VG Bremen: Heimtierfuttermittel dürfen mit Bio-Siegel in Verkehr gebracht werden

VG Bremen: Heimtierfuttermittel dürfen mit Bio-Siegel in Verkehr gebracht werden
08.12.2011 | Lesezeit: 1 min

Das VG Bremen hat mit Urteil vom 15. September 2011 (Aktenzeichen 5 K 558/11) entschieden, dass Heimtierfuttermittel mit dem nationalen Öko-Kennzeichen („Bio-Siegel“) in Verkehr gebracht werden dürfen.

Eine in Bremen ansässige Firma, die Futtermittel und Bedarfsartikel für Heimtiere herstellt, vertreibt sechs ihrer Produkte mit dem Öko-Kennzeichen nach § 1 ÖkoKennzeichengesetz („Bio-Siegel“). Im April 2011 untersagte der Senator für Wirtschaft und Häfen für fünf Produkte, diese mit Bio-Siegel in den Verkehr zu bringen. Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg.

Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Behörde die Kennzeichnung mit dem nationalen Bio-Siegel nicht untersagen darf, wenn die Produkte die Voraussetzungen der EG-ÖkoVerordnung erfüllen. Dies war unstreitig der Fall, da die in Rede stehenden Futtermittel alle aus dem ökologischen/biologischen Landbau stammen.

Dem Wortlaut des Öko-Kennzeichengesetzes lasse sich nicht entnehmen, dass dieses nur für Lebensmittel – nicht aber für Futtermittel - gilt. Die Untersagung verstoße zudem gegen die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar geltende EG-Öko-Verordnung.

Quelle: PM des VG Bremen

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
© Spencer - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

Vorsicht im Online-Marketing: Verbot von gesundheitsbezogenen Angaben für Tierfuttermittel
(12.07.2023, 07:38 Uhr)
Vorsicht im Online-Marketing: Verbot von gesundheitsbezogenen Angaben für Tierfuttermittel
Anforderungen der EU-Öko-Verordnung an die Bio-Kennzeichnung bei Futtermitteln
(09.06.2023, 10:08 Uhr)
Anforderungen der EU-Öko-Verordnung an die Bio-Kennzeichnung bei Futtermitteln
OLG Stuttgart: Bewerbung von Tierfutter als „Anti-Zecken-Snack“ irreführend
(12.09.2019, 14:45 Uhr)
OLG Stuttgart: Bewerbung von Tierfutter als „Anti-Zecken-Snack“ irreführend
Rechtmäßige Werbung für Futtermittel - insbesondere im Hinblick auf krankheits- oder gesundheitsbezogene Werbung
(05.01.2012, 16:07 Uhr)
Rechtmäßige Werbung für Futtermittel - insbesondere im Hinblick auf krankheits- oder gesundheitsbezogene Werbung
Verkauf von Futtermitteln im Internet – Kennzeichnungsvorgaben des EU-Rechts
(03.11.2011, 16:43 Uhr)
Verkauf von Futtermitteln im Internet – Kennzeichnungsvorgaben des EU-Rechts
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei