IT-Recht Kanzlei stellt vor: die EU-Verordnung 1061/2010 in Bezug auf Haushaltswaschmaschinen

IT-Recht Kanzlei stellt vor: die EU-Verordnung 1061/2010 in Bezug auf Haushaltswaschmaschinen
20.09.2013 | Lesezeit: 7 min

Achtung: Der nachfolgende Beitrag ist mittlerweile veraltet!
Aktuellere Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Leitfaden: Waschmaschinen und Waschtrockner richtig im Internet kennzeichnen (Update 2021)" veröffentlicht.

Die EU-Verordnung Nr. 1061/2010 ist am 30.11.2010 in Kraft getreten und hob mit Wirkung zum 20.12.2011 die Richtlinie 95/12/EG auf bzw. ersetzte diese ab diesem Zeitpunkt. Sie gilt unmittelbar von sich heraus in der ganzen EU, also auch in Deutschland, und muss(te) daher nicht mehr umgesetzt werden. "Lieferanten" (also Hersteller/Importeure) und Händler haben den daraus folgenden Etikettierungs- bzw. Kennzeichnungspflichten der Verordnung für Haushaltswaschmaschinen, die seit dem 20.12.2011 in Verkehr gebracht werden, zwingend nachzukommen. Grund genug, die EU-Verordnung Nr. 1061/2010 einmal genauer vorzustellen.

Frage: Was ist eine Haushaltswaschmaschine?

Gemäß Artikel 2 Nr. 1 der EU-Verordnung Nr. 1061/2010 bezeichnet der Begriff "Haushaltswaschmaschine" einen Waschautomaten zum Säubern und Spülen von Textilien mit Wasser, der über eine Schleuderfunktion verfügt und zur Nutzung vorwiegend für nichtprofessionelle Zwecke konzipiert ist.

Frage: Rechtsgrundlage für die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen?

Gesetzliche Grundlage für die Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Haushaltswaschmaschinen ist ein Zusammenspiel zwischen

  • der EU-Rahmenrichtlinie 2010/30(EU, der EU-Verordnung Nr. 1060/2010 und
  • dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (kurz: EnVKG) sowie
  • der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (kurz: EnVKV).

In Zusammenhang mit der Verbrauchskennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen ist darauf hinzuweisen, dass die EU-Verordnung Nr. 1061/2010 bereits zweimal korrigiert worden ist. Informationen hierzu sind der Website der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zu entnehmen, welche übrigens auch den Gesetzgebungsprozess bis zum Inkrafttreten der EU-Verordnung 1061/2010 dokumentiert.

Banner Premium Paket

Frage: Um was geht es bei der EU-Verordnung Nr. 1061/2010?

Laut aktuellen Energiestatistiken entfällt ein nicht unerheblicher Teil des Gesamtenergieverbrauchs der Europäischen Union auf elektrisch betriebene Haushaltswaschmaschinen. Gleichzeitig aber bergen eben diese Geräte ein gesteigertes Potenzial der energieeffizienten Entwicklung und Funktionsweise.

Um nun den Verbrauchern, wie schon bei vielen anderen elektronischen Produkten geschehen, den Überblick über die zum Teil stark auseinanderfallenden Effizienzklassen und den durchschnittlichen Energieverbrauch zu erleichtern und damit gleichzeitig den Vertrieb verbrauchssparender Produkte zu fördern, hat die Europäische Kommission auf Basis der EU-Rahmenrichtlinie 2010/30/EU die EU-Verordnung Nr.1061/2010 erlassen, welche die Etikettierung und Kennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen als energieverbrauchsrelevante Produkte regelt.

Frage: Welche Haushaltswaschmaschinen sind von der EU-Verordnung Nr. 1061/2010 erfasst?

Die EU-Verordnung 1061/2010 regelt unter anderem die Anforderungen an die Kennzeichnung von

- netzbetriebenen Haushaltswaschmaschinen und
netzbetriebenen Haushaltswaschmaschinen, die auch mit Batterien/Akkumulatoren betrieben werden können,
- nicht für haushaltsübliche Zwecke verkaufte Haushaltswaschmaschinen und
- Einbau-Haushaltswaschmaschinen (darunter ist eine Haushaltswaschmaschine, die zum Einbau in einen Schrank, eine vorbereitete Wandaussparung oder einen ähnlichen Ort vorgesehen ist und eine Dekorabdeckung erfordert.)

Exkurs

Zu den allgemeinen Rechtsvorschriften, die derzeit für Haushaltswaschmaschinen relevant sind, gehören die
folgenden (keine abschließende Aufzählung):

  • Richtlinie 2002/96/EG2 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 2003 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE);
  • Richtlinie 2011/65/EU3 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten;
  • Richtlinie 2006/95/EG4 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR);
  • Richtlinie 2006/42/EG5 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR);
  • Richtlinie 2004/108/EG6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und zur Aufhebung der Richtlinie 89/336/EWG (Text von Bedeutung für den EWR.
  • Delegierte EU-Verordnung Nr. 1061/2010 der Kommission vom 28. September 2010 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltswaschmaschinen
  • EU-Verordnung Nr. 1015/2010 der Kommission vom 10. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltswaschmaschinen

Frage: Welche Haushaltswaschmaschinen sind nicht von der EU-Verordnung 1061/2010 umfasst?

Nicht vom Anwendungsbereich der EU-Verordnung 1061/2010 umfasst sind gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung:

- Kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten (darunter versteht man Haushaltswaschmaschinen, die sowohl eine Schleuderfunktion als auch die Möglichkeit zum Trocknen der Textilien - üblicherweise durch Erwärmung und Umwälzung in der Trommel - bieten).

Hinweis: Nicht erfasst sind zudem gebrauchte Produkte sowie Etiketten, Beschriftungen, Leistungsschilder oder sonstige Informationen und Zeichen, die aus Sicherheitsgründen am Produkt anzubringen sind, vgl. hierzu § 1 EnVKG.

Frage: Sind gebrauchte Haushaltswaschmaschinen etikettierungs bzw. kennzeichnungspflichtig?

Dies ist nicht der Fall, vgl. § 1 Abs. 1 Nr. 1 EnVKG.

Das EnVKG dient der Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/30/EU. Gemäß Art. 1 Abs. 3 EU-Richtlinie 2010/30/EU sind von der Kennzeichnungspflicht der Richtlinie (lediglich) „Produkte aus zweiter Hand“ ausgenommen.

Zu beachten ist,

  • dass durch den Händler unmittelbar vom Hersteller erworbene Geräten schon begriffsmäßig keine "Produkte aus zweiter Hand" sind (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 26.07.2012, Az. I-4U 16/12).
  • dass die Ingebrauchnahme der Geräte durch den Händler zu Werbezwecken keine solche i.S.d. § 1 Abs. 2 Nr. 1 EnVKG darstellt. § 2 Nr. 16 EnKVG definiert nämlich das im Weiteren unter § 3 Abs. 1 Nr. 1. a) EnVKG tatbestandsmäßige Ausstellen der Produkte als das Aufstellen oder Vorführen von Produkten für den Endverbraucher am Verkaufsort zu Werbezwecken. Würde schon das Vorführen durch die Installation und Inbetriebnahme die Geräte zu gebrauchten Produkten machen, wäre jedenfalls die 2. Alt. des § 2 Nr. 16 EnVKG überflüssig (so OLG Hamm, Urteil vom 26.07.2012, Az. I-4U 16/12).
  • dass ein Gerät nicht allein dadurch zum "Gebrauchgerät" wird, weil es elektronisch angeschlossen und in eine Musterküche eingebaut wird, so KG Berlin, Urteil vom 30.04.2013, Az. 5 U 35/12.

Hinweis: EU-Kommission hat in ihren "Frequently Asked Questions (FAQ) on the Energy Labelling Directive 2010/30/EU" zum Thema "second hand products" folgende Fragen beantwortet:

Question on second hand products:

According to Article 1(3)(a) the Directive does not apply to “second hand products”. Do the
following cases concern second hand products?

a) Cases of cancellation of contracts. The consumer withdraws the contract. The product
is then resold.
b) Products that have been repaired or refurbished and are then placed on the market and
resold.
c) Swap stocks: products that are held in stock for the purpose of warranty cases and are
sold at a later stage as “phase-out model”.

Answer on second hand products

a) This would be considered a second hand good if it has been used.
b) Yes, repaired products are normally second hand product unless it has been
significantly changed and comes e.g. with a new warranty period in which case is can
be considered as a new product.
c) No, this concerns new product because they have not been offered for sale before"

Frage: Sind Haushaltswaschmaschinen kennzeichnungspflichtig, die auf Messen präsentiert werden?

Jedenfalls nicht zwangsläufig. Nach § 2 Nr. 16, § 3 Abs. 1 EnVKG sind Elektrogeräte nur dann kennzeichnungspflichtig, wenn sie an einem Verkaufsort für den Endverbraucher aufgestellt oder vorgeführt werden. Das OLG Hamm entschied in dem Zusammenhang (Az. I-4 10812), dass ein Verkaufsort im Sinne dieser Vorschrift eine Messe dann nicht darstelle, wenn die Geräte den Verbrauchern auf der Messe nur präsentiert, aber nicht an sie verkauft werden.

Frage: Besteht die Kennzeichnungspflicht bei Vermietung von Haushaltswaschmaschinen?

Ja, die Kennzeichnungspflicht betrifft alle Online-Händler, die Haushaltswaschmaschinen an Endverbraucher verkaufen, vermieten oder zum Ratenkauf anbieten, vgl. hierzu Artikel 2g der Richtlinie 2010/30/EU.

Frage: Wie werden die Energieeffizienzklassen von Haushaltswaschmaschinen ermittelt?

Die Energieeffizienzklasse einer Haushaltswaschmaschine wird auf der Grundlage ihres Energieeffizienzindex (EEI) gemäß der nachfolgenden Tabelle (vgl. Anhang VI EU-Verordnung Nr. 1061/2010) ermittelt.

energieeffizienzklassen

Frage: Wie wird der Energieeffizienzindex (EEI) einer Haushaltswaschmaschine ermittelt?

Der Energieeffizienzindex (EEI) einer Haushaltswaschmaschine wird gemäß Anhang VII Nummer 1 EU-Verordnung Nr. 1961/2010 ermittelt.

Frage: Wie wird die Schleudereffizienzklasse einer Haushaltswaschmaschine ermittelt?

Die Schleudereffizienzklasse einer Haushaltswaschmaschine wird anhand der Restfeuchte (D) gemäß nachfolgender Tabelle (vgl. Anhang VI EU-Verordnung Nr. 1061/2010) ermittelt:

schleuder

Frage: Wie wird die Restfeuchte einer Haushaltswaschmaschine ermittelt?

Die Restfeuchte (D) einer Haushaltswaschmaschine wird gemäß Anhang VII Nummer 3 EU-Verordnung Nr. 1061/2010 ermittelt. Dabei wird die gewichtete Restfeuchte (D) einer Haushaltswaschmaschine wird wie folgt in Prozent berechnet und auf das nächstliegende ganze Prozent gerundet:

restfeuchte

Frage: Wie wird der gewichtete jährliche Wasserverbrauch einer Haushaltswaschmaschine ermittelt?

Der gewichtete jährliche Wasserverbrauch (AWC) einer Haushaltswaschmaschine wird gemäß Anhang VII Nummer 2 EU-Verordnung Nr. 1061/2010 wie folgt in Liter berechnet und auf die nächste Ganzzahl aufgerundet:

wasserverbrauch

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© VRD - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Weitere News

Leitfaden: Waschmaschinen und Waschtrockner richtig im Internet kennzeichnen (Update 2021)
(10.03.2021, 13:46 Uhr)
Leitfaden: Waschmaschinen und Waschtrockner richtig im Internet kennzeichnen (Update 2021)
Online-Kennzeichnung: Waschmaschinen auch nach dem 01.01.2015 rechtssicher bewerben und verkaufen
(26.11.2014, 17:09 Uhr)
Online-Kennzeichnung: Waschmaschinen auch nach dem 01.01.2015 rechtssicher bewerben und verkaufen
EU-Verordnung 1061/2010: Kennzeichnungsvorgaben für Händler von Haushaltswaschmaschinen
(20.09.2013, 14:58 Uhr)
EU-Verordnung 1061/2010: Kennzeichnungsvorgaben für Händler von Haushaltswaschmaschinen
EU-Verordnung 1061/2011: Pflichten der Lieferanten beim Inverkehrbringen von Haushaltswaschmaschinen
(20.09.2013, 14:55 Uhr)
EU-Verordnung 1061/2011: Pflichten der Lieferanten beim Inverkehrbringen von Haushaltswaschmaschinen
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei