Geistiges Eigentum: Kommission regt Änderungen im Bereich des Urheberrechts an

Die Europäische Kommission hat diese Woche zwei Initiativen im Bereich des Urheberrechts auf den Weg gebracht. In einem Richtlinienvorschlag regt sie an, die für ausübende Künstler geltende Schutzdauer an die Schutzdauer für Urheber anzupassen und so zu verhindern, dass sich Erstere an ihrem Lebensabend erheblichen Einkommenseinbußen gegenübersehen.
Zweitens schlägt sie eine vollständige Harmonisierung der Schutzdauer von Musikkompositionen mehrerer Urheber vor. Parallel dazu hat die Kommission das Grünbuch “Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft” angenommen, das sich in erster Linie mit Themen befasst, die für die Entwicklung einer modernen, durch rasche Wissens- und Informationsverbreitung gekennzeichnete Wirtschaft von Bedeutung sind. Beide Initiativen setzen auf einen Mix aus sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Maßnahmen und zielen darauf ab, Europa für Kulturschaffende in Unterhaltungs- und Wissensindustrie als attraktiven Standort zu erhalten.
Schutzdauer
Der Vorschlag über die Verlängerung der Schutzdauer sieht vor, den Schutz von Tonaufnahmen und Tonträgern von 50 auf 95 Jahre zu verlängern, was sowohl den ausübenden Künstlern als auch den Plattenfirmen zugute käme.
Ausübenden Künstlern käme die verlängerte Schutzdauer insofern zugute, als sie länger als bisher Einnahmen aus ihren Werken beziehen könnten. Eine 95-jährige Schutzdauer würde verhindern, dass ausübende Künstler, die im Alter von 20 Jahren Platten aufgenommen haben, bei Erreichen ihres 70. Lebensjahres einem plötzlichen Einkommensausfall gegenüberstehen. Vielmehr könnten diese auch weiterhin Entgelte erhalten, wenn ihr Stück öffentlich gesendet oder an öffentlichen Orten wie Bars oder Diskotheken gespielt wird, und nach wie vor einen Ausgleich für Privatkopien ihrer Aufnahmen beziehen.
Auch die Plattenfirmen würden von der verlängerten Laufzeit profitieren, da ihnen der Verkauf von Platten im Einzelhandel und Internet zusätzliche Einnahmen verschaffen würde. Dies dürfte die Firmen in die Lage versetzen, sich dem raschen Wandel der geschäftlichen Rahmenbedingungen anzupassen, die durch einen rapiden Rückgang der Ladenverkäufe (- 30 % in den vergangenen fünf Jahren) und ein vergleichsweise langsames Wachstum bei den Online-Umsatzerlösen gekennzeichnet sind.
Für Musikkompositionen mehrerer Urheber schlägt die Kommission zudem eine einheitliche Methode zur Berechnung der Schutzdauer vor. Die überwiegende Mehrheit der Stücke hat mehr als einen Urheber. So stammen beispielsweise bei Opern Text und Musik häufig von verschiedenen Personen. Bei bestimmten musikalischen Genres wie Jazz, Rock und Pop sind die Stücke häufig das Ergebnis gemeinsamen kreativen Schaffens. Dem Vorschlag der Kommission zufolge soll die Schutzdauer für Musikkompositionen 70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers erlöschen, unabhängig davon, ob es sich dabei um den Textautor oder den Komponisten handelt.
Quelle: PM der Europäischen Union vom 16. Juli 2008
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
Beiträge zum Thema





0 Kommentare