Frage des Tages: Brauche ich denn überhaupt AGB?

Frage des Tages: Brauche ich denn überhaupt AGB?
Stand: 16.05.2023 5 min

Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, gehören zum Tagesgeschäft für Online-Händler. Doch brauche ich als Händler denn zwingend AGB oder kann ich diese auch weglassen? Auf diese Fragestellung gehen wir im Folgenden näher ein.

Was sind überhaupt AGB?

AGB sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. So definiert die Norm des § 305 Abs. S. 1 BGB den Begriff der AGB.

Online-Händler schließen über ihre Shops bzw. über Verkaufsplattformen wie Amazon oder eBay eine Vielzahl immer gleichgelagerter Verträge zum Verkauf ihrer Waren.

Dabei verwendet nahezu jeder Händler eigene AGB, mittels derer er die Details der Rechtsbeziehung zum Käufer regelt.

Dies gilt sowohl für eigene Shops, als auch für Auftritte im Rahmen von Verkaufsplattformen.

AGB sind häufig Gegenstand von Abmahnungen. Sowohl deswegen, weil immer wieder unzulässige bzw. veraltete AGB-Klauseln Verwendung finden als auch deswegen, weil Händler Internetauftritte bzw. Angebote vorhalten, ohne überhaupt AGB zu verwenden.

Immer wieder kommt dabei die Frage auf, ob denn von gewerblichen Händlern überhaupt AGB verwendet werden müssen.

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Nein und doch Ja

Die Antwort auf diese Frage lautet, wenn man AGB im althergebrachten Sinne verstehen möchte, nein. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, die Händlern die Verwendung von AGB vorschreibt. Werden vom Händler keine AGB verwendet, gilt das Gesetz, welches dann eben nicht durch vertragliche Regelungen modifiziert wird.

Da wir uns im Bereich des Fernabsatzes bewegen, ist die Antwort „Nein“ im Ergebnis jedoch nicht zielführend.

Der Händler, der im Fernabsatz auch mit Verbrauchern Verträge schließt, muss zwar keine AGB im engeren Sinne nutzen. Allerdings treffen jeden Händler etliche Informationspflichten, die er Verbrauchern gegenüber erfüllen muss, um seine vertraglichen Verpflichtungen korrekt erfüllen zu können und sich nicht abmahnbar zu verhalten.

Diese vielen Kundeninformationspflichten werden sinnvollerweise im gleichen Zuge mit AGB erfüllt, so dass im Fernabsatz im Ergebnis AGB mit Kundeninformationen Verwendung finden, damit der Händler seinen gesetzlichen Pflichten ordnungsgemäß nachkommen kann und sich rechtssicher verhält.

Auf den Fernabsatz ausgerichtet lautet die korrekte Antwort also: Pflicht zum Vorhalten von AGB nein, dafür Pflicht zu Erteilung etlicher Kundeninformationen.

Wer also als Händler dann keine AGB vorhalten will (eben weil keine Pflicht dazu), der müsste eine eigene Rubrik mit isolierten Kundeinformationen schaffen, um rechtssicher zu agieren. Im Endeffekt würde er damit wieder ein verklausuliertes Bedingungswerk darstellen müssen, so dass es viel mehr Sinn macht, stattdessen gleich AGB mit integrierten Kundeninformationen zu verwenden.

Denn: AGB haben noch eine weitere, wichtige Funktion!

AGB ermöglichen rechtliche Besserstellung des Verkäufers

AGB werden häufig als „lästiges Übel“ missverstanden, um das sich Händler gezwungenermaßen kümmern müssen. Dies trifft jedoch nicht zu.

Im Ecommerce / Fernabsatz haben AGB nicht nur den Sinn, zugleich die „geschuldeten“ Kundeninformationen zu liefern.

Vielmehr ist es mittels professionellen AGB für den Händler möglich, seine Rechtsposition gegenüber dem Kunden zu verbessern.

So dient etwa Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts als Schutz bei nicht zahlenden Kunden zur Rückforderung der dann noch im Eigentum des Händlers stehenden Ware. Ferner macht eine AGB-mäßig vereinbarte Haftungsbegrenzung Sinn, um Risiken als Verkäufer einzudämmen.

AGB werden inzwischen vom Verbraucher erwartet

Ein weiterer Grund für die Verwendung von AGB: Nahezu jeder Käufer im Internet ist es inzwischen gewohnt, bei seinem Verkäufer AGB vorzufinden.

Wenngleich nur die wenigsten Interessenten die AGB des Verkäufers im Detail studieren dürften, würde es viele Käufer verwundern, wenn der Händler, bei dem gekauft werden soll, überhaupt keine AGB vorhält.

Das Fehlen von AGB ist, ebenso wie ein fehlendes Impressum oder eine fehlende Widerrufsbelehrung, ein typisches Indiz für sogenannte Fakeshops (die aus gutem Grund keinen Wert auf entsprechende Rechtstexte liefern, da den Kunden dort nur das Geld aus der Tasche gezogen werden soll).

Sie suchen professionelle, abmahnsichere und stets aktuelle AGB zum günstigen Preis ?

Professionelle Rechtstexte stellen also nicht nur sicher, dass Sie gesetzeskonform, rechtssicher und damit auch abmahnfrei handeln können. Vielmehr verbessern Sie durch die Nutzung auf Sie zugeschnittener AGB auch Ihre Rechtsposition gegenüber Ihren Kunden und schaffen zudem das Fundament für einen vertrauenswürdigen Verkaufsauftritt.

„Trust“ ist nach wie vor ein Schlüsselelement für Verkaufserfolg im Internet, da sich Käufer und Verkäufer ja anders als im stationären Handel nicht gegenüberstehen und die Besitzverschaffung an der Ware erst nachgelagert, in aller Regel sogar erst nach Vorleistung des Käufers, erfolgt.

Die IT-Recht Kanzlei kann Ihnen professionelle AGB für nahezu alle gängigen Verkaufskanäle im Ecommerce (wie etwa für eigene Onlineshops, Auftritte bei Amazon, eBay, etsy, Kaufland, Facebook, Instagram und viele mehr) erstellen.

Dies erfolgt immer mit dem sogenannten Update-Service, mittels dessen Ihre neuen Rechtstexte auf dem neuesten Stand gehalten werden – für Ihre dauerhafte Rechtssicherheit und zum Ausschluss von Abmahngefahren.

Sie möchten als Update-Service-Mandant der IT-Recht Kanzlei Ihre professionelle, anwaltliche Betreuung, etwa hinsichtlich Ihrer Rechtstexte nach außen dokumentieren, um Vertrauen bei Interessenten zu schaffen?

Kein Problem! Mit den Logos der IT-Recht, die Sie im Rahmen Ihres Schutzpakets zur Verfügung gestellt bekommen, gelingt Ihnen dies ohne Weiteres.

Hier finden Sie einen Überblick über die für Sie verfügbaren Schutzpakete (AGB sind ab dem Starter-Paket enthalten).

Selbstverständlich erhalten Sie neben AGB dabei auch Rechtstexte in Form von Impressum, Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung (soweit erforderlich).

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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