Professionelle Rechtstexte für Fotografie-Aufträge
Wer über seine Website oder über andere Medien (z. B. Printmedien) Fotografie-Aufträge anbietet, muss hierbei einige rechtliche Besonderheiten beachten. Dies gilt insbesondere dann, wenn neben der Fotografie-Leistung auch noch die Speicherung und Bearbeitung von Bildern für den Kunden angeboten wird. Für entsprechende Verträge, die der Fotograf bzw. die Fotografin mit dem Kunden bzw. der Kundin im Fernabsatz abschließt, bieten wir ab sofort professionelle Rechtstexte an.
Fernabsatzrechtliche Besonderheiten
Sofern der Vertrag zwischen Fotograf und Kunde unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Fax, E-Mail, Brief) geschlossen werden soll und es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, muss der Fotograf die besonderen fernabsatzrechtlichen Regelungen beachten.
Zu den Begriffen:
- "Fernabsatzverträge" sind Verträge, bei denen der Fotograf oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Kunde für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.
- "Fernkommunikationsmittel" sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien.
Kommt der Vertrag zwischen Fotograf und Kunde im Fernabsatz zustande, so treffen den Fotografen besondere Informationspflichten. Hierzu zählt insbesondere die Pflicht zur Information über das Bestehen oder ggf. auch das Nichtbestehen eines gesetzlichen Widerrufsrechts für Verbraucher.
Ob dem Verbraucher im Einzelfall ein Widerrufsrecht zusteht oder nicht, beurteilt sich wiederum nach dem Inhalt der jeweiligen Vereinbarung. So sieht das Gesetz etwa für Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen einen Ausschluss vom Widerrufsrecht vor, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Hierunter fallen auch solche Fototermine, die ausschließlich der Freizeitgestaltung des Kunden dienen.
Zusätzliche regelungsbedürftige Punkte
Unabhängig von den vorgenannten rechtlichen Besonderheiten beim Fernabsatzvertrag gibt es bei Fotografie-Aufträgen weitere Punkte, über die man zur Vermeidung späterer Streitigkeiten zeckmäßigerweise Regelungen treffen sollte. Dabei sind einerseits Regelungen zur Erstellung der Lichtbilder und eines hierfür ggf. erforderlichen Fototermins und andererseits Regelungen zur Bearbeitung und Bereitstellung der Lichtbilder sinnvoll.
Professionelle AGB der IT-Recht Kanzlei
Die IT-Recht Kanzlei hat ihr Portfolio an Rechtstexten erweitert und bietet ab sofort auch professionelle AGB für Fotografie-Aufträge an.
Diese AGB sind für Fotograf/innen geeignet, die im Wege der individuellen Kommunikation (z. B. Telefon, Fax, E-Mail oder Brief) Verträge zur Erbringung von Leistungen im Bereich Fotografie und Bildbearbeitung mit Verbrauchern oder Unternehmern abschließen.
Dabei berücksichtigen die AGB die für Fotografie-Aufträge wesentlichen Punkte, insbesondere:
- Erstellung der Lichtbilder
- Änderung oder Ausfall des Fototermins
- Vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierungen)
- Bearbeitung und Bereitstellung der Lichtbilder
- Mitwirkungspflicht des Kunden
- Abnahme der (bearbeiteten) Lichtbilder
- Rechtseinräumung durch den Kunden
- Rechtseinräumung durch den Fotografen
- Vergütung
- Haftung
- Kündigung des Vertrages vor Fertigstellung
- Anwendbares Recht
Entsprechende AGB bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort im Rahmen Ihrer Schutzpakete an – und das schon für 9,90 EUR zzgl. USt. monatlich.
Neben den AGB erhalten Sie eine geeignete Widerrufsbelehrung sowie eine geeignete Datenschutzerklärung nach den Vorgaben der DSGVO. Mit dem AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand.
Nähere Informationen zum Schutzpaket für Fotografie-Aufträge der IT-Recht Kanzlei finden Sie hier.
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