Gewährleistung: Rechtslage bei überlangen Reparaturen
Ist eine Kaufsache mangelhaft, hat der Käufer nach seiner Wahl entweder einen Anspruch auf Neulieferung oder auf Reparatur. Reparaturen können hierbei zwar naturgemäß mehr Zeit in Anspruch nehmen als der Neuversand. Selbstverständlich muss der Kunde aber nicht ewig auf deren Abschluss warten. Wann dauert eine Reparatur im Rechtssinne übermäßig lange und welche Rechte ergeben sich hieraus für den Kunden?
Inhaltsverzeichnis
I. Die Nacherfüllung per Reparatur und deren zulässige Dauer
Erhält ein Kunde eine mangelhafte Kaufsache, greift zu seinen Gunsten die gesetzliche Gewährleistung ein. Nach seiner Wahl darf er vom Verkäufer entweder die Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache oder die Reparatur des defekten Kaufgegenstandes verlangen, § 437 Nr. 1 BGB i.V.m. § 439 Abs. 1 BGB.
Weitere Informationen zum Gewährleistungsrecht und zu den Sonderregeln bei Verbrauchergeschäften haben wir in dieser Serie zusammengetragen.
Entscheidet sich der Käufer für die Reparatur, hat er selbstverständlich ein Interesse daran, dass der Mangel einerseits effektiv, andererseits aber auch möglichst kurzfristig behoben wird.
In rechtlicher Hinsicht existieren für die zulässige Dauer einer Reparatur keine fixen Zeitvorgaben.
Das Gesetz schreibt lediglich vor, dass die Reparatur (als Nacherfüllung) binnen angemessener Frist abgeschlossen werden muss.
Was für eine Reparatur ein angemessener Zeitraum ist, hängt allerdings vom jeweiligen Einzelfall ab. Insofern spielen hier verschiedene Kriterien, insbesondere
- die Anzahl von Mängeln
- deren Komplexität und
- die zur Behebung notwendige Expertise
eine Rolle. Nicht zu beachten sind dahingegen mögliche Zeitverzögerungen, die auf einer Auslastung des Reparateurs oder einer Standortdistanz beruhen. Dies deshalb, weil der Verkäufer bei einem berechtigten Reparaturgesuch gehalten ist, die Reparatur für den Kunden so effizient wie möglich durchführen zu lassen. Er muss die Wahl des Reparateurs also gewissenhaft treffen.
In der Rechtsprechung anerkannt ist eine Reparaturdauer von einer Woche bis zu einem Monat. Wird diese Dauer überschritten, muss der Verkäufer darlegen, dass die Reparatur aufgrund von mangelbezogenen (nicht: reparateurbezogenen) Kriterien länger dauern durfte.
Die Frist wird nicht bereits durch Abschluss der Reparatur, sondern erst dadurch gewahrt, dass die reparierte Sache dem Käufer nach der Reparatur übergeben wurde.
II. Rechte des Käufers bei überlangen Reparaturen
Muss ein Käufer auf den Erhalt einer reparierten Sache zu lange warten, stellt ihm das Gesetz sekundäre Mängelrechte zur Hand, die speziellen Anforderungen unterliegen.
1.) Rücktritt, § 437 Nr. 2 BGB i.V.m. §§ 323, 346 BGB
Bei einer übermäßig langen Reparaturdauer ist der Kunde zunächst grundsätzlich berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Rechtsfolge ist die Rückabwicklung des Vertrages: der Käufer erhält den Kaufpreis zurück, der Verkäufer hat Anspruch auf die (noch nicht) reparierte Kaufsache.
Damit der Rücktritt wirksam wird, sind allerdings zwei Voraussetzungen zu beachten.
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2.) Schadensersatz, § 437 Nr. 3 BGB i.V.m. §§280, 281 BGB
Alternativ zum Rücktritt kann der Käufer bei überlanger Reparaturdauer einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.
Der Schadensersatz erfordert ebenfalls das Setzen und fruchtlose Verstreichen einer angemessenen Frist.
Der Schadenersatz erfasst grundsätzlich ebenfalls den gezahlten Kaufpreis (steht also bezüglich des Anspruchsumfangs dem Rücktritt gleich).
Allerdings könnte der Käufer im Wege des Schadensersatzes stattdessen auch die Kosten für einen sog. *Deckungskauf“ regulieren.
Wie oben wartet B lange auf seine reparierte Uhr. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist entscheidet er sich, das gleiche Uhrenmodell bei einem anderen Anbieter neu zu kaufen. Dort kostet es aber 10,00€ mehr. B kann von Verkäufer A anstelle des ursprünglichen Kaufpreises nun über den Schadensersatz die Kosten für den Deckungskauf, also den höheren Kaufpreis, verlangen. A darf dann natürlich die Uhr und den ursprünglichen Kaufpreis einbehalten.
III. Auch Anspruch auf Ausfallentschädigung?
Ungeachtet der Frage, welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten dem Käufer bei überlangen Reparaturen zustehen, möchten Käufer oftmals auch eine Ausfallentschädigung geltend machen.
Hiermit soll der Nutzungsausfall, den sie für den Gegenstand während der Reparaturzeit erleiden, kompensiert werden.
Derartigen Kundengesuchen macht die Rechtsprechung aber grundsätzlich einen Strich durch die Rechnung. Eine Ausfallentschädigung spricht sie Käufern nämlich nur dann zu, wenn der Nutzungsausfall einen Gegenstand betrifft, der zur alltäglichen Lebensführung unbedingt erforderlich ist.
Dies ist bei allen gängigen Konsumgegenständen aber regelmäßig nicht der Fall.
IV. Fazit
Wann eine Reparatur im Rechtssinne zu lange dauert, ist gesetzlich nicht eindeutig definiert. Je nach Anzahl und Komplexität der Defekte sind grundsätzlich Zeiten von einer Woche bis zu einem Monat möglich.
Fristwahrend ist hierbei nicht der Abschluss der Reparatur, sondern allein die Übergabe der reparierten Sache an den wartenden Käufer. Wird der Zeitraum überschritten, muss der Verkäufer beweisen können, dass die Reparatur wegen der Mängellage länger dauern durfte.
Dauert eine Reparatur zu lange, kann der Käufer grundsätzlich vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises oder in Höhe eines Deckungskaufs geltend machen.
Diese Rechte stehen ihm aber nur dann zu, wenn er dem Verkäufer zuvor ausdrücklich eine angemessene Frist zur Lieferung der reparierten Sache gesetzt hat.
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42 Kommentare
ich habe jetzt zum zweiten Mal meinen defekten PC an den Hersteller HP versendet. Nach zwei Wochen bekam ich eine E-Mail, dass es zu Verzögerungen kommen kann wegen eines Ersatzteiles, das nicht rechtzeitig geliefert werden kann. Weitere zwei Wochen später, bis 06. November, hat sich nichts getan. Nach einem kurzen Telefongespräch sagte man mir, dass es immer noch unklar ist, wann das defekte Teil ausgetauscht werden kann, da es immer noch keinen Liefertermin dafür gibt. Insgesamt befindet sich der Computer jetzt bald 5 Wochen in Reparatur. Ab wann könnte ich einen Rücktritt vom Kaufvertrag beanstanden?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Mein Leasingfahrzeug habe ich im Dezember erhalten. Seit 12 Wochen steht es nun zur Reparatur beim Händler wegen eines fehlers der Bordelektrik/ Antriebsbatterie. Es ist ein Elektrofahrzeug.Ich habe seitdem einen Leihwagen gestellt bekommen. Meine Frage: Kann ich vom Leasingvertrag zurücktreten? Ein Ende der Reparatur ist zur Zeit nicht abzusehen.
Gruß,
O.Walter
Dann war ich erstmal im Urlaub , musste eine Vollmacht ausstellen damit das Handy von der Post abgeholt werden konnte.
Erst jetzt nach dem auspacken habe ich gemerkt das das Handy kaputt zurückgekommen ist und Schrauben fehlen. Ich bekomme das iPhone 12 nicht einmal an!
Das war vorher wenigstens nutzungsbereit und hatte nur Risse im Display.
Die Versicherung hatte mir nun gesagt das man 30 Tage hat um das Gerät zu prüfen nach Eingang und nun können die nichts mehr machen?! Stimmt das? Ich fühle mich verarscht.
Ich hatte vor 4 Wochen meine PlayStation und Reparatur gegeben es hieß diese würde 2 - 3 Wochen dauern. Wenn ich dort anrufe oder vorbeikommen heißt es immer wir können ihn keine Auskunft geben wir rufen sie an wenn die Konsole wieder da ist. Man will mir jede Auskunft verweigern und die reperatur Dauer ist auch länger als geplant.
Was sind meine rechtlichen Möglichkeiten ?
Wie lange kann es dauern?
Was sind hier meine Rechte?
Ich bedanke mich im Voraus.
Lg
Nach 2 Wochen erhielten wir eine E-Mail mit dem Hinweis, dass die Reparatur einige Zeit in Anspruch nehmen könnte und dass man uns das Geld zurückerstatten oder uns einen neuen Dayson geben würde.
Wir haben uns für die Option entschieden, uns einen neuen Dayson zu schenken. Dies ist jedoch nicht möglich, da Dayson nicht mehr im Angebot ist.
Sie bieten uns eine Rückerstattung an, und zwar nur den Betrag, den Dayson gekostet hat, das Geld für die 5-Jahres-Garantie möchten sie nicht zurückerstatten.
Tatsache ist, dass Dayson heute nicht 630 Euro kostet, wie wir damals bezahlt haben, sondern 800 Euro. Mit dem Geld, das Media Markt mir zurückerstatten würde, kann ich also eigentlich nichts anfangen.
Es handelt sich um einen Dayson-Staubsauger.
Was jetzt?
Danke
Es geht um 50 Euro in ear Bluetooth Kopfhörer.
Nach 150o Kilometer habe ich die Vertragswerkstatt dieser Marke in meiner Umgebung um eine erste Inspektion gebeten, wie es das Bedienheft des Motorrads empfiehlt. In der Werkstatt wurden nur kleine Wartungen durchgeführt, weil alles in Ordnung war.
Dann trat nach der Wartung gleich bei der ersten Fahrt ein Elektrischer defekt auf. Der Elektroantrieb schaltet sich plötzlich ohne Vorzeichen und während der Fahrt einfach ab. Das Motorrad ist nun wieder in der Werkstatt und diese versucht seit drei Wochen den Fehler zu finden – bisher ohne Erfolg. Die Reparatur wird über die Garantie abgewickelt. Der Hersteller sitzt in China und die Kommunikation läuft wohl sehr schleppend. Wenn Ersatzteile gebraucht werden kann die Lieferzeit mehrere Monate, vielleicht sogar ein ganzes Jahr dauern.
Keiner kann mir konkrete Auskunft geben.
Welche rechtlichen Optionen habe ich?
Was kann ich jetzt tun?
Was steht mir als Geschädigter zu?
Lieben Dank
Claudia Junge
Hatte vor circa zwei Wochen die Jacke zur Reklamation vorbeigebracht und bis jetzt keine Rückmeldung bekommen. Hatte vor einer Woche dort angerufen und die meinten angeblich dass die noch keine Rückmeldung vom Drittanbieter bekommen haben.
Erneut habe ich vor ein paar Tagen dort nachgefragt, und es gabst wieder keine Rückmeldung.
Mir wird unterstellt, dass ich zu viel bei denen reklamiert habe obwohl dass nicht mal stimmt.
Wann kann ich mein Geld zurückverlangen?,
Weil die anscheinend die Reklamation nicht schneller bearbeiten.
Jetzt ist die Sofa ( 2 Monaten nach Reperatur)wider kaputt. Die Hersteller nimmt meine Frist 4 Wochen (14.12.23)zum Reperatur nicht ernst und möchte erst in Januar 2024 die Reperatur vornehmen. Muss ich das so hinnehmen oder kann die Sofa zurück geben?
Seit dem 15.11 heizt er nicht mehr auf.
Ich habe bereits schon 7mal bei bauknecht wegen einer Reparatur angerufen.
Immer heißt es, dass sich der Techniker innerhalb 48std meldet.
Das tut er aber nicht.
Bin stinksauer da ich den Ofen schließlich brauche und es eine Frechheit finde, wie ich behandelt werde.
6 Wochen lang blieb der Händler uns ggü. untätig, kommunizierte nicht, versandte keinen Sitz, ließ uns im Unwissen. Bis wir schlussendlich vom Kaufvertrag zurücktraten. Es dauerte nochmal ewig, bis wir unser Geld zurückerstattet bekamen.
Wir hatten von Beginn an eine Nacherfüllung durch Austausch eines anderen Sitzes gefordert. In den 6 Wochen wurden uns ständig andere Geschichten (Reparatur statt Tausch, Geld wurde bereits zurück erstattet, usw.) erzählt, warum der Sitz noch immer nicht versandt wurde, wie vereinbart.
Der deutsche Sommer ist superkurz, wir haben 6 Wochen davon verloren. Hätte man uns informiert, dass es Problem gibt, hätten wir einen Sitz mieten können, bzw. wir hätten vor Versenden des einen Sitzes, uns einen sofortigen Ersatz beschafft.
Mit zwei kleinen Kindern haben wir was Ausflüge betrifft, zu Hause gesessen. Was Alltagsbewältigung und Termine betrifft, nahm alles viel mehr Zeit in Anspruch, oder war nicht möglich.
Den geforderten Nutzungsausfall hat der Händler mit einem Gutscheincode von 35€ beantwortet. Wir müssten also für eine Entschädigung wieder bei ihm kaufen - ein Witz!
Bis heute hat niemand gesagt, was das Problem war. Von Woche zu Woche wurden wir vertröstet.
Gibt es eine realistische Möglichkeit, hier einen Nutzungsausfall zu erhalten? Der Sitz befand sich ja noch in unserem Eigentum, welchen Wert hat ein Gewährleistungsanspruch, wenn man in der Schwebe gehalten wird, und diesen nicht nutzen kann, aber gesetzlich einen Sitz verwenden muss! Die Abwesenheit des Sitzes verursachte starke Einschränkungen und Umstellungen im Alltag.
Als Forderung für den Nutzungsausfall hatten wir die Tagesmiete für einen vergleichbaren Kindersitz angesetzt, da, wenn wir das gewusst hätten, einen solchen gemietet und dem Händler in Rechnung gestellt hätten. Aufgrund der Desinformationspolitik hatten wir hier aber real gesehen keine Handlungsmöglichkeiten, da man so ein Theater nicht Voraussehen kann.
In einer Facebook-Gruppe hieß es "Pech gehabt". Sollte dem wirklich so sein, nimmt es dem Gewährleistungsrecht seine Wirksamkeit bzw. Sinnhaftigkeit. Denn es handelt sich nicht um ein Konsumprodukt, sondern um ein gesetzlich vorgeschriebenes Produkt zum Transport seiner (kleinen) Kinder, und ist nicht entbehrlich, wenn man mit dem Auto fahren muss.
Danke für eine kurze Rückmeldung, ob das Geltendmachen eines Nutzungsausfalles durch Auszahlung erfolgversprechend wäre.
Ist in diesem Fall eine Wandlung möglich, obwohl der Wagen nicht in der Werkstatt repariert wird, in der er gekauft wurde.
Die Werkstatt, in der der Wagen gekauft wurde, hatte werder entsprechende Kapazitäten noch ein Ersatzfahrzeug.
