Gegnerliste der IT-Recht Kanzlei
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Möglicherweise ist uns das abmahnende Unternehmen schon bekannt!
Die gerichtliche und außergerichtliche Verteidigung gegen Abmahnungen, insbesondere aus den Bereichen Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht, ist das tägliche Geschäft der IT-Recht Kanzlei. Nachfolgend haben wir zur Information unserer Leser eine Auswahl derjenigen Gegner zusammengestellt, deren Abmahnungen in den vergangenen Jahren Gegenstand unserer Beratungen waren. Die Aufzählung kann selbstverständlich keine Auskunft darüber geben, ob die von uns geprüfte(n) Abmahnung(en) des jeweiligen Gegners berechtigt war(en) oder nicht. Dies ist stets eine Frage des konkreten Einzelfalls.
- Easy Life International BV (in 2 Fällen)
- easyCosmetic Deutschland Ltd.
- Eberle, Thomas (in 6 Fällen)
- Edel Records GmbH (11 x) (in 11 Fällen)
- Eftaxias, Loucas (in 2 Fällen)
- Eis.de gmbh
- eis.de GmbH (in 4 Fällen)
- Eisenstahl Ltd., GF: Tamar Celik (in 2 Fällen)
- Ellen Ohlighs
- EMI Music Germany GmbH & Co. KG (in 5 Fällen)
- Empressia GmbH (in 2 Fällen)
- Enercautical GmbH
- Erben von Astrid Lindgren und die Saltkrakan AB
- Erbengemeinschaft Astrid Lindgren
- Etienne Aigner AG
- EU-Outlet Ltd.
- Euro-Cities AG (in 4 Fällen)
Hilfe bei Abmahnungen
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben können wir Ihnen helfen. Am besten telefonisch.
Für einen kostenlosen Rückruf mit einer ersten Einschätzung nutzen Sie das untenstehende Formular.
Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen - natürlich völlig unverbindlich.
Für einen noch schnelleren Start können Sie gleich eine Datei mitsenden:
Z.B. die Abmahnung und die ausgefüllte Vollmacht einscannen oder abfotografieren.