Nur noch für kurze Zeit: Das Marken-Förderprogramm der EU

Nur noch für kurze Zeit: Das Marken-Förderprogramm der EU
Stand: 22.09.2022 4 min 2

Wenn nicht jetzt wann dann: Wer schon seit längerem mit dem Gedanken spielt, sein Logo oder Produktnamen markenrechtlich schützen zu lassen, sollte jetzt die Chance ergreifen! Denn die EU fördert noch bis zum 16.12.2022 kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bei Markenanmeldungen - indem sie diesen die Möglichkeit bietet, bis zu 75% der Amtsgebühren des Markenamtes zu sparen. Die gesparten Kosten werden Ihnen sodann bis zu einem Betrag in Höhe von 1500€ zurückerstattet.

I. Nähere Informationen zum Förderprogramm

1. Sinn und Zweck des Förderprogramms

Die Initiative „Finanzhilfeprogramm: (KMU-Fonds)“ der Europäischen Kommission soll den erleichterten Zugang der KMU zum Marken- und Designrechtschutz bezwecken.

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2. Antragsberechtigung

Wie oben bereits erwähnt, können kleinere und mittlere Unternehmen am Förderprogramm der EU teilnehmen, soweit sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • vorhandene Umsatzsteuernummer (UID),
  • kein Erhalt einer EU-Finanzhilfe zur Marken- oder Designanmeldung im Jahr 2022 und
  • KMU Firmensitz in der EU (unabhängig von der Rechtsform).

Für die Antragstellung ist eine darüber hinausgehende Begründung nicht notwendig.

3. Befristete Aktion

Das Förderprogramm endet zum 16.12.2022. Ob es nochmal eine Verlängerung gibt ist derzeit nicht nicht absehbar. Um eine Förderungshilfe zu erhalten, sollten Sie schnellstmöglich einen Antrag stellen, da die Finanzmittel des Förderprogramms begrenzt sind. Die Verteilung der finanziellen Hilfen orientiert sich an der Reihenfolge des Antragseingangs.

II. Ablauf der Markenanmeldung und Förderung

Und wie läuft das alles genau ab - in 3 Schritten zur Förderung:

Schritt 1: Antragstellung auf Förderung

Als Erstes muss der Antrag auf Förderung mit den erforderlichen Unterlagen gestellt werden. Danach wird die Förderung in der Regel innerhalb von 2 Wochen bewilligt. Ab Bewilligungsdatum muss sodann die Anmeldung der Marken- oder Geschmacksmusteranmeldung innerhalb von vier Monaten beantragt werden. Nach Ablauf dieses Zeitraums verliert der gewährte Gutschein an Gültigkeit.

Schritt 2: Markenanmeldung

Nach Bewilligung der Finanzhilfe ist die Markenanmeldung beim zuständigen Markenamt innerhalb einer Frist einzureichen. Sofern Sie uns zur Anmeldung beauftragt haben, erfolgt dieser Schritt durch uns.

Schritt 3: Antrag auf Erstattung der Amtsgebühren

Nach den ersten 2 Schritten wird ein Antrag auf Erstattung der Amtsgebühren gestellt. Die ersparten Kosten werden Ihnen für gewöhnlich innerhalb von zwei Wochen auf ihrem Konto gutgeschrieben.

Also - nichts wie ran: Bei dem aktuellen Förderprogramm lohnt es sich schnell zu sein, denn „der frühe Vogel fängt den Wurm“!

Apropos Markenanmeldung - weil wir grad bei günstig sind...

Und sofern der Förderantrag bewilligt wurde, dann helfen wir gerne bei der Markenanmeldung an sich. Und wer sicher und sogar kostenfrei eine Marke anmelden will und bereits Mandant bzgl. unserer Schutzpakete ist oder werden will, für den haben wir folgendes Angebot:

Für unsere Neu- und Bestandsmandanten in Sachen Schutzpakete berechnen wir unter folgenden Umständen bei Anmeldung einer deutschen Marke kein Honorar:

- Für neue Mandanten: Wer sich neu für eines unserer Schutzpakete entscheidet und dabei eine Mindestlaufzeit von mindestens 12 Monaten (im Unlimited-Paket obligatorisch) wählt, der bekommt einmal pro Jahr eine (1) Markenanmeldung on top. Gemeint ist damit die Prüfung der Eintragungsfähigkeit einer deutschen Marke und Durchführung der Anmelde- und Zahlungsmodalitäten ohne Berechnung unseres normalerweise anfallenden Honorars. Die anfallenden Amtsgebühren sind davon natürlich ausgenommen und weiterhin vom Markenanmelder zu tragen. Interesse? Hier geht es zu unseren Schutzpaketen.

- Für Bestandsmandanten: Wer bereits Mandant der IT-Recht Kanzlei ist und eines unserer Schutzpakete bezieht und sich erst jetzt für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten entscheidet (bzw. sich bereits für eine Mindestlaufzeit (im Unlimited-Paket obligatorisch) bei Paketbuchung entschieden hatte), auch der soll von dieser Regelung zur de-Markenanmeldung profitieren und bekommt die obenstehende Beratung zur Markenanmeldung gratis. Interesse?
Dann wenden Sie sich bitte an den für Sie bereits zuständigen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei oder an die info@it-recht-kanzlei.de.

Mehr dazu finden Sie in diesem Beitrag.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

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2 Kommentare

A
ADI 04.10.2022, 10:47 Uhr
Frage
Hallo, ich habe dieselbe Frage. Wir freuen uns auf die Antwort. Wir haben nämlich 2 Marken, die wir gerne eintragen möchten. Muss man 2 Anträge stellen? Oder darf man nur einen Antrag pro Jahr stellen, das heißt, nur 1 Marke pro Jahr gefördert bekommen?
F
Frank 30.09.2022, 08:19 Uhr
Förderung von mehreren Marken möglich?
Guten Tag,
vielen Dank für diesen sehr informativen Bericht! Ist die Förderung der Markenanmeldung durch die EU pro KMU auf eine Marke begrenzt oder kann die Förderung von mehrere Marken beantragt werden?

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