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Gewährleistung: Rechtslage bei überlangen Reparaturen

08.06.2022, 08:24 Uhr | Lesezeit: 6 min
Gewährleistung: Rechtslage bei überlangen Reparaturen

Ist eine Kaufsache mangelhaft, hat der Käufer nach seiner Wahl entweder einen Anspruch auf Neulieferung oder auf Reparatur. Reparaturen können hierbei zwar naturgemäß mehr Zeit in Anspruch nehmen als der Neuversand. Selbstverständlich muss der Kunde aber nicht ewig auf deren Abschluss warten. Wann eine Reparatur im Rechtssinne übermäßig lange dauert und welche Rechte sich hieraus für den Kunden ergeben, zeigt die IT-Recht Kanzlei im folgenden Beitrag auf.

I. Die Nacherfüllung per Reparatur und deren zulässige Dauer

Erhält ein Kunde eine mangelhafte Kaufsache, greift zu seinen Gunsten die gesetzliche Gewährleistung ein. Nach seiner Wahl darf er vom Verkäufer entweder die Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache oder die Reparatur des defekten Kaufgegenstandes verlangen, § 437 Nr. 1 BGB i.V.m. § 439 Abs. 1 BGB.

Weitere Informationen zum Gewährleistungsrecht und zu den Sonderregeln bei Verbrauchergeschäften hat die IT-Recht Kanzlei in diesen umfangreichen FAQ zusammengetragen.

Entscheidet sich der Käufer für die Reparatur, hat er selbstverständlich ein Interesse daran, dass der Mangel einerseits effektiv, andererseits aber auch möglichst kurzfristig behoben wird.

In rechtlicher Hinsicht existieren für die zulässige Dauer einer Reparatur keine fixen Zeitvorgaben.

Das Gesetz schreibt lediglich vor, dass die Reparatur (als Nacherfüllung) binnen angemessener Frist abgeschlossen werden muss.

Was für eine Reparatur ein angemessener Zeitraum ist, hängt allerdings vom jeweiligen Einzelfall ab. Insofern spielen hier verschiedene Kriterien, insbesondere

  • die Anzahl von Mängeln
  • deren Komplexität und
  • die zur Behebung notwendige Expertise

eine Rolle. Nicht zu beachten sind dahingegen mögliche Zeitverzögerungen, die auf einer Auslastung des Reparateurs oder einer Standortdistanz beruhen. Dies deshalb, weil der Verkäufer bei einem berechtigten Reparaturgesuch gehalten ist, die Reparatur für den Kunden so effizient wie möglich durchführen zu lassen. Er muss die Wahl des Reparateurs also gewissenhaft treffen.

In der Rechtsprechung anerkannt ist eine Reparaturdauer von einer Woche bis zu einem Monat. Wird diese Dauer überschritten, muss der Verkäufer darlegen, dass die Reparatur aufgrund von mangelbezogenen (nicht: reparateurbezogenen) Kriterien länger dauern durfte.

Die Frist wird nicht bereits durch Abschluss der Reparatur, sondern erst dadurch gewahrt, dass die reparierte Sache dem Käufer nach der Reparatur übergeben wurde.

1

II. Rechte des Käufers bei überlangen Reparaturen

Muss ein Käufer auf den Erhalt einer reparierten Sache zu lange warten, stellt ihm das Gesetz sekundäre Mängelrechte zur Hand, die speziellen Anforderungen unterliegen.

1.) Rücktritt, § 437 Nr. 2 BGB i.V.m. §§ 323, 346 BGB

Bei einer übermäßig langen Reparaturdauer ist der Kunde zunächst grundsätzlich berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Rechtsfolge ist die Rückabwicklung des Vertrages: der Käufer erhält den Kaufpreis zurück, der Verkäufer hat Anspruch auf die (noch nicht) reparierte Kaufsache.

Damit der Rücktritt wirksam wird, sind allerdings zwei Voraussetzungen zu beachten.

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2.) Schadensersatz, § 437 Nr. 3 BGB i.V.m. §§280, 281 BGB

Alternativ zum Rücktritt kann der Käufer bei überlanger Reparaturdauer einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.

