Piraterieware und wie man sie erkennen kann

Piraterieware und wie man sie erkennen kann
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von Verena Eckert
15.01.2009 | Lesezeit: 6 min

Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht eine Anfrage wegen möglicherweise gefälschter Markenware (meist Bekleidung der Marke Ed Hardy) unsere Kanzlei erreicht. Grund genug, die Hintergründe des Geschäfts mit illegaler Ware einmal näher zu beleuchten und auch Tipps zu geben, wie man es vermeiden kann, unabsichtlich illegale Ware zu kaufen.

I. Wirtschaftliche Bedeutung

Produktpiraterie ist wegen der immensen Gewinnmargen bereits seit Jahren auf dem Vormarsch. Wöchentlich kommen alleine Tonnen von gefälschten Kleidungsstücken auf den deutschen Markt. Die Großhändler halten sich im Hintergrund, finden jedoch noch immer eine sehr große Zahl von Kleinunternehmern, die die so günstige vermeintliche Markenware gerne abnehmen und sich dann ihrerseits über die guten Geschäfte freuen.

Doch der Spaß hat meist recht schnell ein Ende. Denn die Inhaber der gewerblichen Schutzrechte sind – zu Recht - sehr darauf bedacht, den Fälschern das Handwerk zu legen. Denn wer 50 Millionen Euro jährlich in sein Marketing investiert, der darf nicht zulassen, dass Fälschungen den Markt überschwemmen. Schlappe 5 Millionen Euro für die anwaltliche Verfolgung der Piraten stehen da in einem guten Verhältnis zum angestrebten Erfolg.

Um an die so gefährlichen Hintermänner zu gelangen, werden meist zunächst die Händler abgemahnt, die die Waren an die Endkunden verkaufen. Einige Rechteinhaber setzten aber auch bereits bei Privatverkäufern an, die Piraterieware in Umlauf bringen. Über den Auskunftsanspruch bringen sie in Erfahrung, woher die Verkäufer ihrerseits die Ware erworben haben. So ist es möglich, bis zu den „größeren Fischen“ zu gelangen. Diese werden dann sowohl straf-, als auch zivilrechtlich verfolgt. Denn hier ist die Schwelle zur organisierten Kriminalität schon sehr schnell überschritten.

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II. Piraterieware

1. Marken- und Urheberrecht

Unter Piraterieware versteht man die Waren, die entweder nicht legal hergestellt worden sind oder die ohne Wissen und Wollen des Rechteinhabers in das Gebiet der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes gebracht worden sind.

Betroffen sind also Waren, die ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers mit einem geschützten Zeichen versehen wurden (z.B. ein billiges T-Shirt mit dem Logo einer weltberühmten Modemarke oder mit urheberrechtlich geschützte Grafiken eines bekannten Tatoo-Künstlers).

Daneben stellen aber auch solche Waren eine Marken- bzw. Urheberrechtsverletzung dar, die zwar ganz legal hergestellt worden sind, die aber nicht für den europäischen Markt bestimmt waren. Das sind insbesondere die Waren, die der pfiffige Großhändler „direkt vom Werk“ bezieht. Die meisten Fabrikanten haben nämlich schon sehr früh ihr eigenes illegales Vertriebsnetz aufgebaut.

2. Patent- und Gebrauchsmusterrecht

Durch Patente und Gebrauchsmuster wird eine bestimmte Technologie geschützt. Der Schutz wirkt überall dort, wo das Patent bzw. das Gebrauchsmuster eingetragen ist. In diesen Ländern darf nur der Rechteinhaber die Technologie nutzen. Es ist also sein alleiniges Recht, diejenigen Waren, die seine geschützte Technologie umsetzen, auf den Markt zu bringen.

In den Ländern, in denen die Technologie nicht geschützt ist, darf sie dagegen von jedermann gewerblich genutzt werden. Und davon wird in der Regel auch fleißig Gebrauch gemacht.

Rechtlich problematisch ist jedoch der Import dieser ursprünglich rechtmäßig hergestellten Waren in ein Land, in dem die Technologie geschützt ist. Mit dem Import wird die Ware nämlich zur Piraterieware. Der Import, aber auch jeder Verkauf oder auch nur der Besitz der Ware zum Zwecke des Verkaufs sind straf- und zivilrechtlich verfolgbar.

III. Typische Erkennungszeichen für Piraterieware

Im Internet lassen sich bereits eine ganze Reihe von Fälschungsanzeichen finden, ebenso die Namen bekannter Fälscher oder Importeure von Fälschungen. Eine kurze Suche nach dem Markennamen und dem Begriff „Fälschung“ lässt hier bereits schon viele wichtige Treffer erwarten.

