Rechtmäßige Werbung für Futtermittel - insbesondere im Hinblick auf krankheits- oder gesundheitsbezogene Werbung
Die Aufmachung (auf der Verpackung bzw. auf den Etiketten) und die Kennzeichnung (Werbung) von Futtermitteln, Futtermittelzusatzstoffen und Vormischungen sind gerade im Hinblick auf krankheits‐ bzw. gesundheitsbezogene Angaben lauterkeitsrechtlich problematisch. Futtermittel sind gerade – und sollen es auch nicht sein – keine Arzneimittel und sollen daher auch nicht als solche deklariert oder be‐worben werden dürfen.
Der vorliegende Beitrag der IT-Recht Kanzlei soll nun möglichst umfassen, aber dennoch klar und präzise darstellen, welche Art von Werbung für Futtermittel erlaubt und welche verboten ist, d.h. wo (Online‐)Händler mit Angaben zur Bewerbung ihrer Produkte besonders vorsichtig sein müssen.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare