Britisches Recht: Gewährleistungs- und Produkthaftungsrecht

Britisches Recht: Gewährleistungs- und Produkthaftungsrecht
16.05.2017 | Lesezeit: 8 min

Tipp: Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier: "United Kingdom E-Commerce (AGB)"

Das britische Gewährleistungsrecht unterscheidet sich deutlich vom deutschen Recht. Etwas anderes gilt für das Produkthaftungsrecht das ähnlich wie in Deutschland geregelt ist. Gerade das Gewährleistungsrecht ist in der Praxis für den Online-Händler sehr relevant. Lesen Sie die folgenden FAQ, wenn Sie mehr zu den britischen Regeln des Gewährleistungsrechts wissen wollen.

Frage: Sind Fragen Gewährleistung und Produkthaftung in Großbritannien ähnlich wie in Deutschland geregelt?

Nein

Es gibt wichtige Unterschiede hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers und der Verjährungsfristen für solche Ansprüche. Großbritannien weicht hier mit dem Consumer Rights Act aus dem Jahr 2015 von den in der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44 gesetzten Standards ab. Gewährleistungsfragen bei Verkauf von digitalen Inhalten sind in einem eigenen Abschnitt dieses Gesetzes behandelt. Eine derartig eigenständige Regelung gibt es nach deutschem Recht nicht.

Fragen der Produkthaftung sind in der EU-Richtlinien 1985/374/EWG EU geregelt. Großbritannien hat diese Richtlinie in nationales Recht durch den Consumer Protection Act umgesetzt. Hier ist Großbritannien nicht von den Standards dieser Richtlinie abgewichen. Daneben gelten die allgemeinen Grundsätze des britischen common law zur Fahrlässigkeit.

Frage: In welchem britischen Gesetz ist das Kaufrecht für Verbraucher geregelt?

In Großbritannien ist ein umfassendes Verbraucherschutzgesetz (Consumer Rights Act 2015) verabschiedet worden, das das bisher stark zersplitterte britische Verbraucherkaufrecht und sonstige Verbraucherrecht zusammenfasst. Es gilt für alle Verträge von Unternehmern mit Verbrauchern (B2C), sei es über den Kauf oder der Miete von Sachen oder über die Beschaffung von Arbeits- oder Baumaterialien. Über das Kaufrecht hinaus gilt das Gesetz auch für die Erbringung von Dienstleistungen und dem digitalen Vertrieb von digitalen Inhalten. Der Consumer Rights Act 2015 trat am 1. Oktober 2015 in Kraft.

Der Consumer Rights Act ersetzt 8 bestehende Gesetze, insbesondere den Sale of Goods 1979, und den Supply of Goods and Services Act 1982. Das Gesetz enthält jetzt klare einheitliche Regelungen zum Gewährleistungsrecht zugunsten von Verbrauchern, zur Frage von missbräuchlichen AGB-Klauseln, zur Frage der Gewährleistungsfristen und zur den erleichterten Möglichkeiten von Kleinunternehmen, Rechtsbehelfe gegen Großunternehmen wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts einzulegen. Eine gute amtliche Erläuterung des Gesetzes wird von dem britischen Chartered Trading Standards Institute angeboten. Einzelkommentare zum Kauf von Waren, Erbringung von Dienstleistungen, Vertrieb von digitalen Inhalten sowie missbräuchliche AGB-Klauseln finden sich unter dem Link: http://www.businesscompanion.info/en/news-and-updates/consumer-rights-act. Das britische Verbraucherschutzgesetz (Consumer Rights Act 2015) versteht sich als Ergänzung des britischen Umsetzungsgesetzes zur Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 (Consumer Contracts (Information, Cancellation and Additional Charges) Regulations 2013.

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Frage: Was sind die wichtigsten unterschiedlichen Regelungen des Comsumer Rights Act im Vergleich zu deutschen Standards des Gewährleistungsrechts?

  • Kurzfristiger Rücktritt vom Vertrag (Section 20,22 Consumer Rights Act
  • Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Verbrauchers
  • Eigene Regeln zur Gewährleistungshaftung des Händlers beim Verkauf von digitalen Inhalten
  • Mängelfolgeschäden bei Bereitstellung defekter digitaler Inhalte

Diese unterschiedlichen Regelungen sollen in den folgenden Fragen abgehandelt werden.

Frage: Was bedeutet kurzfristiger Rücktritt vom Vertrag im Rahmen der Rechtsbehelfe des Verbrauchers?

Gemäß Section 20,22 Consumer Rights Act kann der Verbraucher innerhalb von 30 Tagen nach Empfang der Ware die Ware zurückweisen und vom Vertrag zurücktreten (sog. kurzfristiger Rücktritt vom Vertrag, „short-term right to reject). In diesem Fall muss der Händler dem Verbraucher den Kaufpreis erstatten.

Der Verbraucher muss die Ware für die Rücknahme durch den Händler bereitstellen oder an den Händler zurücksenden, wenn dies vertraglich vereinbart ist.

Empfehlung der IT-Recht Kanzlei: Die kostenpflichtige Rücksendung der mangelbehafteten Ware durch den Verbraucher beim kurzfristigen Rücktritt vom Vertrag sollte daher unbedingt in den AGB festgeschrieben werden. Die IT-Recht Kanzlei hat dies für ihre Mandanten in den AGB für Großbritannien berücksichtigt.

Frage: Welche Verjährungsfristen gelten für Gewährleistungsansprüche?

Gewährleistungsansprüche verjähren gemäß dem Limitation Act in England und Wales in 6 Jahren und in Schottland in 5 Jahren nach dem Zeitpunkt der Vertragsverletzung (breach of contract). Da der Verkäufer eine mangelfreie Ware zu liefern hat, ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Vertragsverletzung und damit für den Beginn der Verjährungsfrist die Auslieferung der Ware an den Verbraucher. Da das britische Recht bei Gewährleistungsansprüchen nicht zwischen Neuware und gebrauchter Ware unterscheidet, gilt diese lange Verjährungsfrist für Neuware und gebrauchte Ware gleichermaßen.

Exkurs: Das britische Recht kennt auch spezielle Verjährungsregeln für versteckte Mängel gemäß dem Latent Damage Act (Beginn der Verjährungsfrist erst mit Entdeckung des Mangels). Hier geht es aber um versteckte Baumängel, die im Zusammenhang mit dem Kaufrecht für Waren keine Bedeutung haben.

Frage: Wie ist der Verkauf von digitalen Inhalten geregelt?

Im Unterschied zum deutschen Recht regelt der Consumer Rights Act in einem eigenen Abschnitt den Kauf von digitalen Inhalten und die Gewährleistungshaftung des Händlers beim Verkauf solcher Produkte. Das deutsche Recht dagegen ordnet Gewährleistungsfragen beim Verkauf von digitalen Inhalten je nach Vertragstyp dem Kauf-, Werkvertrags- oder Dienstleistungsrecht zu.

Der Begriff „Digitale Inhalte“ wurde erstmals durch die EU-Verbraucherrechterichtlinie 2011/81 eingeführt. Es handelt sich dabei nach der Verbraucherrichtlinie um „nicht auf einem körperlichen Datenträger befindliche Inhalte, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt“ werden (Artikel 2 Nr. 11 der Verbraucherrechterichtlinie). Im Rahmen der Verbraucherrechterichtlinie spielt dieser Begriff aber nur für das Widerrufsrecht und für die Informationspflichten des Online-Händlers eine Rolle. Der Begriff der digitalen Inhalte wird durch den Consumer Rights Act weiter gefasst. Nach der Legaldefinition Section 2 (9) des Consumer Rights Act sind digitale Inhalte Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden. Es wurde also auf die Einschränkung „nicht auf einem körperlichen Datenträger befindliche Inhalte“ verzichtet. Unter dem Begriff digitale Inhalte lassen sich daher nach britischem Recht eine große Anzahl von Produkten aufzählen.

  • Computerspiele
  • Fernsehprogramme
  • Filme
  • Bücher
  • Computer Software
  • System-Software

Der Begriff digitale Inhalt ist vom Begriff Dienstleistung abzugrenzen. So fällt die Bereitstellung eines Telefonvertrages nicht unter den Begriff digitaler Inhalt sondern beinhaltet eine Dienstleistung.

Frage: Wie ist die Gewährleistungshaftung bei Verkauf von digitalen Inhalten ausgestaltet?

Der britische Gesetzgeber hatte bei der Regelung der Gewährleistungshaftung für digitale Inhalte zu berücksichtigen, dass der Händler hier oft in der Praxis eine Mischung von Waren, Dienstleistungen und digitalen Inhalten bereitstellt. Zum Beispiel werden bei einer CD die Bereitstellung der CD und die Auslieferung der Ware an die Adresse des Kunden geschuldet.

Definition der Mangelfreiheit

Für die Definition der Mangelfreiheit von digitalen Inhalten werden die Bestimmungen für die Mangelfreiheit von Waren herangezogen (Section 34 ff Conszmer Rights Act). Digitale Inhalte müssen also von befriedigender Qualität sein, für den vorgesehenen Einsatz geeignet sein und dem beschriebenen Zweck entsprechen.

##Rechtsbehelfe des Verbrauchers gegen den Händler bei nicht mangelfreier Beschaffenheit der bereitgestellten digitalen Inhalte##

Hier gilt wie nach deutschem Recht die Rechtsbehelfehierarchie bei Gewährleistungshaftung: In erster Linie Reparatur oder Ersatzbereitstellung, dann erst Kaufpreisminderung und Rücktritt vom Vertrag:

Achtung: Für Mängelansprüche des Verbrauchers bei mangelhafter Beschaffenheit von digitalen Inhalten stellt der Gesetzgeber dem Verbraucher anders als bei mangelbehaften Waren nicht die Möglichkeit eines kurzfristigen Kündigungsrechts zur Verfügung

Frage: Gibt es bei Verkauf von digitalen Inhalten auch die Möglichkeit Schadensersatz für Mangelfolgeschäden zu verlangen?

Ja

Der Consumer Rights Act hat explizit im Abschnitt digitale Inhalte (Section 46 ) auch die Möglichkeit geregelt, Mangelfolgeschäden gegenüber dem Händler geltend zu machen, die durch die Bereitstellung schadhafter digitaler Inhalte verursacht worden sind. Allerdings muss der Händler den Mangelfolgeschaden fahrlässig verursacht haben

46 Remedy for damage to device or to other digital content

(1) This section applies if—
(a) a trader supplies digital content to a consumer under a contract,
(b) the digital content causes damage to a device or to other digital content,
(c) the device or digital content that is damaged belongs to the consumer,
and
(d) the damage is of a kind that would not have occurred if the trader had exercised reasonable care and skill.

Frage: Welche Verjährungsfristen gelten für Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers bei Kauf von digitalen Inhalten?

Für Gewährleistungsansprüche bei Kauf von digitalen Inhalten gilt entsprechend Limitation Act die Widerrufsfrist von 6 Jahren nach Vertragsverletzung, also ab dem Zeitpunkt, nachdem die digitalen Inhalte dem Verbraucher zur Verfügung gestellt wurden. Diese Widerrufsfrist gilt auch für die Geltendmachung von Mangelfolgeschäden, wie in Section 46 Ziffer 8 Consumer Rights Act ausdrücklich klargestellt ist.

Frage: Welche Regeln gelten für das Produkthaftungsrecht?

Für das Produkthaftungsrecht gelten ähnliche Regeln wie in Deutschland. Ähnlich wie Deutschland hat Großbritannien die Richtlinie 1985/374/EWG zur Produkthaftung ohne große Abweichungen durch den Consumer Protection Act in britisches Recht umgesetzt.

Demnach haftet der Hersteller eines defekten Produkts dem Verbraucher bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit für Personenschäden und Sachschaden, der 275 Pfund übersteigt. Auch Subunternehmer oder auch Händler können bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden, wenn ihr Tun zum Defekt des Produkts beitrug. Schäden müssen innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Schadens geltend gemacht werden oder drei Jahre nach dem Zeitpunkt in dem der Hersteller von der Geltendmachung des Schaden erfuhr oder vernünftigerweise erfahren konnte. Eine absolute Ausschlussfrist gilt für alle Forderungen, die 10 Jahre, nach dem das Produkt in den Verkehr gebracht wurde, geltend gemacht werden.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

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