Die typischen Fälschungsanzeichen – speziell im Bereich der Produktpiraterie im Modesektor -  lassen sich zu folgenden Gruppen zusammenfassen:

1. Qualität

Vergleichen Sie doch mal ein Original aus dem nachweislich (!) lizenzierten Fachhandel mit dem Muster, das Sie von Ihrem Verkäufer erhalten haben. Wichtig ist der Stoff als solcher, die Verarbeitung der Nähte, die Platzierung, die Befestigung und der Aufdruck der Einnäher, die manchmal mit Hologrammen versehenen Schilder usw. Bei Waren wie zum Beispiel Ed Hardy-Bekleidung lohnt es sich außerdem, die genau Platzierung der Strasssteine mit dem Original zu vergleichen. Kurz: Schauen Sie auf die Details. Alles, was die Produktion billiger macht, wird von den Fälschern gerne genutzt.

2. Preis

Im Nachhinein sagen viele Betroffene, dass sie hier eigentlich schon hätten stutzig werden müssen. Wenn es beim Großhändler Markenware für wenige Euros zu kaufen gibt, dann kann das nicht nur am Mengenrabatt liegen. Legal gefertigte und importierte Markenbekleidung etwa gibt es nicht für ein paar Euro zu kaufen. Zu erwartende Gewinnmargen von mehr als 100 Prozent sind ein deutliches Alarmsignal. Wer hier keine näheren Nachforschungen anstellt, darf sich hinterher nicht beschweren.

3. Verkäufer

Der Verkäufer muss nachweisen können, dass die von ihm angebotene Ware zumindest mittelbar vom Rechteinhaber stammt und dass der Import mit Wissen und Wollen des Rechteinhabers, also in aller Regel durch einen lizenzierten Händler erfolgt ist. Weicht der Verkäufer auf solche Fragen aus, ist Vorsicht geboten. Ebenso, wenn der Verkäufer angibt, die Ware selbst „vom Werk“ in der Türkei oder den USA zu importieren. Dann kann sich der Interessent sicher sein, dass der Import gerade ohne Wissen des Rechteinhabers erfolgt und daher die angebotenen Waren in jedem Fall illegal sind. Wesentlich sicherer sind hier große Handelshäuser, die einen Ruf zu verlieren haben. Obwohl auch dort immer wieder Fälschungen entdeckt werden.

4. Ort des Kaufes

Gerade hochpreisige Waren werden niemals über zwielichtige Firmen oder nur gegen Barzahlung verkauft. Der Interessent sollte sich stets die Frage stellen: Würde ein Konzern, der Millionen ins Marketing steckt, tatsächlich über einen solchen Händler seine Originalware vertreiben? Antwortet man ganz ehrlich auf diese Frage, dann wird man auf die allermeisten der reichlich vorhandenen zwielichtigen Händler nicht mehr hereinfallen. Fakt ist: Die höchste Wahrscheinlichkeit, tatsächlich legale Ware zu kaufen, gibt’s nur beim Kauf beim offiziell vom Rechteinhaber lizenzierten Händler. Der hat jedoch in der Regel genaue Vorgaben, an wen er weiterverkaufen darf. An dieser Stelle scheitern dann auch die meisten Versuche, ein legales Geschäft mit dem Verkauf von Markenware aufzubauen.

5. Echtheitszertifikate

Die Vorlage eines angeblichen Echtheitszertifikates ist ein deutliches Anzeichen für das Vorliegen einer Fälschung. Denn Echtheitszertifikate gibt es in aller Regel überhaupt nicht. Interessant ist dabei vor allem, wer das Zertifikat denn ausgestellt haben soll. Zertifikate eines anderen Großhändlers sind zum Beispiel nicht einmal das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind. Bei Zertifikaten der Anwälte der Rechteinhaber ist ebenfalls Vorsicht geboten, da solche in aller Regel nur im Rahmen von Gerichtsverfahren erstellt wurden und nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen. Passiert das trotzdem, ist das in aller Regel das Ergebnis krimineller Energie. Bleiben noch die angeblichen Echtheitszertifikate der Rechteinhaber selbst. Hier sollten die Kaufinteressenten einmal kontrollieren, ob es die Person, die unterschrieben haben soll, überhaupt gibt. In den meisten Fällen hat sich die Frage der Seriosität damit schon erledigt. Und auch Rechtschreibfehler in den Zertifikaten sind meist das Werk der Kreativabteilung der Fälscherbanden.

IV. Fazit

Wer doch einmal ohne es zu wissen Piraterieware an- oder verkauft, auf den kommen schnell große Kostenforderungen der Rechteinhaber zu. Umso wichtiger ist es, sehr genau zu prüfen, was da von wem gekauft wird. Zu schnell hat man sehr große Probleme mit den Rechteinhabern und auch die Staatsanwaltschaft beschäftigt sich mit der Angelegenheit.

Ob dann nach Abschluss dieser Verfahren noch eventuelle eigene Schadenersatzansprüche gegen den eigenen Großhändler durchgesetzt werden können, ist eine andere Frage. Denn Firmen, die mit Fälschungen handeln, sind meist recht schnell pleite oder nicht mehr auffindbar.

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