Neu: Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei für Facebook/Instagram-Datenschutzerklärung

Neu: Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei für Facebook/Instagram-Datenschutzerklärung
Stand: 05.07.2018 4 min 1

Erst war da die gute Nachricht: Ja, es gibt ein Leben nach dem EuGH-Urteil in Sachen Datenschutz auf Facebook bzw. anderen social-media-Plattformen – denn hierzu hatten wir den Betroffenen umgehend eine maßgeschneiderte Datenschutzerklärung für Facebook und Instagram zur Verfügung gestellt. Dann die schlechte Nachricht: Die Einbindung der Texte ist komplex - die Plattformen sehen eine Verlinkung dieses Textes auf eine externe Seite vor. Die Lösung hierfür: Der kostenfreie Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei – die Datenschutzerklärung wird auf dem Server der Kanzlei gehostet und darauf kann aus dem user-Account verlinkt werden.

Was ist das?

Was ist dieser Hosting-Service für die Datenschutzerklärung für Facebook und Instagram?

Hierzu müssen wir ein wenig zurückschauen: Seit dem Urteil des EuGH (vom 05.06.2018, C‑210/16) herrscht Aufregung in der social-Media Szene. Der EuGH vertritt die Position, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage für die (fremde) Datenverarbeitung, die Facebook im Rahmen solcher Seiten durchführt, (mit)verantwortlich ist. Dies bedeutet nicht nur, dass der Betreiber für mögliche Verstöße Facebooks gegen das Datenschutzrecht haftet und zum Ansprechpartner der Datenschutzbehörden wird. Vielmehr muss auf jeder Fanpage künftig auch eine eigene Datenschutzerklärung des Betreibers dargestellt werden – wir hatten hier darüber ausführlich berichtet.

Damit waren nun also alle genannten Facebook-accounts aufgerufen eine Datenschutzerklärung zu verwenden – und weil sich die Rechtsprechung des EuGH letztlich auf alle social-media Präsenzen übertragen lässt, gilt das gleiche ua. auch für Instagram. So weit so gut: Den Mandanten wurden also von uns für ihre Facebook- und Instagram-accounts die passenden Datenschutzerklärungen zur Verfügung gestellt. Im Fall von Facebook bieten wir dies übrigens nicht nur in deutscher, sondern auch in englischer und französischer Sprache an.

Der Hosting-Service ermöglicht nun, dass account-Inhaber auf Facebook oder Instagram die Datenschutzerklärung anklickbar und also rechtssicher darstellen können und dabei auf den Server der IT-Recht-Kanzlei verlinken. Das ist insbesondere für all diejenigen Interessant, die keine andere Möglichkeit haben auf externe Seiten zu verlinken.

Natürlich ist dieser Service für die Mandanten der IT-Recht Kanzlei kostenfrei.

Warum braucht man das?

Gute Frage – sagen wir so: Das Einbinden der Datenschutzerklärung wird den usern auf Facebook oder Instagram nicht ganz leicht gemacht – es gibt keine wirklich gute Möglichkeit einen Rechtstext wie die Datenschutzerklärung dort zu hinterlegen. Schon das Einbinden des Impressums stellt den account-Inhaber vor Schwierigkeiten. Um die Datenschutzerklärung rechtssicher einzubinden, stellen die Plattformbetreiber Facebook und Instagram den usern die Möglichkeit zur Verfügung, auf eine externe Seite des users zu verlinken und dort den Text zu hinterlegen. Wer allerdings keine solche externe Seite betreibt, weil er etwa nur über Plattformen verkauft, der hatte ein Problem, da er kein Link-Ziel eingeben kann. Insbesondere für all diejenigen ist der Hosting-Service DIE Lösung.

Wie geht das?

Ganz einfach:

Im Mandantenportal der IT-Recht-Kanzlei Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei finden Mandanten, die die Instagram- und Facebook-Datenschutzerklärung gebucht haben, bei den Datenschutztexten unter dem Punkt HOSTING einen Direkt-Link. Dieser Link ist zu kopieren und dann in der Profil- bzw. Info-Seite von Instagram und Facebook einzufügen. Damit ist die Datenschutzerklärung rechtssicher auf den Plattformen hinterlegt. Wie das genau geht, haben wir in ausführlichen Handlungsanleitungen mit Bild und Text beschrieben:

Für Facebook finden Sie hier die Anleitung – für Instagram hier.

Gefahr erkannt - Gefahr gebannt: Damit ist das Problem der rechtssicheren Darstellung der Datenschutzerklärung auf Facebook und Instagram galant, bequem und für den user einfach gelöst.

Schutzpaket der IT-Recht Kanzlei

Sie haben bisher noch kein Schutzpaket der IT-Recht Kanzlei zur Bereitstellung und Pflege von Rechtstexten für Facebook oder Instagram gebucht, interessieren sich aber dafür?

Hier erfahren Sie mehr über unseren rechtlichen Pflegeservice

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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1 Kommentar

I
Ingo Köhler 04.08.2018, 07:44 Uhr
Facebook
Hallo

bisher konnte man auf die Impressum und Datenschutz zur eigenen Seite durch einen Link verweisen.

Ist es mit der neuen Reglung nun nicht mehr Rechtskonform?

Liebe Grüße

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