Was kann ich machen????
Akkus neu
Platine neu
Fahreinheit neu
Außer dem Leder ist alles neu !!!
Wie soll ich reagieren?
Habe gestern die Firma angerufen und mitgeteilt, daß der Lift schon wieder stehen geblieben ist.
Es kostet ja sehr viel Geld.
Jedesmal Fahrtkosten
Monteur Stundenlohn
Material
Ich habe einen fünf Jahre alten LG Fernseher der noch bis 11.23 Garantie hat. Dieser ist nun seit sechs Wochen beim Händler zur Reparatur und kein Ende in Sicht.
Wie lange darf so eine Reparatur dauern?
Franke und Gruß
T.L
Bei der Reparatur handelt es sich um den Tausch des Freilaufs, eine Tätigkeit im Fachhandel von ca. 20-30 Minuten mit Materialkosten von 20-60 EUR. Für einen Urlaub in der 4. Woche musste ich ein Ersatzrad leihen.
Ich würde gerne wissen, ist mein Rücktritt vom Vertrag rechtlich ok und welche Schritte kann ich nun gehen?
meine Waschmaschine ist in der Garantie kaputt gegangen. Es ist Wasser in der Maschine, wo keines hingehört. Ich rief den Kundendienst an um einen Termin zu bekommen. Ich wurde gleich für Freitag ( 4Tage nach Anruf) vorgemerkt. Dann wurde mir mitgeteilt, das es doch erst der Mittwoch darauf wird. Ich sagte vor halb 2 kann ich aber nicht da sein. Laut Service, ja er ruft dann vorher an. Er rief um 12.00 an. Meine Kollegin ging ran und sagte das es nicht früher geht und dies auch mitgeteilt wurde. Der Termin war dann natürlich abgesagt. Beim Telefonat später erzählte man mir, er habe ja immerhin 50 Minuten früher angerufen. Bringt ja nichts, wenn ich nicht da sein kann. Ich müsse aber ja auch mitwirken, hieß es. Angeblich war ich die letzte auf der Liste um 12.00 . Meiner Kollegin wurde mitgeteilt, dass er nicht warten könne, da er ja mehrere auf dem Zettel hat. Ich wurde also angelogen. Da ich aber erst 3 Wochen später ab 12.00 zuhause warten kann, hab ich erst da wieder einen Termin bekommen. Was kann ich machen. Kann ja nicht sein, das ich ab 12.00 zuhause warten muss weil man das Zeitfenster nicht eingrenzen kann. Ab 13.30 finde ich noch human. Dh. meine Waschmaschine steht dann 4 Wochen mit Wasser kaputt herum. Ich muss zum Waschcenter, habe 3 Kinder und bin allein.
Welche Möglichkeiten habe ich. Bin äußerst unzufrieden und fühle mich machtlos. Da Garantie darf ich auch keinen anderen Dienst in Anspruch nehmen, welcher nicht voraussetzt ab 12.00 zuhause zu warten.
Mit freundlichen Grüßen
Fischer
"Fristwahrend ist hierbei nicht der Abschluss der Reparatur, sondern allein die Übergabe der reparierten Sache an den wartenden Käufer. Wird der Zeitraum überschritten, muss der Verkäufer beweisen können, dass die Reparatur wegen der Mängellage länger dauern durfte."
Ich habe im August einen 6 Jahre alten Gebrauchtwagen mit 89800 km gekauft. Seit Ende November ist er nun beim Händler aufgrund eines Getriebeschadens. Ich werde von Woche zu Woche vertröstet und muss dem Händler hinterher laufen. Welche Möglichkeiten habe ich? Ich zahle ja auch jeden Monat die Raten an die Bank, da finanziert.
mein Fahrzeug steht seit einem Unfall in der Werkstatt, da ein bestimmtes sicherheitsrelevanten Ersatzteil noch lieferbar ist. Grund:Pandemie, Halbleiterkrise und Krieg Ukraine
Darauf beruft sich Renault, niemand beweist mir aber, dass es an einen der Dinge liegt und selbst wenn, sollt das doch nicht mein Problem sein oder? Es ist ein Neuwagen aus diesem Jahr. Ich muss dennoch jeden Monat die Leasingraten zahlen. Welche Möglichkeiten habe ich denn?
Ich habe den Mangel reklamiert und unter Berufung auf die Gewährleistung/Wahlrecht ein neues Gerät als Nachlieferung gewünscht. Der Onlinehändler meinte er muss das Gerät erst prüfen und will es reparieren. .. nach 1,5 Wochen hat er mir nun mitgeteilt, dass er es nicht reparieren kann und zum Hersteller zur Reparatur schickt. DAuer 2-4 Wochen, Muss ich mich darauf einlassen? ist die Wartezeit für Reparatur nicht unverhältnismäßig? kann der Händler das Neugerät verweigern.. ist das unverhältnismäßig?
Bei ist es ein Laptop, der schon vier Wochen weg ist und bei dem noch keine Rückmeldung gekommen ist.
ich habe ein gebrauchtes Kameraobjektiv gekauft bei einem großen reseller welcher 3 Jahre Garantie gibt. Nach verstreichen der normalen Widerrufsfrist wurde klar dass es deutliche Mängel aufweist (welcher sehr versteckt war). Ich habe es direkt beim Hersteller eingeschickt und er sagte mir dass es nicht zu reparieren sei (dies schickte ich direkt mit an den reseller). Der Reseller schickte es mir allerdings zurück mit der Begründung dass sie keinen Fehler gefunden haben. Darauf schickte ich es nochmal ein mit Beispiel Bildern um den Fehler deutlich zu machen. Da sie das Objektiv nicht nochmal haben kann ich meinen Ersatz bekommen. Allerdings habe ich jetzt die Befürchtung dass sie versuchen es schon wieder mit der gleichen Begründung zurück zu schicken. Da ich Fotograf bin, bin ich auf dieses Objektiv angewiesen. Was kann ich tun um mein Geld zurück zu bekommen.muss es dafür erst 3. eingeschickt worden sein?
sehr geehrter Herr Salewksi, ich habe vor über einem Monat ein defektes Surface Pro 7 Tablet an Amazon zur Reparatur geschickt, nachdem ich mehrmals um Ersatz oder Leihgerät für den Reparaturzeitraum gebeten habe und auch bereits von Microsoft habe prüfen und bestätigen lassen, dass das Gerät defekt ist. Mir wurde mehrmals mitgeteilt, dass eine Reparatur nur 8, später dann 12 Werktage dauern würde. Ich wies darauf hin, dass ich das Gerät für meine Arbeit und mein Studium eigentlich täglich brauche. Nun sind bereits 5 Wochen verstrichen und ich habe noch keine Rückmeldung erhalten. Ich rief vor 2 Wochen einmal an, da konnte man mir keine Ausfkunft geben. Schriftlich habe ich soweit ich mich erinnere aber keine Frist gesetzt. - Verstehe ich die Rechtslage nun richtig, dass ich einen Anspruch auf Rücktritt vom Kauffertrag oder einen Anspruch auf Schadensersatz, welcher den Betrag des Kaufvertrags nicht übersteigt, geltend machen kann oder aber einen Deckungskauf vornehmen? Bei Letzterem verstehe ich es so, dass ich das identische Gerät erwerbe und selbst wenn es nun mehr kosten sollte mir der Verkäufer (Amazon) diesen Betrag erstatten muss? Ein Anspruch auf Ausfallentschädigung würde ich zusätzlich auch gerne geltend machen - benutze ich das Gerät doch jeden Tag und bin dadurch aktuell stark eingeschränkt - aber ich verstehe Sie so, dass dies erfolglos wäre. Beste Grüße und vielen Dank für die aufschlussreiche Zusammenfassung der Rechtslage - Alexander F.