Neu in der Formularsammlung Arbeitsrecht: Muster-Arbeitnehmerverpflichtung auf das Datengeheimnis

01.02.2022, 16:43 Uhr | Lesezeit: 3 min
Neu in der Formularsammlung Arbeitsrecht: Muster-Arbeitnehmerverpflichtung auf das Datengeheimnis

Die Verpflichtung des Arbeitnehmers auf den Datenschutz ist für das Arbeitsverhältnis in besonderer Weise sinnvoll, um einen rechtssicheren, orientierungsfesten Rahmen für die Zulässigkeit von Datenverarbeitungen bei Verrichtung der arbeitnehmerischen Tätigkeit festzulegen. Ab sofort stellt die IT-Recht Kanzlei einen rechtskonforme Muster-Arbeitnehmerverpflichtung auf das Datengeheimnis in der Formularsammlung zum Arbeitsrecht bereit.

Im Schutzpaket Arbeitsrecht stellt die IT-Recht Kanzlei neben vielen weiteren Musterschreiben und -formularen für Arbeitgeber nun auch eine rechtskonforme Muster-Arbeitnehmerverpflichtung auf das Datengeheimnis bereit.

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  • Nicht-Mandanten können das Paket hier bestellen.

I. Rechtliches zur Verpflichtung von Arbeitnehmern auf das Datengeheimnis

Vor Inkrafttreten der EU-weit geltenden DSGVO legte § 5 BDSG a.F. privaten Arbeitgebern ausdrücklich auf, Arbeitnehmer auf das Datenschutzgeheimnis zu verpflichten.

Mit Inkrafttreten der DSGVO im Jahres 2018, die an die Stelle des alten BDSG trat, wurde eine explizite Pflicht zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis in Beschäftigungsverhältnissen zwar aufgehoben.

Allerdings schreibt die DSGVO in Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO verantwortlichen Arbeitgebern nach wie vor die Sicherstellung der vertraulichen Handhabung personenbezogener Daten vor und legt Ihnen in Art. 5 Abs. 2 DSGVO auch auf, die Einhaltung nachweisen zu können.

In Beschäftigungsverhältnissen, in denen Arbeitnehmer mit personenbezogenen Daten Dritter in Berührung kommen, ist daher nach wie vor die Verpflichtung des Arbeitnehmers auf den Datenschutz sinnvoll und üblich.

Indem der Arbeitnehmer eine ihm vorgelegte Datenschutzverpflichtungserklärung unterzeichnet, bestätigt er dem Arbeitgeber dokumentationsfest seine vorliegenden Datenschutzkenntnisse und erhält einen rechtssicheren, orientierungsweisenden vertraglichen Rahmen für seine datenschutzrechtlichen Befugnisse und deren Grenzen.

Der Arbeitgeber sichert sich durch die unterzeichnete Verpflichtungserklärung im Gegenzug im Angesicht seiner Vertraulichkeits- und Dokumentationspflichten aus Art. 5 DSGVO ab.

Eine datenschutzrechtliche Verpflichtungserklärung sollte unbedingt Folgendes enthalten

  • die Verpflichtung des Arbeitnehmers, personenbezogene Daten nicht ohne entsprechende Erlaubnis zu verarbeiten und offen zu legen („Verbot mit Erlaubnisvorbehalt“)
  • die Verpflichtung des Arbeitnehmers, datenschutzrechtliche Vorgaben und unternehmensinterne Weisungen zu beachten
  • die Ausdehnung der Verpflichtung auch über die Beendigung des Angestelltenverhältnisses heraus
  • rechtskonforme Definitionen der maßgeblichen Datenschutzbegriffe der „Verarbeitung“ und der „personenbezogenen Daten“
  • den Hinweis auf die persönliche Strafbewährtheit von Datenschutzvergehen sowie der Hinweis auf mögliche Bußgelder für den Arbeitgeber
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II. Die Muster- und Formularsammlung zum Arbeitsrecht

Für nur 7,50€ netto im Monat stellt die IT-Recht Kanzlei Arbeitgebern praktische, rechtskonforme Musterschreiben und Musterformulare zur Verfügung, die in wenigen Schritten personalisiert und zur Erfüllung und Umsetzung arbeitsrechtlicher Erfordernisse verwendet werden können. Gepaart werden diese Muster mit hilfreichen rechtlichen Ausführungen zum jeweiligen Themenbereich.

Die Formularsammlung zum Arbeitsrecht ermöglicht Arbeitgebern die schnelle, unkomplizierte und zuverlässige Handhabung von arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen – ganz ohne die Notwendigkeit teurer individueller Rechtsberatung vom Anwalt.

Derzeit sind in der Sammlung die folgenden Muster und Formulare enthalten:

Arbeitsvertragsrecht

  • Abmahnungen für verhaltensbedingte Vertragspflichtverletzungen
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitsvertrag für Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midi-Jobs)
  • Arbeitsvertrag für die befristete Beschäftigung
  • Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte ("Minijobber")
  • Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte mit flexiblen Arbeitszeiten (Arbeit auf Abruf)
  • Arbeitsvertrag für Werkstudenten
  • Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
  • Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zum Abschluss mit Arbeitnehmern
  • Muster-Aufhebungsvertrag für das Arbeitsverhältnis
  • Muster-Hinweisschreiben über Urlaub mit Bitte um rechtzeitige Beantragung
  • Muster-Nachweisschreiben zur Erfüllung der Informationspflichten über wesentliche Arbeitsbedingungen ab dem 01.08.2022
  • Zusatzvereinbarung für die anteilige Arbeitsverrichtung aus dem Home Office (Hybridmodell Homeoffice und Präsenzarbeit)
  • Zusatzvereinbarung für die Arbeit aus dem Home Office
  • Zusatzvereinbarung über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot
  • Zustimmungsvereinbarung für die Einführung von Kurzarbeit
  • stetige Erweiterung + Aktualisierung

Arbeitnehmerdatenschutz

  • Allgemeine IT-Sicherheitsrichtlinie für das Unternehmen
  • Betriebsvereinbarung zur Regulierung der Nutzung betrieblicher E-Mail-Konten
  • Datenauskunft gegenüber Arbeitnehmern
  • Datenschutzerklärung für das Arbeitsverhältnis
  • Erklärung des Arbeitnehmers zur Verpflichtung auf den Datenschutz (Datengeheimnis)
  • Veröffentlichung von Arbeitnehmerfotos im Internet: Einwilligungserklärung mit Datenschutzhinweisen
  • Weisung zur Untersagung der privaten Nutzung betrieblicher Arbeitsmittel
  • stetige Erweiterung + Aktualisierung

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