E-Commerce Frankreich: Französisches Gewährleistungs- und Produkthaftungsrecht zugunsten des Verbrauchers
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Frankreich E-Commerce (AGB)"
Das Gewährleistungs- und Produkthaftungsrecht ist auf Grund von einschlägigen EU-Richtlinien in Frankreich und Deutschland ähnlich geregelt. Aber es gibt aber in der Begrifflichkeit und der rechtlichen Einordnung gewichtige Unterschiede. Wenn Sie hierzu Näheres erfahren wollen, könnte Sie der folgende Beitrag interessieren.
Frage: Sind Fragen der Gewährleistung und der Produkthaftung in Frankreich ähnlich wie in Deutschland geregelt?
Im Prinzip ja. Fragen der Gewährleistung und der Produkthaftung sind in den EU-Richtlinien 1999/44/RG und 85/374/EWG für die Mitgliedsstaaten der EU geregelt. Im französischen Recht wird dies begrifflich unter „Garantie légale des vices cachés“(gesetzliche Garantie für verborgene Mängel), "Garantie légale de conformité“ (Gesetzliche Garantie für Verbrauchsgüter) und « Droit de la responsabilité du fait des produits défectueux» (Produkthaftungsrecht) abgehandelt. Einschlägig sind Art 1641 ff sowie Art 1386 ff Code Civil und Art L211-4 ff, Art 211-15 ff Code de la Consommation.
Frage: Was ist eine „garantie légale des vices cachés“?
Während die gesetzliche Garantie für Gebrauchsgüter weitgehend die EU-Richtlinie 1999/44/RG übernimmt, ist die gesetzliche Garantie für verborgene Mängel eine spezielle Ausformung des französischen Rechts und ist in Art 1641 ff Code Civil geregelt.
Voraussetzungen:
- Es handelt sich um einen versteckten Mangel, der beim Kauf bei Anlegung eines normalen Sorgfaltsmaßstabs nicht ersichtlich war und bereits vor dem Kauf bestand
- Der Käufer kannte den versteckten Mangel beim Kauf nicht Rechte des Käufers
- Der Käufer kann gegen den Verkäufer gerichtlich innerhalb von zwei Jahren nach Entdeckung des verborgenen Mangels auf Schadensersatz oder Minderung des Preises oder Rückabwicklung des Vertrages klagen.
Frage: Was ist eine „garantie commerciale“?
Wie im deutschen Recht auch gibt es zusätzlich die sog. Garantie commerciale (Händlergarantie, Vertragsgarantie), die wie im deutschen Recht auch die gesetzliche Gewährleistungsgarantie nicht ersetzt sondern ergänzt. Bei einer Vertragsgarantie muss der Fabrikant (oder der Verkäufer) den Kunden folgende Informationen geben (Inhalt der Garantie, Dauer, territoriale Geltung, Adresse des Verkäufers oder Fabrikanten, Pflicht des Verkäufers oder Fabrikanten hinsichtlich gesetzlicher Gewährleistung)
Frage: Was ist die « responsabilité du fait des produits défectueux » ?
Hiermit ist die Herstellerhaftung oder Produkthaftung gemeint, die auf die EU-Richtlinie aus dem Jahre 1985 zurückgeht und die auch für Deutschland gilt. Sie betrifft Personenschäden aber auch durch den Fehler an einer anderen Sache hervorgerufene Schäden.
Die Produkthaftung trifft den Hersteller, im Ausnahmefall dann den Verkäufer, wenn er sich als Hersteller ausgibt, wenn der Hersteller nicht identifiziert werden kann oder wenn das fehlerhafte Produkt durch den Verkäufer von außerhalb der EU eingeführt wird (Art 1386 ff Code Civil).
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare