eBook: zum französischen E-Commerce
Frankreich ist und bleibt eine der wichtigsten Märkte für den Onlinehandel in Europa. Der Onlinehandel ist eine der wenigen wachsenden Branchen in Frankreich. Nach vorliegenden Schätzungen sollen im Jahr 2012 etwa 45 Milliarden Euro im französischen Onlinehandel umgesetzt worden sein. Dieser Markt ist daher auch für den deutschen Onlinehändler attraktiv. Frankreich ist zwar wie Deutschland ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die in Deutschland üblichen Regeln für den Onlinehandel einfach unbesehen auf Frankreich übertragen werden können. Lesen Sie zum Thema das aktuelle eBook der IT-Recht Kanzlei zum französischen E-Commerce.
Der deutsche Onlinehändler, der nicht die rechtlichen Besonderheiten des Onlinehandels in Frankreich berücksichtigt, kann unliebsamen Überraschungen wie Klagen vor einem französischen Gericht ausgesetzt sein. Die IT-Recht-Kanzlei will daher dem deutschen Onlinehändler zu den wichtigsten Rechtsfragen eine Handlungsanleitung für den Onlinehandel in Frankreich zur Verfügung stellen.
Dieser Leitfaden konzentriert sich auf Verträge mit Verbrauchern (B2C), da bei B2B-Verträgen per AGB die Anwendung deutschen Rechts und die Zuständigkeit deutscher Gerichte vereinbart werden können. Die IT-Recht-Kanzlei hat dies in ihren Rechtstexten berücksichtigt, die sie ihren Mandanten für den Onlinehandel in Frankreich zur Verfügung stellt.
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