Gegnerliste der IT-Recht Kanzlei
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Möglicherweise ist uns das abmahnende Unternehmen schon bekannt!
Die gerichtliche und außergerichtliche Verteidigung gegen Abmahnungen, insbesondere aus den Bereichen Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht, ist das tägliche Geschäft der IT-Recht Kanzlei. Nachfolgend haben wir zur Information unserer Leser eine Auswahl derjenigen Gegner zusammengestellt, deren Abmahnungen in den vergangenen Jahren Gegenstand unserer Beratungen waren. Die Aufzählung kann selbstverständlich keine Auskunft darüber geben, ob die von uns geprüfte(n) Abmahnung(en) des jeweiligen Gegners berechtigt war(en) oder nicht. Dies ist stets eine Frage des konkreten Einzelfalls.
- VENIApharm GmbH
- Verband "Wirtschaft im Wettbewerb, Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V." (in 3 Fällen)
- Verband der Deutschen Lederindustrie e.V. (in 2 Fällen)
- Verband Sozialer Wettbewerb e. V. (in 4 Fällen)
- Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. (in 27 Fällen)
- Verbraucherzentrale Berlin e.V. (in 4 Fällen)
- Verbraucherzentrale Bremen
- Verbraucherzentrale Hamburg e.V.
- Verbraucherzentrale München
- Verein Ehrlich währt am längsten
- Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V.
- Verein für lauteren Wettbewerb e.V. Hamburg (in 8 Fällen)
- Verein für Lauterkeit in Handel und Industrie e.V. (in 4 Fällen)
- Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e. V. (in 52 Fällen)
- Verein pro Verbraucherschutz e.V. (in 10 Fällen)
- Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs (in 9 Fällen)
- Vereinigung kritischer Verbraucher e.V.
- Verena Alice
- Verivox GmbH
- Verkosoft GmbH & Co KG (in 2 Fällen)
- Verkost GmbH & Co KG
- Verlag "Der Bote" Hanns Bollmann GmbH & Co.
- Verlagsgruppe Random House GmbH (in 2 Fällen)
- Video-Aktuell Betriebs GmbH
- Vital World GbR
- VK Fashion Retail GmbH & Co Schwerin KG (in 8 Fällen)
- Vogt, David
- Volkswagen AG
- Vorwerk Deutschland Stiftung & Co. KG
- VPS Film-Entertainment GmbH
- VSM Deutschland GmbH (in 3 Fällen)
Hilfe bei Abmahnungen
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben können wir Ihnen helfen. Am besten telefonisch.
Für einen kostenlosen Rückruf mit einer ersten Einschätzung nutzen Sie das untenstehende Formular.
Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen - natürlich völlig unverbindlich.
Für einen noch schnelleren Start können Sie gleich eine Datei mitsenden:
Z.B. die Abmahnung und die ausgefüllte Vollmacht einscannen oder abfotografieren.