Plattform gebraucht.de: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle AGB an

Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten für Online-Plattformen erweitert und bietet ab sofort auch professionelle AGB für gebraucht.de an. Bei gebraucht.de handelt es sich um eine Online-Handelsplattform, über die Unternehmer gebrauchte und handgefertigte Waren an andere Nutzer der Plattform verkaufen können.
Dabei bietet der Betreiber von gebraucht.de seinen Nutzern ein sicheres Zahlungssystem sowie einen integrierten Versand zu günstigen Konditionen an. Zahlungen werden über den Zahlungsdienstleister MANGOPAY abgewickelt, wobei der Kaufpreis vom Käufer zunächst auf einem Treuhandkonto „geparkt“ und erst bei vollständiger Warenlieferung an den Verkäufer ausgezahlt wird. So ist der Käufer besser vor möglichen Betrugsfällen geschützt. Zudem übernimmt der Betreiber von gebraucht.de den Warenversand für die Verkäufer mithilfe von Subunternehmern und kann die Versandleistung daher zu besonders günstigen Konditionen anbieten.
Kaufverträge können direkt über gebraucht.de abgeschlossen werden. gebraucht.de bietet seinen Nutzern hierfür einen eigenen Bestellprozess an. Händler, die künftig auch über gebraucht.de Waren verkaufen möchten, können dabei speziell auf diese Plattform zugeschnittene AGB verwenden. Diese berücksichtigen u. a. alle für den Vertragsschluss und die Zahlungsabwicklung bei gebraucht.de wesentlichen Punkte.
Entsprechende Rechtstexte bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort im Rahmen ihres AGB-Pflegeservices an – und das schon für 5,90 EUR zzgl. USt. monatlich. Die AGB für gebraucht.de regeln die wesentlichen Punkte für den Verkauf von Waren über gebraucht.de unter Berücksichtigung des deutschen Rechts. Mit dem AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand. Die Rechtstexte können problemlos in das Verkäuferprofil bei gebraucht.de integriert werden.
Nähere Informationen zum AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei finden Sie hier.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
Beiträge zum Thema






0 Kommentare