Regelungen zur Umsetzung der "EU-Whistleblower-Richtlinie"
Das Hinweisgeberschutzgesetz trat am 02. Juli 2023 in Kraft, nachdem es am 12. Mai 2023 vom Bundesrat bestätigt und am 02. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Es setzt die Vorgaben der „EU-Whistleblower-Richtlinie“ in deutsches Recht um. Unternehmen ab 250 Beschäftigten müssen seitdem ein internes System für Hinweisgeber einrichten. Zudem sind Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtet, ab dem 17.12.2023 interne Meldekanäle einzurichten. Die Bußgeldvorschriften für Arbeitgeber werden sechs Monate nach der Verkündung des Gesetzes wirksam, also ab dem 02. Dezember 2023.
„EU-Whistleblower-Richtlinie“ definiert den Rahmen
Die Einführung eines Hinweisgebersystems hat klare Vorteile: Es bietet den Hinweisgebern eine Plattform, auf der sie sicher und gegebenenfalls anonym Hinweise auf rechtliche Verstöße oder ethische Bedenken innerhalb des Unternehmens geben können. Die Richtlinie legt dabei Wert darauf, dass die Meldungen auch anonym eingereicht werden können – der deutsche Gesetzgeber hat diesen Aspekt nicht aufgegriffen und verpflichtet Unternehmen lediglich, einen vertraulichen Meldekanal zur Verfügung zu stellen (vgl. § 8 HinSchG).
Ein zusätzlicher Aspekt der EU-Whistleblower-Richtlinie ist die Einführung einer Ombudsperson in Unternehmen. Diese Person ist dafür zuständig, eingehende Meldungen zu prüfen und sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß bearbeitet werden. Die Ombudsperson kann durch einen internen Beschäftigten oder eine externe Person besetzt werden. Es ist darauf zu achten, dass die Ombudsperson frei von vermeidbaren Interessenkollisionen ihren Aufgaben nachgehen kann.
Angebot: Hinweisgebersystem und externe Ombudsperson kombiniert
Vor dem Hintergrund dieser Anforderungen bietet die IITR Datenschutz GmbH als Partner der IT-Recht Kanzlei interessierten Unternehmen die Möglichkeit, ein Hinweisgebersystem mit einer externen Ombudsperson zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das Hinweisgebersystem ermöglicht Meldungen in den gesetzlich vorgegebenen Bereichen, darunter strafbewehrte Verstöße wie Diebstahl oder Körperverletzung, bußgeldbewehrte Verstöße im Bereich Arbeitsschutz, Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Umweltschutz, Strahlenschutz und Regelungen zur Geldwäschebekämpfung.
Hinweisgebersystem: schaffen Sie Vertrauen
Die Implementierung der "EU-Whistleblower-Richtlinie" ist ein wichtiger Schritt zur Sicherstellung von Transparenz, Verantwortlichkeit und ethischem Verhalten in Unternehmen.
Das Einrichten eines Hinweisgebersystems ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern dient auch als Instrument um sicherzustellen, dass Unternehmen ihre soziale Verantwortung wahrnehmen und auf Bedenken oder Verstöße angemessen reagieren.
Finden Sie hier weitere Informationen, wie Sie zeit- und kosteneffizient ein solches System in Ihrem Unternehmen einsetzen können.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare