Lösung für Facebook-Seitenbetreiber ohne eigenen Webspace: Hostingservice der IT-Recht Kanzlei
Aktuell sorgt die Umstellung auf das neue Facebook-Design für einigen Ärger bei Fanpagebetreibern. Dadurch ist es, verfügt der Betreiber nicht über ein externes Impressum auf eigenem Webspace, nicht mehr ohne weiteres möglich, ein rechtssicheres Impressum für seine Facebook-Fanpage vorzuhalten. Durch den Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei ist nun eine einfache Lösung für Facebook-Seitenbetreiber ohne eigenen Shop / eigene Webseite möglich.
Inhaltsverzeichnis
- Aktuelle Anpassungen beim Design von Facebook zwingen zum Handeln
- Kein oder fehlerhaftes Impressum = Abmahngefahr
- Hostingservice der IT-Recht Kanzlei schafft Abhilfe, wenn kein eigener Webspace vorhanden
- Wie funktioniert das genau?
- Was ist der Hostingservice eigentlich?
- Kostet der Hostingservice extra?
- IT-Recht Kanzlei ermöglicht rechtssicheres Auftreten bei bzw. Verkaufen via Facebook
Aktuelle Anpassungen beim Design von Facebook zwingen zum Handeln
Da Nutzern des neuen Facebook-Designs auf Fanpages das bisher unter der Rubrik „Impressum“ untergebrachte Impressum des Fanpage-Anbieters nicht mehr angezeigt wird, besteht für die Betreiber von Facebook-Fanpages dringender Handlungsbedarf.
Wir berichten über die Hintergründe im Rahmen dieses Artikels
Kein oder fehlerhaftes Impressum = Abmahngefahr
Wer geschäftsmäßig eine Facebook-Fanpage betreibt, der benötigt für diese ein rechtssicheres Impressum. Dies bedeutet, das Impressum muss zum einen vollständige und richtige Angaben des Anbieters beinhalten und zum anderen über maximal zwei klickbare Verlinkungen in transparenter Weise zu erreichen sein.
Wer diese Vorgaben nicht erfüllt, der riskiert eine Abmahnung.
Hostingservice der IT-Recht Kanzlei schafft Abhilfe, wenn kein eigener Webspace vorhanden
Während Betreiber von eigenen Onlineshops bzw. eigenen Webseiten dem neuen Darstellungsproblem bei Facebook recht einfach begegnen können, indem sie einen „sprechenden“ Link auf ihr Shop-Impressum bzw. Webseiten-Impressum bei Facebook einbinden, ist dies für Betreiber ohne „externes“ Impressum schwieriger.
Hier hilft der Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei weiter:
Update-Service-Mandanten, die (auch) Rechtstexte für Facebook nutzen, können nun mittels eines „sprechenden“ Links auf deren Impressum sowie auf deren Datenschutzerklärung, die technisch bei der IT-Recht Kanzlei gehostet werden, verlinken und dann den „sprechenden“ Link dann bei Facebook einbinden (quasi so als würde auf einen eigenen Shop / auf eine eigene Webseite verlinkt).
Wie funktioniert das genau?
Wenn Sie aktuell die Rechtstexte für Facebook von der IT-Recht Kanzlei beziehen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Loggen Sie sich bitte in das Mandanten-Portal ein.
2. Wählen Sie in der Übersicht die Plattform „Facebook“ aus und klicken auf diesen Eintrag. Auf der folgenden Seite klicken Sie dann bitte auf das Dokument „Facebook – Datenschutzerklärung“
3. Sofern noch nicht erfolgt, konfigurieren Sie das Dokument bitte.
4. Danach klicken Sie auf den Reiter „Hosting“
5. Nun werden Ihnen zwei Hosting-Links angezeigt. Davon wählen Sie bitte den unteren (also den im beispielhaften Format https://itrk.legal/h5.45.2k3.html?datenschutz-impressum) und kopieren diesen individuellen Link (z.B. indem Sie diesen vollständigen mit der Maus markieren und dann STRG + C auf der Tastatur gleichzeitig drücken).
6. Gehen Sie nun bitte auf Ihre Facebook-Fanpage und hinterlegen dort Rahmen der Profilinformationen unter der Rubrik „Webseite eingeben“ den kopierten Link.
Gemeint ist die Rubrik „Webseite eingeben“, bei der der Link in den Profilinformationen mit diesem Symbol im alten Design
und diesem Symbol im neuen Design
dargestellt wird.
Wenn Sie noch kein Update-Service-Mandant der IT-Recht Kanzlei sind: Hier finden Sie die professionellen Rechtstexte für Facebook.
Was ist der Hostingservice eigentlich?
Kurzum: Im Rahmen des Hosting-Service übernimmt die IT-Recht Kanzlei das Hosting bestimmter Rechtstexte für den Mandanten.
Der Mandant benötigt also keinen eigenen Webspace (etwa in Gestalt eines eigenen Shops oder einer eigenen Webseite), sondern kann ganz einfach auf die Rechtstexte verlinken, die auf den Servern der IT-Recht Kanzlei „liegen“.
Kostet der Hostingservice extra?
Nein, der Hostingservice ist ein kostenfreier Service der IT-Recht Kanzlei, der Update-Service-Mandanten für bestimmte Rechtstexte ohne Mehrkosten zur Verfügung steht.
Bitte beachten Sie, dass der Hostingservice nur für solche Rechtstexte zur Verfügung steht, bei denen Ihnen im Mandantenportal der folgende Reiter angezeigt wird:
Probieren Sie den Hostingservice gerne einfach aus.
IT-Recht Kanzlei ermöglicht rechtssicheres Auftreten bei bzw. Verkaufen via Facebook
Mit dem erweiterten Hostingservice haben nun auch Facebook-Fanpagebetreiber ohne eigenen Webspace eine einfache Möglichkeit, dem mit dem neuen Layout verbundenen „Impressumproblem“ zu begegnen.
Sie möchten rechtssicher bei Facebook auftreten?
Für Fanpage-Betreiber bietet die IT-Recht Kanzlei ein abmahnsicheres Impressum sowie eine spezielle Datenschutzerklärung für Facebook bereits zu 5,90 Euro zzgl. MwSt. mtl..
Wenn via Facebook auch ein Verkauf erfolgen soll, stellt die IT-Recht Kanzlei zudem auch rechtssichere AGB sowie Widerrufsbelehrung für Facebook bereits ab 9,90 Euro zzgl. MwSt. mtl. zur Verfügung.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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