Für die DSGVO ab 25.05.2018: Kostengünstige Bestellung eines Datenschutzbeauftragten - bereits ab mtl. 32,50 €
Die ab dem 25.5. 2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung hält für Online-Händler eine Fülle von Pflichten bereit. Dabei stellt sich auch immer wieder die Frage, ob die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten notwendig wird und wie Online-Händler dieser Pflicht kosteneffektiv nachkommen können. Generell gilt: Wer mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt, hat in der Regel einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. In ihrem aktuellen Beitrag zeigt die IT-Recht Kanzlei eine Lösung für eine kostengerechte Bestellung eines Datenschutzbeauftragten auf.
Inhaltsverzeichnis
- Das Datenschutz-Kit, die kostengerechte Komplettlösung für kleinere Unternehmen und Organisationen
- Welcher Leistungsumfang ist vom DSB-Kit umfasst?
- Bietet die IT-Recht Kanzlei selbst das Datenschutz-Kit an?
- Was sind die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten?
- Gründe, die für das Datenschutz-Kit sprechen
- Warum sollte ich das Datenschutz-Kit bestellen?
- Was unterscheidet das Datenschutz-Kit von anderen Angeboten?
- An wen wendet sich das Datenschutz-Kit?
- Besteht für die Tätigkeit auch Versicherungsschutz?
- Inhalt des Datenschutz-Kit
- Welche Datenschutz-Themen werden durch das Datenschutz-Kit adressiert?
- Bereitet das Datenschutz-Kit auch auf die EU-Datenschutzgrundverordnung vor?
- Kann ich zusätzlich zum Datenschutz-Kit Beratungsleistungen erhalten?
- Wofür steht die Abkürzung DSB?
- Fragen zur Datenschutz-Kit-Zertifizierung
- Darf ich mit meiner Datenschutz-Kit Zertifizierung werben?
- Wie lange gilt ein Datenschutz-Kit Zertifikat?
- Fragen zur integrierten E-Learning-Plattform
- Welche Themen werden durch die integrierte E-Learning-Plattform adressiert?
- Warum ist eine eLearning-Lösung im Datenschutz sinnvoll?
- Fragen zum Bestellvorgang
- Was passiert, wenn ich unverbindlich über die Webseite anfrage?
Vorweg: In welchen Fällen müssen Online-Händler künftig einen Datenschutzbeauftragten benennen?
Mit der Frage setzt sich dieser Beitrag der IT-Recht Kanzlei auseinander.
Das Datenschutz-Kit, die kostengerechte Komplettlösung für kleinere Unternehmen und Organisationen
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten kann eine recht kostenintensive Pflichterfüllung werden, muss sie aber nicht.
Das Datenschutz-Kit des Instituts für IT-Recht (IITR) ist das Komplettpaket für einen externen Datenschutzbeauftragten in Kooperation mit der IT-Recht Kanzlei.
Welcher Leistungsumfang ist vom DSB-Kit umfasst?
Der Leistungsumfang des DSB-Kits umfasst:
- Bestellung des externen Datenschutzbeauftragten
- Web-basierte Anleitung für die Geschäftsleitung
- E-Learning Zugang für Geschäftsleitung und Mitarbeiter inkl. Protokollierung
- Ordner mit erläuternden Unterlagen
- Aktive Updates zu datenschutzrechtlichen Änderungen
- Datenschutz-Kit-Zertifikat zum Nachweis der datenschutzrechtlichen Befassung inkl. Aufkleber
Weitere Informationen zum DSB-Kit können hier abgerufen oder den nachfolgenden FAQ entnommen werden.
Hinweis: Beratungsleistungen zum DSB-Kit können beim Institut für IT-Recht aufwandsbezogen (und damit kostenpflichtig) angefordert werden. Auch besteht die Möglichkeit einen Workshop am Firmensitz zu buchen.
Bietet die IT-Recht Kanzlei selbst das Datenschutz-Kit an?
Nein, das ist nicht der Fall!
Das Datenschutz-Kit wird ausschließlich vom Institut für IT-Recht (IITR) angeboten.
