Sicherere Lebensmittel: EU legt Liste der zulässigen Aromastoffe fest

Sicherere Lebensmittel: EU legt Liste der zulässigen Aromastoffe fest

Die Europäische Kommission hat kürzlich zwei Rechtsvorschriften erlassen, die dafür sorgen werden, dass die Verwendung von Aromastoffen in Lebensmitteln künftig transparenter ist. Nur noch Aromastoffe, die in der Liste als zulässig aufgeführt sind, dürfen von der Lebensmittelindustrie verwendet werden.

 

 

Aromastoffe werden seit langem in vielen verschiedenen Lebensmitteln wie Erfrischungsgetränken, Süßwaren, Getreidekost, Kuchen und Joghurt verwendet, um deren Geschmack und/oder Geruch zu verändern, und sind jetzt mit Gültigkeit für die gesamte EU bewertet worden.

Mit den beiden neuen Rechtsvorschriften wird die Verwendung von Aromastoffen im Binnenmarkt klarer und einheitlicher geregelt:

  • Die erste Verordnung1 enthält eine neue EU-Liste der Aromastoffe, die in Lebensmitteln verwendet werden können; sie gilt ab dem 22. April 2013, was der Lebensmittelindustrie in der EU Zeit gibt, sich an die neuen Vorschriften anzupassen. Alle Aromastoffe, die nicht in der Liste aufgeführt sind, sind nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten verboten.
  • Die zweite Verordnung2 betrifft Übergangsmaßnahmen für andere Aromastoffe wie Aromen aus Ausgangsstoffen, die keine Lebensmittel sind; sie gilt ab dem 22. Oktober 2012.

Die neue Liste umfasst über 2100 zulässige Aromastoffe. Weitere 400 bleiben vorläufig in Verkehr, bis die EFSA ihre Bewertung abgeschlossen hat. Diese Stoffe sind seit langem in Gebrauch und wurden von anderen wissenschaftlichen Einrichtungen bereits als sicher bewertet.

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Mehr Transparenz

Die neuen Vorschriften sorgen u. a. vor allem für Transparenz und mehr Klarheit. Die zugelassenen Verwendungen von Aromastoffen werden nach der Lebensmittelkategorie aufgeführt, in der sie verwendet werden dürfen. Mehr Transparenz wird dadurch gewährleistet, dass Verbraucher, Lebensmittelunternehmen und Lebensmittelkontrollbehörden die Liste in einer Online-Datenbank konsultieren und feststellen können, welche Aromastoffe in Lebensmitteln zulässig sind.

Bedingungen für die Zulassung von Aromastoffen

Ein Lebensmittelzusatzstoff wird nur zugelassen, wenn für seine Verwendung folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Er ist bei der vorgeschlagenen Dosis für die Verbraucher gesundheitlich unbedenklich, soweit die verfügbaren wissenschaftlichen Daten ein Urteil hierüber erlauben;
  • durch seine Verwendung wird der Verbraucher nicht irregeführt.

Für die Zulassung von Aromastoffen können auch sonstige relevante Faktoren berücksichtigt werden, etwa Ethik, Tradition oder Umwelt.

Durchsetzung

Die nationalen Durchsetzungsbehörden sorgen dafür, dass Lebensmittel, die unzulässige Aromastoffe enthalten, vom Markt genommen werden. Über das Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) sollten sie zudem die Europäische Kommission und die anderen Mitgliedstaaten verständigen.

Weitere Informationen
http://ec.europa.eu/food/food/fAEF/index_en.htm

Quelle: PM der EU-Kommission

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Bildquelle:
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