassungen ihrer Datenschutzerklärung dann automatisch übermittelt. Unsere sonstigen Mandanten müssten anschließend ihre Datenschutzerklärung auf ihrer Website durch die angepasste Datenschutzerklärung ersetzen.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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