EU: Einheitliches Logo für Online-Apotheken und Medizinprodukthändler
Die sogenannte EU-Fälschungsrichtlinie 2011/63/EU sieht für die Zukunft ein eigenes Logo für gelistete Versandapotheken vor, über das der Verbraucher künftig legal operierende Versandapotheken mittels eines reziproken Links erkennen kann. Gleichzeitig soll der Link aufzeigen, in welchem EU-Staat der Apotheker gelistet ist.
Die Richtlinie 2011/63/EU ist Teil des „EU-Pharma-Pakets“, das die Arzneimittelsicherheit in Europa signifikant verbessern soll. Hierzu schreibt die Richtlinie ab 2013 die Listung von legal operierenden Online-Apotheken vor. Zusätzlich soll ein einheitliches Logo auf allen Seiten der entsprechenden Webshops dargestellt werden, über das interessierte Patienten die jeweilige Liste einsehen können.
Bis 2013 werden alle EU-Mitgliedsstaaten eine nationale Liste aller legal operierenden Internet-Apotheken erstellen, die online einsehbar sein wird. Ein direkt im Logo hinterlegter Hyperlink soll dann auf diese Liste verweisen, und ein reziproker Link im Eintrag des Versandapothekers soll wieder zu dessen Webshop führen. Durch diese zurückführende Verlinkung soll sich der Verbraucher darüber vergewissern können, dass der Apotheker tatsächlich gelistet ist und nicht einfach nur das Logo graphisch auf seiner Website darstellt.
Für das Logo wurden zwei Alternativen erstellt, die bereits markenrechtlich geschützt sind. Beide Vorschläge greifen das Griechische Kreuz sowie die Farbe Grün als Symbole für das Medizin- bzw. Arzneimittelwesen auf. Das jeweils eingesetzte Logo soll noch um einen Hinweis auf den Staat, in dem der Anbieter gelistet ist (z.B. Flagge) sowie einen Hinweistext (konkreter Vorschlag: „click to check this website“) ergänzt werden. Neben der Kontrollfunktion soll das Logo so auch auf den ersten Blick zeigen, wo der Anbieter seinen Sitz hat.
Die Einführung dieses Logos ist Teil der EU-Strategie im Kampf gegen „bogus drugs“, also gefälschte Medikamente, deren Verbreitung durch den internationalen Onlinehandel zum zunehmenden Problem wird. Die Einnahme solcher Medikamente kann mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden sein. Durch die Listung und die Darstellung und reziproke Verlinkung des Logos im eigenen Webshop sollen rechtstreue Anbieter in Zukunft ihre Seriosität mit zwei einfachen Klicks des Verbrauchers nachweisen können und so eine solide Vertrauensbasis beim Patienten schaffen.
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1 Kommentar
danke für diese Info. Sie schreiben "Online-Apotheken und Medizinproduktehändler". In dem Concept Paper der EU-Kommission heißt es "Medicinal Products" und es geht ja um die Umsetzung der Richtlinie 2011/62/EU. Dort wird aber in der deutschen Fassung der Begriff "Arzneimittel" verwendet. Dieser Begriff erfasst aber jedenfalls nach Arzneimittelgesetz explizit nicht Medizinprodukte. Können Sie da Klarheit schaffen? Gilt das Logo vielleicht nur für Apotheken? Oder jedenfalls nur für Händler von Arzneimitteln (also einschließlich freiverkäufliche), nicht aber für Händler von Medizinprodukten (z.B. Anbieter von Kontaktlinsen)?
Beste Grüße
S. Graf