Der Schadensersatz erfordert ebenfalls das Setzen und fruchtlose Verstreichen einer angemessenen Frist.

Der Schadenersatz erfasst grundsätzlich ebenfalls den gezahlten Kaufpreis (steht also bezüglich des Anspruchsumfangs dem Rücktritt gleich).

Allerdings könnte der Käufer im Wege des Schadensersatzes stattdessen auch die Kosten für einen sog. *Deckungskauf“ regulieren.

Beispiel:

Wie oben wartet B lange auf seine reparierte Uhr. Nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist entscheidet er sich, das gleiche Uhrenmodell bei einem anderen Anbieter neu zu kaufen. Dort kostet es aber 10,00€ mehr. B kann von Verkäufer A anstelle des ursprünglichen Kaufpreises nun über den Schadensersatz die Kosten für den Deckungskauf, also den höheren Kaufpreis, verlangen. A darf dann natürlich die Uhr und den ursprünglichen Kaufpreis einbehalten.

III. Auch Anspruch auf Ausfallentschädigung?

Ungeachtet der Frage, welche vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten dem Käufer bei überlangen Reparaturen zustehen, möchten Käufer oftmals auch eine Ausfallentschädigung geltend machen.

Hiermit soll der Nutzungsausfall, den sie für den Gegenstand während der Reparaturzeit erleiden, kompensiert werden.

Derartigen Kundengesuchen macht die Rechtsprechung aber grundsätzlich einen Strich durch die Rechnung. Eine Ausfallentschädigung spricht sie Käufern nämlich nur dann zu, wenn der Nutzungsausfall einen Gegenstand betrifft, der zur alltäglichen Lebensführung unbedingt erforderlich ist.

Dies ist bei allen gängigen Konsumgegenständen aber regelmäßig nicht der Fall.

IV. Fazit

Wann eine Reparatur im Rechtssinne zu lange dauert, ist gesetzlich nicht eindeutig definiert. Je nach Anzahl und Komplexität der Defekte sind grundsätzlich Zeiten von einer Woche bis zu einem Monat möglich.

Fristwahrend ist hierbei nicht der Abschluss der Reparatur, sondern allein die Übergabe der reparierten Sache an den wartenden Käufer. Wird der Zeitraum überschritten, muss der Verkäufer beweisen können, dass die Reparatur wegen der Mängellage länger dauern durfte.

Dauert eine Reparatur zu lange, kann der Käufer grundsätzlich vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises oder in Höhe eines Deckungskaufs geltend machen.

Diese Rechte stehen ihm aber nur dann zu, wenn er dem Verkäufer zuvor ausdrücklich eine angemessene Frist zur Lieferung der reparierten Sache gesetzt hat.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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34 Kommentare

M
Monica 26.06.2024, 14:40 Uhr
Defekter neuer Kühlschrank
Ich Hab mir vor 4 Wochen einen neuen Kühlschrank gekauft über Media Markt von LG drei Tage später wurde dies auch geliefert .. nun leider defekt der Kühlschrank kühlt nicht lediglich das Licht im Kühlschrank funktionierte ... also media Markt angerufen der Herr am Telefon sagte mir das sie da nichts tun können und lg so mit die hersteller Garantie hat ... allso LG kontaktiert der Herr am Telefon erklärte mir das sie das Recht darauf hätten dieses Gerät erst mal zu reparieren auf meine Frage wo dem mein Recht wäre wenn ich für ein neues Gerät bezahlt habe und letztendlich ein repariertes zuhause stehen habe bekam ich keine Antwort er versicherte mir das das ganze innerhalb 3 bis 5 Werktage brauchen würde bis die Ersatz Teile da wären und dann würde der Techniker kommen das ist jetzt mittlerweile 3 Wochen her und ich werde immer wieder vertröstet .... eine Zumutung wenn man die Temperaturen draussen beachtet und die Tatsache das wir seit Wochen aus einem minikühlschrank leben ... was wäre der nächste Schritt wad sind meine Recht ?
K
KT 27.05.2024, 16:09 Uhr
Reparaturzeit unbekannt.
Ich hatte mir im Oktober 2023 für 10.000 Euro ein Elektromotorrad bei einem Händler in Köln bestellt, weil die Händler in meiner Umgebung das gewünschte Modell nicht liefern konnten.

Nach 150o Kilometer habe ich die Vertragswerkstatt dieser Marke in meiner Umgebung um eine erste Inspektion gebeten, wie es das Bedienheft des Motorrads empfiehlt. In der Werkstatt wurden nur kleine Wartungen durchgeführt, weil alles in Ordnung war.

Dann trat nach der Wartung gleich bei der ersten Fahrt ein Elektrischer defekt auf. Der Elektroantrieb schaltet sich plötzlich ohne Vorzeichen und während der Fahrt einfach ab. Das Motorrad ist nun wieder in der Werkstatt und diese versucht seit drei Wochen den Fehler zu finden – bisher ohne Erfolg. Die Reparatur wird über die Garantie abgewickelt. Der Hersteller sitzt in China und die Kommunikation läuft wohl sehr schleppend. Wenn Ersatzteile gebraucht werden kann die Lieferzeit mehrere Monate, vielleicht sogar ein ganzes Jahr dauern.

Keiner kann mir konkrete Auskunft geben.

Welche rechtlichen Optionen habe ich?
H
Hendrik Fleischer 21.05.2024, 08:37 Uhr
BMW
Hallo wir warten schon seit letztem Jahr auf ein Ersatzteil das eine Rückrufaktion hatte leider ist das neue immer noch nicht lieferbar leider fährt unser Auto nur noch Max 100 und ist somit fast nicht mehr fahrtüchtig nun wollten wir zur Überbrückung ein Ersatzauto leider stellt sich die bmw partnerwerkstatt quer was kann man tun
D
Dede 19.05.2024, 11:26 Uhr
Sitzheizung defekt
Hallo, habe eine MB100 Jahresgarantie Anfang des Jahres für mein Fahrzeug abgeschlossen. Drei Monate später ist die Sitzheizung kaputt gegangen. Laut Garantiestelle ist eine Übernahme der Reparatur zugesagt worden. Leider ist seit einem Jahr das Ersatzteil nicht geliefert worden und im System ist „letzte Eskalationstufe“ hinterlegt. Zusätzlich steht im Bestellsystem „Ersatzteil nicht lieferbar“.

Was kann ich jetzt tun?
Was steht mir als Geschädigter zu?
C
Claudia 16.05.2024, 19:03 Uhr
Reparatur Motorrad
Guten Tag, wir haben unser Motorrad im September 2023 in eine Werkstatt gebracht. Es ist jetzt, 9 Monata später immer noch nicht fertig. Und was mich besonders Ärger ist, dass sich noch nie jemand von der Reparatur Werkstatt bei uns gemeldet haben. Nur wenn wir anrufen oder hinfahren, erfahren wir, welche Teile nicht lieferbar sind. Was können wir jetzt tun?

Lieben Dank

Claudia Junge
M
Muhammet 07.02.2024, 15:32 Uhr
Reklamation
Hallo, hatte am 26.10.2023 eine Winterjacke gekauft und im Januar 2024, löste sich am linken Arm die Naht auf und am Bund lösten sich genauso die Bänder beim bewegen.

Hatte vor circa zwei Wochen die Jacke zur Reklamation vorbeigebracht und bis jetzt keine Rückmeldung bekommen. Hatte vor einer Woche dort angerufen und die meinten angeblich dass die noch keine Rückmeldung vom Drittanbieter bekommen haben.
Erneut habe ich vor ein paar Tagen dort nachgefragt, und es gabst wieder keine Rückmeldung.
Mir wird unterstellt, dass ich zu viel bei denen reklamiert habe obwohl dass nicht mal stimmt.
Wann kann ich mein Geld zurückverlangen?,
Weil die anscheinend die Reklamation nicht schneller bearbeiten.

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