Tote Kühe wegen gentechnisch verändertem Mais: Keine Haftung des Herstellers
Das OLG Frankfurt hat eine Schadensersatzpflicht für einen Hersteller von gentechnisch verändertem Mais verneint. Durch die Fütterung mit diesem Mais waren die Kühe eines Landwirts gesundheitlich stark angeschlagen und teilweise sogar verendet.
Sachverhalt (stark verkürzt)
Der Kläger ist Landwirt und hat gentechnisch veränderten Mais der Beklagten Importeurin (Hersteller war die französische Konzernmutter) angebaut und an seine Kühe verfüttert, wodurch diese ab 2001 teilweise erkrankten oder sogar starben.
Aus der Entscheidung des Gerichts (Urteil des OLG Frankfurt vom 06.02.2009, Az. 2 U 128/07)
Die Vorinstanz hatte (unter anderem) bereits ausgeführt:
- „Ein Anspruch nach § 32 Abs. 1 GenTG bestehe bereits deshalb nicht, weil eine Genehmigung vorgelegen habe […].“
- „Ein Anspruch nach § 1 Abs. 1 ProdHaftG scheide aus, weil der Kläger als Landwirt Unternehmer sei.“
- „Ein Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB scheitere, weil die Beklagte nicht gegen Produktbeobachtungspflichten – soweit diese sie als Importeurin überhaupt träfen – verstoßen habe. Zum Zeitpunkt der streitgegenständlichen Vorfälle hätten weder Forschungsergebnisse noch praktische Erfahrungen auf Probleme bei Nutztieren hingewiesen. Die Studie „Recherche und Analyse von Indizien bezüglich humantoxikologischer Risiken von gentechnisch veränderten Soja- und Mais-Pflanzen“ sei erst 2004 veröffentlicht worden. Es habe keine Veranlassung für Langzeitversuche oder ein wissenschaftliches Monitoring hinsichtlich der Wirkung auf Nutztiere bestanden.“
Das OLG führt ergänzend noch an, dass der Konzernmutter der Beklagten eine Genehmigung ohne weitere Auflagen und Bedingungen erteilt worden ist. Deshalb dürfe man „nach der erteilten Genehmigung davon ausgehen, dass ihre Entwicklung dem erforderlichen Sorgfaltsmaßstab entsprach.“
Konsequenz für den Hersteller
Keine. Zwar muss der Hersteller sein Produkt auf dem Markt beobachten, aber solange noch keine Forschungsergebnisse oder praktische Erkenntnisse vorliegen kann der Hersteller ja noch gar nicht reagieren und muss dies folglich auch nicht.
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3 Kommentare
In älteren Justizgebäuden sieht man manchmal noch die Figur der Justitia mit verbundenen Augen und einer Waage in der Hand. Dieses Abwägen ist heute ersetzt durch Zitieren von Gesetzestexten. Wozu braucht man überhaupt noch Richter? Gebt den Fall in einen Computer, und er wird euch das Urteil gemäß den gespeicherten Paragrafen ausspucken!