Was sind die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten?
- Keine Haftungsbeschränkung wie beim internen Datenschutzbeauftragten
- Keine Zusatzversicherung erforderlich
- Keine Erst-Ausbildung notwendig
- Keine Kosten für laufende Schulung
- Kündbarkeit im Gegensatz zum internen Datenschutzbeauftragten
- Keine Einschränkung der betrieblichen Abläufe. Ein interner Datenschutzbeauftragter hat hingegen auch noch andere Tätigkeiten und Aufgaben zu erfüllen
- Kosten- und Aufwandoptimierung gerade für kleine und mittelgroße Unternehmen
Gründe, die für das Datenschutz-Kit sprechen
Warum sollte ich das Datenschutz-Kit bestellen?
Mit dem Datenschutz-Kit haben Sie eine preisgerechte Lösung, einen externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und die erforderlichen Werkzeuge zu erhalten, um die Datenschutz-Themen in Ihrem Haus zu adressieren.
Kleinere und mittelständische Unternehmen können oder wollen häufig keinen internen Datenschutzbeauftragten bestellen. Es dürfen insbesondere keine Mitglieder der Geschäftsleitung oder Beschäftigte mit vermeidbaren Interessenkollisionen (wie Leiter IT, Leiter Personal) zum internen Datenschutzbeauftragten bestellt werden. Zudem verfügt der interne Datenschutzbeauftragte über einen weitrechenden Kündigungsschutz.
Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten scheitert gerade bei kleineren und mittelständischen Unternehmen häufig an den Kosten.
Diese Lücke schließt das Datenschutz-Kit. Das Institut für IT-Recht (IITR) stellt Ihnen einen externen Datenschutzbeauftragten an die Seite und gibt Ihnen webbasiert, wie auch in gedruckter Form, die Werkzeuge an die Hand den Datenschutz innerbetrieblich umzusetzen.
Was unterscheidet das Datenschutz-Kit von anderen Angeboten?
Mit dem Datenschutz-Kit wird kleinen und mittelständischen Unternehmen ein externer Datenschutzbeauftragter zur Seite gestellt. Daneben erhalten Sie webbasiert, wie auch als gedruckten Ordner, ergänzende Datenschutz-Unterlagen, eine eLearning-Plattform sowie ein Zertifikat, um innerbetrieblich die Datenschutz-Themen zu adressieren.
An wen wendet sich das Datenschutz-Kit?
Das Datenschutz-Kit wendet hauptsächlich sich an kleine und mittelständische Unternehmen.
Besteht für die Tätigkeit auch Versicherungsschutz?
Ja, die angebotene Beratungstätigkeit ist versichert. Die Umsetzung der Maßnahmen verbleibt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens.
Inhalt des Datenschutz-Kit
Welche Datenschutz-Themen werden durch das Datenschutz-Kit adressiert?
Das Datenschutz-Kit adressiert orientiert an datenschutzrechtlichen Überprüfungen der Aufsichtsbehörden insbesondere folgende Themenbereiche:
- Datenschutz-Leitfaden
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- Vorlagen für Auftragsverarbeiter
- Vorgaben für IT-Sicherheit
- eLearning: geforderte Sensibilisierung der Beschäftigten durch dokumentierte Schulung
- Nachweisfähigkeit gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung
Bereitet das Datenschutz-Kit auch auf die EU-Datenschutzgrundverordnung vor?
Ja. Ab dem 25. Mai 2018 wird mit der EU-Datenschutzgrundverordnung ein neues europäisches Datenschutzgesetz gelten. Das Datenschutz-Kit bereitet Sie auf die neue Gesetzeslage vor, indem es Ihnen gerade über die Verfahrensbeschreibung eine strukturierte Erfassung der Datenschutz-Themen in Ihrem Unternehmen ermöglicht. Darüber hinaus informiert das Institut für IT-Recht (IITR) seine Kunden laufend per E-Mail über datenschutzrechtliche Themen in Vorbereitung der EU-Datenschutzgrundverordnung.
Kann ich zusätzlich zum Datenschutz-Kit Beratungsleistungen erhalten?
Ja, eine eintägige persönliche Unterstützung vor Ort durch einen IITR- Regionalpartner kann zur erstmaligen Aufsetzung der Datenschutzmaßnahmen bei der Bestellung als Zusatzoption hinzu gebucht werden. Daneben können persönliche Beratungsdienstleistungen bei Bedarf auch stundenweise (gegen gesondertes Entgelt) abgerufen werden.
Wofür steht die Abkürzung DSB?
Die Abkürzung DSB steht für „Datenschutzbeauftragter“.
Fragen zur Datenschutz-Kit-Zertifizierung
Darf ich mit meiner Datenschutz-Kit Zertifizierung werben?
Wenn Sie als Kunde das Datenschutz-Kit beziehen, können Sie dieses gerne auch werblich auf Ihrer Webseite/Flyern etc. darstellen, um ihren Kunden zu zeigen, dass Sie Datenschutz ernst nehmen. Das Institut für IT-Recht (IITR) stellt Ihnen hierzu ein entsprechendes Zertifizierungs-Logo zur Verfügung. Auch können Sie das Institut selbstverständlich in Kundenverträgen etc. benennen.
Wie lange gilt ein Datenschutz-Kit Zertifikat?
Ein Zertifikat wird jährlich solange neu ausgestellt, wie dem Institut für IT-Recht (IITR) eine Ernennung als externer Datenschutzbeauftragter vorliegt.
Fragen zur integrierten E-Learning-Plattform
Welche Themen werden durch die integrierte E-Learning-Plattform adressiert?
Mit dem Datenschutz-Kit erhalten Sie Zugang zur E-Learning-Plattform des Instituts, um sich und Ihre Kollegen im Datenschutz zu schulen. Damit kommen Sie auch einer gesetzlichen Verpflichtung zur Schulung im Datenschutz nach. Die Schulungen dienen auch als Nachweis gegenüber der Aufsichtsbehörde. Es sind folgende Schulungsmodule in Deutsch und Englisch verfügbar:
- Basis-Schulung zum Datenschutz
- Nutzung personenbezogener Daten
- Auftragsdatenverarbeitung
- E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz
- Umgang mit Bewerberdaten
- Verfahrensverzeichnis
- Newsletter ohne Einwilligung
- Videoüberwachung
- Technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz
Warum ist eine eLearning-Lösung im Datenschutz sinnvoll?
Die Vermittlung von Wissen zu Datenschutz und IT-Sicherheit ermöglicht einen gesetzeskonformen Umgang mit IT-Systemen. Für eine eLearning-Lösung im Datenschutz sprechen dabei verschiedene Gründe:
- eLearning bietet durch die freie Zeiteinteilung der Schulungsdurchführung sowohl dem Lernenden als auch für das Unternehmen eine effektive Methode zur Wissensvermittlung.
- Durch das Angebot verschiedener Schulungs-Module ist es möglich, die Schulungsinhalte spezifisch an das individuelle Lernverhalten der Kandidaten anzupassen.
- Durch die Nutzung der Feedback-Funktion hat der Teilnehmer die Möglichkeit, etwaige Anschlussfragen zu platzieren.
- Eine Schulungsteilnahme über dieses eLearning-Angebot ermöglicht den Unternehmen, die gesetzlich geforderten Schulungen gegenüber der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nachweisen zu können.
- Jeder Teilnehmer erhält am Ende jedes Lernmoduls eine individuelle Teilnahme-Bestätigung.
- Durch diese rechtskonforme eLearning-Lösung erhalten Mitarbeiter in Unternehmen eine datenschutzkonforme Möglichkeit zur Durchführung der gesetzlich geforderten Datenschutz-Schulungen.
Fragen zum Bestellvorgang
Was passiert, wenn ich unverbindlich über die Webseite anfrage?
Das Institut für IT-Recht (IITR) sendet Ihnen bei einer unverbindlichen Anfrage über die Webseite einen Bestellvertrag per E-Mail zu. Eine Bestellung erfolgt erst, wenn Sie diesen dann zurücksenden.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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