EVB-IT-Systemvertrag: Neue Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand für die Erstellung von IT-Systemen veröffentlicht

EVB-IT-Systemvertrag: Neue Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand für die Erstellung von IT-Systemen veröffentlicht
24.08.2007 | Lesezeit: 4 min

Die IT-Recht-Kanzlei berät das Bundesministerium des Innern (BMI) bei der Erstellung von Einkaufsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen. Zuletzt konzentrierten sich alle Energien auf die Entwicklung des neue EVB-IT Systemvertrages. Nun ist die Arbeit beendet und der mehrfach angekündigte und immer wieder verschobene EVB-IT Systemvertrag ist heute endlich veröffentlicht worden.

Hintergrund

Die Beschaffer von IT-Leistungen der öffentlichen Hand können auf Musterverträge zurückgreifen. Dies sind die neuen EVB-IT und die alten BVB. Diese Vertrags- und Einkaufsbedingungen unterstützen die Beschaffung von informationstechnischen Leistungen durch die öffentliche Hand und sollen die Beschaffer der öffentlichen Hand in die Lage versetzen, IT-Leistungen auf Grund eigener Einkaufbedingungen zu beschaffen, ohne dabei auf die naturgemäß auftraggeberunfreundlichen Lieferbedingungen der Wirtschaft angewiesen zu sein. Der Anwendungsbereich dieser Vertragsmuster umfasste bisher nicht den Fall der Erstellung eines kompletten IT-Systems (Hardware, Software sowie Integrations- und Anpassungsleistungen aus einer Hand).

Nun wird aber die Erstellung ganzer IT-Systeme immer häufiger von der öffentlichen Hand nachgefragt. Bei den Beschaffern herrschte bisher große Ratlosigkeit, wie die Gesamtverantwortung des Auftragnehmers für das Funktionieren aller Systemkomponenten mit den bisherigen Musterbedingungen sinnvoll zu vereinbaren war.

Ab heute steht für diese Art der Beschaffung der neue EVB-IT Systemvertrag zur Verfügung. Er unterliegt einheitlich dem Werkvertragsrecht und statuiert eine Gesamtverantwortlichkeit des Auftragnehmers für die Funktionsfähigkeit des IT-Systems insgesamt. Er eröffnet die Möglichkeit, eine ganze Palette von Leistungen, die zusammen ein System ergeben, von einem Auftragnehmer als Generalunternehmer erstellen zu lassen. Zu den einzelnen Leistungen gehören z.B. die Lieferung von Hardware, die Überlassung von Standardsoftware, Anpassungsleistungen, Customizing, Entwicklung von Individualsoftware, Schulungen etc. Der Systemvertrag wird auch die Vorgaben des neuen V-Modells XT berücksichtigen.

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Entstehungsgeschichte

Ursprünglich waren alle EVB-IT seit 2004, wie zuvor die BVB, in einem Gremium ausgehandelt worden, das aus Vertretern der öffentlichen Hand und der IT-Wirtschaft bestand. Auf Seiten der öffentlichen Hand agierte der KoopA, in dessen Auftrag die ersten Entwürfe der EVB-IT entwickelt worden waren. Mitglied des KoopA ist die KBST www.kbst.bund.de, die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für Informationstechnik in der Bundesverwaltung im Bundesministerium des Innern. Sie ist eine im Jahre 1968 gegründete, ressortübergreifend tätige Einrichtung der Bundesregierung. Sie wirkt darauf hin, dass die Informationstechnik in der Bundesverwaltung aus fachlicher, organisatorischer, wirtschaftlicher und technischer Sicht optimal eingesetzt wird. Grundlage ihrer gegenwärtigen Arbeit sind die 1988 durch Kabinettsbeschluss eingeführten "Richtlinien für den Einsatz der IT in der Bundesverwaltung (IT-Richtlinien)". Im KoopA nahm die KBST die Interessen der Bundesverwaltung wahr. Die Auftragnehmerseite wurde durch den BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien), vertreten.

Seit 2004 ruhten die gemeinsamen Verhandlungen der Industrieverbände und der öffentlichen Hand hinsichtlich der EVB-IT-Weiterentwicklung. Grund war, dass die Auftraggeberseite zu dem Ergebnis gekommen war, dass das in den EVB-IT festgelegte Haftungskonzept für die öffentliche Hand zu ungünstig sei, um langfristig Akzeptanz bei den Beschaffern zu finden. Sie legte daher im Januar 2003 ein neues Haftungskonzept vor, das eine Haftungsbeschränkung des Auftragnehmers ausschließlich in dem Rahmen vorsah, der nach dem AGB-rechtlichen Vorschriften des BGB in Auftragnehmer-AGB wirksam wäre. Die Verhandlungsparteien konnten sich zunächst nicht auf ein gemeinsames geändertes Haftungskonzept einigen. Das Ziel, sämtliche BVB-Verträge gemeinsam im Konsens durch EVB-IT-Verträge zu ersetzen, musste daher zunächst aufgegeben werden.

Um Zeitverlust zu vermeiden, arbeitete die KBST für die Bundesverwaltung alleine an der Entwicklung des EVB-IT Systemvertrages. Die Arbeiten war Ende 2005 abgeschlossen. Die für diesen Zeitpunkt angekündigte Veröffentlichung, verzögerte sich jedoch um eineinhalb Jahre. Grund war, dass es der öffentlichen Hand und dem BITKOM inzwischen gelungen war, eine Einigung über das neue Haftungskonzept zu erzielen. Die Wirtschaftsdelegation kehrte daher an den Verhandlungstisch zurück und revidierte den von der öffentliche Hand erstellten Entwurf. Diese Verhandlungen stellten sich allerdings als überaus mühselig dar, da sich die Positionen von öffentlicher Hand und Wirtschaft erheblich unterschieden.

Die öffentliche Hand kam schließlich der Wirtschaft in entscheidenden Punkten entgegen. Die Verhandlungspartner gelangten dabei zu einer in wesentlichen Teilen abgestimmten Fassung. Leider konnte aber wenigen, jedoch grundsätzlichen Fragen keine Einigung erzielt werden, so dass sich das BMI wegen der immensen Nachfrage zu diesem Vertragstyp veranlasst sah, den Vertrag ohne die Zustimmung der Wirtschaftverbände zu veröffentlichen. Das jetzt veröffentlichte Vertragsmuster ist für die Behörden des Bundes nach den Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Bundeshaushaltsordnung verbindlich.

Wo findet sich der Vertrag?

Der neue Vertragstyp steht zum Download unter www.kbst.bund.de zur Verfügung.

 

Hinweis: Die IT-Recht Kanzlei veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Schulungsunternehmen "CMT" Seminare zum neuen Vertragstyp, den "EVB-IT Systemvertrag".

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle:
110stefan / PIXELIO

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