Förderung für Markenanmeldung!

Förderung für Markenanmeldung!
Stand: 30.01.2025 5 min

Seit 2021 gibt es nun die EU-Förderung für Markenanmeldungen und im vergangenen Jahr haben rund 29.000 Anmelder (KMU) davon profitiert. Nun soll es auch 2025 wieder eine Förderung geben. Ab dem 03.02.2025 geht es wieder los.

Förderungsziel

Auch das KMU-Fonds-Programm 2025 dürfte wieder auf die Förderung von Amtsgebühren für Marken- und Designanmeldungen in Deutschland, der EU und/oder sogar international abzielen.

Während man sich bei Marken-/Designanmeldungen in der EU (EUIPO) und in Deutschland (DPMA) über eine Erstattung von 75% der Amtsgebühren freuen kann, kann man auch bei internationalen Anmeldungen (WIPO) mit einer Erstattung von 50% rechnen. Die Rückerstattung ist jedoch immer auf 1000 € begrenzt.

Zu beachten: Die Förderung umfasst nicht die Erstattung von Anwaltskosten. Außerdem kann der Gutschein nur für neue Markenanmeldungen verwendet werden. Dies wird voraussichtlich auch für 2025 gelten. Konkrete Informationen wird das EUIPO in Kürze zur Verfügung stellen.

Das EUIPO bietet am 18.02.2025 ein Webinar, um alle Fragen rund um die Förderung zu klären.

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Antragsberechtigung

Wie bereits erwähnt, sollen kleine und mittelständische Unternehmen gefördert werden. Demnach können sich Selbstständige, Gründer, Start-Ups sowie Unternehmen mit Sitz in der EU, mit einer Größe von bis zu 249 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro über die Förderungsmöglichkeit freuen.

Folgende Unternehmen können als KMUs eingestuft werden:

  • Kleinstunternehmen: < 10 Mitarbeiter, < 2 Mio. Umsatz
  • Kleinunternehmen: < 50 Mitarbeiter, < 10 Mio. Umsatz
  • Mittleres Unternehmen: < 250 Mitarbeiter, < 50 Mio. Umsatz.

Sollten Sie bereits in den letzten Jahren eine KMU-Förderung erhalten haben, haben Sie doppeltes Glück: Sie erhalten erneut die Möglichkeit einen Antrag auf Förderung zu stellen.

Antragsprozess & Co.

1. Gültigkeit

Die Anspruchsberechtigten können in der Regel bereits innerhalb von ca. 2 Wochen mit einer Entscheidung über den Förderantrag rechnen.

Fast genauso schnell, muss jedoch auch der Gutschein eingelöst werden, da er bereits nach weiteren 2 Monaten verfällt, wenn nicht die Verlängerungsoption (um weitere 6 Monate) in Anspruch genommen wurde. Ist die Frist verstrichen, entfällt das etwaige Bestehen eines Restguthabens, da eine Auszahlung nicht möglich ist.

Der offizielle Antragszeitraum für die KMU-Förderung endet vermutlich wieder im Dezember - hier wird das EUIPO aber noch weitere Informationen nachreichen.

2. Ablauf der Förderung und Markenanmeldung

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie im ersten Schritt alle notwendigen Unterlagen zusammentragen und diese sodann im Rahmen des Förderantrags beim EUIPO einreichen.

Mit der Bewilligung des Förderantrags und der damit zugrundeliegenden Finanzhilfe, muss die Marken- oder Designanmeldung beim zuständigen Amt eingereicht werden. Dabei müssen die Amtsgebühren für die Anmeldung zunächst in vollständiger Höhe vom Antragsteller beglichen werden. Erst nach Durchführung dieser zwei Schritte, kann im dritten Schritt die Erstattung der Amtsgebühren beantragt werden, die in der Regel innerhalb von 30 Tagen auf das Konto des Antragstellers erstattet wird.

3. Benötigte Unterlagen

Um die KMU-Förderung beantragen zu können, werden folgende Informationen und Unterlagen benötigt: Das Unternehmen muss sich als KMU einordnen lassen und bereits im Antrag den Geschäftsgegenstand benennen. Des Weiteren muss ein aktueller Kontoauszug als PDF-Datei beigefügt werden, der die folgenden Angaben enthalten muss: Name des Unternehmens als Kontoinhaber, vollständige IBAN-Nummer mit Ländercode und BIC/SWIFT-Code sowie die Bezeichnung der Bank. Auf dem Kontoauszug können jedoch Buchungen und Beträge geschwärzt bzw. anonymisiert werden.

Zudem muss eine Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern mit der Zuteilung der Umsatzsteuernummer, ebenfalls als PDF-Datei, den Unterlagen beigefügt werden. Sollte der Antragsteller von der Umsatzsteuer befreit sein, muss stattdessen die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) angegeben werden.

Weitere Informationen rund um das Thema Markenförderung hierzu finden Sie auf der Website des EUIPO in den FAQ hier.

Fazit: Schnell sein lohnt sich!

In den letzten Jahren der Förderung hat sich gezeigt, dass der Fonds irgendwann ausgeschöpft ist und Anträge dann gegen Ende des Jahres zurückgewiesen wurden. Daher fängt hier definitiv der frühe Vogel den Wurm!

Apropos kostenfreie Markenanmeldung

Und noch eine gute Nachricht für Markenanmelder. Wir bieten honorarfreie Markenanmeldungen an, was für den Anmelder dank der EU-Förderung hinsichtlich der Amtsgebühren dann bedeuten kann, dass eine Markenanmeldung wirklich komplett kostenfrei erfolgt:

Für unsere Neu- und Bestandsmandanten in Sachen Schutzpakete berechnen wir unter folgenden Umständen bei Anmeldung einer deutschen Marke kein Honorar:

- Für neue Mandanten: Wer sich neu für eines unserer Schutzpakete entscheidet und dabei eine Mindestlaufzeit von mindestens 12 Monaten (im Unlimited-Paket obligatorisch) wählt, der bekommt einmal pro Jahr eine (1) Markenanmeldung on top. Gemeint ist damit die Prüfung der Eintragungsfähigkeit einer deutschen Marke und Durchführung der Anmelde- und Zahlungsmodalitäten ohne Berechnung unseres normalerweise anfallenden Honorars. Die anfallenden Amtsgebühren sind davon natürlich ausgenommen und weiterhin vom Markenanmelder zu tragen. Interesse? Hier geht es zu unseren Schutzpaketen.

- Für Bestandsmandanten: Wer bereits Mandant der IT-Recht Kanzlei ist und eines unserer Schutzpakete bezieht und sich erst jetzt für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten entscheidet (bzw. sich bereits für eine Mindestlaufzeit (im Unlimited-Paket obligatorisch) bei Paketbuchung entschieden hatte), auch der soll von dieser Regelung zur de-Markenanmeldung profitieren und bekommt die obenstehende Beratung zur Markenanmeldung gratis.

Interesse?
Dann wenden Sie sich bitte an den für Sie bereits zuständigen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei oder an die info@it-recht-kanzlei.de.

Mehr zur inkludierten Markenanmeldung finden Sie in diesem Beitrag.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: Yurii_Yarema / shutterstock.com

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