Achtung Falle: Fake-Mails vom DPMA
Es ist wieder soweit: Wie uns zahlreiche Mandanten berichten und auch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) selbst auf seiner Website warnt, sind derzeit wieder betrügerische Zahlungsaufforderungen, diesmal per E-Mail, im Umlauf. Darum geht es ....
I. Angebliche Zahlungsaufforderungen des DPMA per E-Mail im Umlauf
Derzeit erhalten verschiedene Markeninhaber, insbesondere solche, die erst kürzlich eine Marke haben eintragen lassen, Zahlungsaufforderungen von einer Frau Dr. Sorg (julia.sorg@marke-dpma.com) aus dem Hause des Deutschen Patent- und Markenamts - das sieht dann etwa so aus:
Die derzeit versandten E-Mails sehen in etwa so aus (anonymisiert):
Darin wird auf eine fällige Markenanmeldegebühr hingewiesen, deren Zahlung erforderlich sei, um der Marke Schutzwirkung zu verleihen.
II. Vorsicht: Betrugsversuch
Bei den versandten E-Mails handelt es sich jedoch nicht um eine offizielle Gebührenforderung, sondern um einen dreisten Betrugsversuch.
Nach eigenen Angaben des DPMA enthält die Betrugs-E-Mail eine gefälschte Markenurkunde, die das Logo des DPMA sowie eine gefälschte Unterschrift enthält.
Das DPMA warnt aktuell auf seiner Homepage vor den kursierenden betrügerischen E-Mails und rät Betroffenen, den Forderungen auf keinen Fall nachzukommen und keine Zahlungen zu leisten.
Das DPMA hat bereits Strafanzeige erstattet.
III. Fazit: Finger weg!
Wer als Markeninhaber aktuell eine vermeintliche Zahlungsaufforderung des DPMA erhalten hat, sollte diese unbedingt ignorieren und insbesondere die geforderte Gebühr nicht überweisen. Bei den versandten E-Mails handelt es sich um dreiste Betrugsversuche.
Interesse an einer Markenanmeldung?
Nur nicht abschrecken lassen: Wenn nicht jetzt, wann dann....Ja - wir melden auch Marken an! Für Jedermann - und wer sicher und sogar kostenfrei eine Marke anmelden will und bereits Mandant bzgl. unserer Schutzpakete ist oder werden will, für den haben wir folgendes Angebot:
Für unsere Neu- und Bestandsmandanten in Sachen Schutzpakete berechnen wir unter folgenden Umständen bei Anmeldung einer deutschen Marke kein Honorar:
- Für neue Mandanten: Wer sich neu für eines unserer Schutzpakete entscheidet und dabei eine Mindestlaufzeit von mindestens 12 Monaten (im Unlimited-Paket obligatorisch) wählt, der bekommt einmal pro Jahr eine (1) Markenanmeldung on top. Gemeint ist damit die Prüfung der Eintragungsfähigkeit einer deutschen Marke und Durchführung der Anmelde- und Zahlungsmodalitäten ohne Berechnung unseres normalerweise anfallenden Honorars. Die anfallenden Amtsgebühren sind davon natürlich ausgenommen und weiterhin vom Markenanmelder zu tragen. Interesse? Hier geht es zu unseren Schutzpaketen.
- Für Bestandsmandanten: Wer bereits Mandant der IT-Recht Kanzlei ist und eines unserer Schutzpakete bezieht und sich erst jetzt für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten entscheidet (bzw. sich bereits für eine Mindestlaufzeit (im Unlimited-Paket obligatorisch) bei Paketbuchung entschieden hatte), auch der soll von dieser Regelung zur de-Markenanmeldung profitieren und bekommt die obenstehende Beratung zur Markenanmeldung gratis. Interesse?
Dann wenden Sie sich bitte an den für Sie bereits zuständigen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei oder an die info@it-recht-kanzlei.de.
Mehr zur inkludierten Markenanmeldung finden Sie in diesem Beitrag.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare