Neu in der Formularsammlung Arbeitsrecht: Muster-IT-Sicherheitsrichtlinie
EDV- und IT-Systeme sowie darin enthaltene Datenbestände sind Teil der unternehmenskritischen Infrastruktur und besonders schutzbedürftig. Arbeitgeber können daher ein berechtigtes Interesse daran haben, im Unternehmen Richtlinien zum Umgang mit der IT durchzusetzen und darin entsprechende Verhaltensanforderungen für Arbeitnehmer aufzustellen. Ab sofort stellt die IT-Recht Kanzlei eine rechtskonforme allgemeine IT-Sicherheitsrichtlinie in der Formularsammlung zum Arbeitsrecht bereit.
Im Schutzpaket Arbeitsrecht stellt die IT-Recht Kanzlei neben vielen weiteren Musterschreiben und -formularen für Arbeitgeber nun auch eine Muster-Zusatzvereinbarung über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot bereit.
I. Nutzen und Einordnung der IT-Sicherheitsrichtlinie
Eine unternehmensinterne IT-Sicherheitsrichtlinie dient dazu, einen verbindlichen Standard für den gewissenhaften und vertraulichen Umgang mit der bereitgestellten IT-Infrastruktur festzulegen.
In ihr werden die wesentlichen Verhaltensanforderungen für Arbeitnehmer bei der Datenverarbeitung, der Nutzung betrieblicher Endgeräte und elektronischer Kommunikationsmittel sowie bei Zugriffen auf das Unternehmensnetzwerk aufgestellt.
Arbeitsrechtlich hat die IT-Sicherheitsrichtlinie die Qualität einer Weisung und können bei Missachtung arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Sie bildet gleichzeitig einen Bestandteil der vom Unternehmen zur Gewährleistung der Datenverarbeitungssicherheit einzurichtenden organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO.
II. Inhalt des Musters
Die Muster-IT-Sicherheitsrichtlinie enthält alle wesentlichen Regelungspunkte zum Umgang mit IT-Endgeräten und -Systemen im Unternehmen und trifft so insbesondere Anordnungen
- zur Verwendung von Wechseldatenträgern
- zur Nutzung betrieblicher Endgeräte
- zur Nutzung betrieblicher E-Mail-Konten und Netzwerke
- zur Gestaltung des Arbeitsplatzes
- zur Passwortsicherheit
- zum Umgang mit Social Media und
- zur Entsorgung von Dokumenten und Datenträgern
III. Die Muster- und Formularsammlung zum Arbeitsrecht
Für nur 7,50€ netto im Monat stellt die IT-Recht Kanzlei Arbeitgebern praktische, rechtskonforme Musterschreiben und Musterformulare zur Verfügung, die in wenigen Schritten personalisiert und zur Erfüllung und Umsetzung arbeitsrechtlicher Erfordernisse verwendet werden können. Gepaart werden diese Muster mit hilfreichen rechtlichen Ausführungen zum jeweiligen Themenbereich.
Die Formularsammlung zum Arbeitsrecht ermöglicht Arbeitgebern die schnelle, unkomplizierte und zuverlässige Handhabung von arbeitsrechtlichen Fallgestaltungen – ganz ohne die Notwendigkeit teurer individueller Rechtsberatung vom Anwalt.
Derzeit sind in der Sammlung die folgenden Muster und Formulare enthalten:
Arbeitsvertragsrecht
- Abmahnungen für verhaltensbedingte Vertragspflichtverletzungen
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertrag für Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midi-Jobs)
- Arbeitsvertrag für die befristete Beschäftigung
- Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte ("Minijobber")
- Arbeitsvertrag für geringfügig entlohnte Beschäftigte mit flexiblen Arbeitszeiten (Arbeit auf Abruf)
- Arbeitsvertrag für Werkstudenten
- Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
- Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zum Abschluss mit Arbeitnehmern
- Muster-Aufhebungsvertrag für das Arbeitsverhältnis
- Muster-Hinweisschreiben über Urlaub mit Bitte um rechtzeitige Beantragung
- Muster-Nachweisschreiben zur Erfüllung der Informationspflichten über wesentliche Arbeitsbedingungen ab dem 01.08.2022
- Zusatzvereinbarung für die anteilige Arbeitsverrichtung aus dem Home Office (Hybridmodell Homeoffice und Präsenzarbeit)
- Zusatzvereinbarung für die Arbeit aus dem Home Office
- Zusatzvereinbarung über ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot
- Zustimmungsvereinbarung für die Einführung von Kurzarbeit
- stetige Erweiterung + Aktualisierung
Arbeitnehmerdatenschutz
- Allgemeine IT-Sicherheitsrichtlinie für das Unternehmen
- Betriebsvereinbarung zur Regulierung der Nutzung betrieblicher E-Mail-Konten
- Datenauskunft gegenüber Arbeitnehmern
- Datenschutzerklärung für das Arbeitsverhältnis
- Erklärung des Arbeitnehmers zur Verpflichtung auf den Datenschutz (Datengeheimnis)
- Veröffentlichung von Arbeitnehmerfotos im Internet: Einwilligungserklärung mit Datenschutzhinweisen
- Weisung zur Untersagung der privaten Nutzung betrieblicher Arbeitsmittel
- stetige Erweiterung + Aktualisierung
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