Glühbirnen: Gesetzliche Neuregelungen zum 1. September 2010
Die Glühbirne ist ein Auslaufmodell: Glühlampen mit mehr als 60 Watt dürfen in der Europäischen Union künftig nicht mehr verkauft werden.
Verbot von Glühlampen über 60 Watt
Ab dem 1. September 2009 darf der Handel alle matten Glühlampen sowie jegliche Glühlampen mit einer Leistung von mehr als 75 Watt nicht mehr vertreiben. Mit dem 1. September 2010 tritt die zweite Stufe der EU-Verordnung in Kraft: Dann werden auch Glühlampen mit mehr als 60 Watt vom Markt genommen.
Lampen für Spezialanwendungen, die aufgrund technischer Eigenschaften oder laut Produktinformationen nicht zur Raumbeleuchtung im Haushalt geeignet sind, fallen nicht unter die Regelung. Dazu gehören zum Beispiel Pflanzen- oder Wachstumslampen, die die Photosynthese und damit das Pflanzenwachstum fördern.
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2 Kommentare
Es geht eigentlich auch nicht ausschließlich um die Leistung (in Watt), sondern um die Energieeffizienz (Helligkeit pro Watt).
Ab September 2010 müssen Lampen ab 75 W der sog. Energieeffizienzklasse C angehören. Das tun die herkömmlichen Glühlampen aber nicht.