Rechtmäßige Werbung für Futtermittel - insbesondere im Hinblick auf krankheits- oder gesundheitsbezogene Werbung

Rechtmäßige Werbung für Futtermittel - insbesondere im Hinblick auf krankheits- oder gesundheitsbezogene Werbung
Stand: 05.01.2012 1 min

Die Aufmachung (auf der Verpackung bzw. auf den Etiketten) und die Kennzeichnung (Werbung) von Futtermitteln, Futtermittelzusatzstoffen und Vormischungen sind gerade im Hinblick auf krankheits‐ bzw. gesundheitsbezogene Angaben lauterkeitsrechtlich problematisch. Futtermittel sind gerade – und sollen es auch nicht sein – keine Arzneimittel und sollen daher auch nicht als solche deklariert oder be‐worben werden dürfen.

Der vorliegende Beitrag der IT-Recht Kanzlei soll nun möglichst umfassen, aber dennoch klar und präzise darstellen, welche Art von Werbung für Futtermittel erlaubt und welche verboten ist, d.h. wo (Online‐)Händler mit Angaben zur Bewerbung ihrer Produkte besonders vorsichtig sein müssen.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: © UJac - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Vorsicht im Online-Marketing: Verbot von gesundheitsbezogenen Angaben für Tierfuttermittel
(12.07.2023, 07:38 Uhr)
Vorsicht im Online-Marketing: Verbot von gesundheitsbezogenen Angaben für Tierfuttermittel
Anforderungen der EU-Öko-Verordnung an die Bio-Kennzeichnung bei Futtermitteln
(09.06.2023, 10:08 Uhr)
Anforderungen der EU-Öko-Verordnung an die Bio-Kennzeichnung bei Futtermitteln
OLG Stuttgart: Bewerbung von Tierfutter als „Anti-Zecken-Snack“ irreführend
(12.09.2019, 14:45 Uhr)
OLG Stuttgart: Bewerbung von Tierfutter als „Anti-Zecken-Snack“ irreführend
VG Bremen: Heimtierfuttermittel dürfen mit Bio-Siegel in Verkehr gebracht werden
(08.12.2011, 16:18 Uhr)
VG Bremen: Heimtierfuttermittel dürfen mit Bio-Siegel in Verkehr gebracht werden
Verkauf von Futtermitteln im Internet – Kennzeichnungsvorgaben des EU-Rechts
(03.11.2011, 16:43 Uhr)
Verkauf von Futtermitteln im Internet – Kennzeichnungsvorgaben des EU-Rechts
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei