EU plant Energielabel für Smartphones und Tablets mit Reparierbarkeitsindex
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"Energiekennzeichnung für Smartphones & Tablets ab 2025"
Im Zuge der Bestrebungen, das Umweltbewusstsein von Verbrauchern zu stärken und so insbesondere bei Kaufentscheidungen die Wahl von Produkten mit geringem Energieverbrauch anzuregen, hat die EU jüngst die Einführung von Effizienzetiketten für Smartphones, sonstige schnurlose Telefone und Tablets ab 2025 beschlossen.
I. Neues Energielabel für Handys und Tablets
Nach einem nahezu zweijährigen Konsultationsprozess hat die EU-Kommission im August 2022 einen ersten Entwurf für eine neue Energiekennzeichnungsverordnung veröffentlicht, die erstmalig Energielabel für Smartphones, sonstige schnurlose Telefone und Tablets einführen soll und zudem neuartige Produktdatenblätter vorsieht.
Die Besonderheit der geplanten Label wird darin liegen, dass sie neben der bekannten Skala von Energieeffizienzklassen auch Angaben zur Nachhaltigkeit des Produkts und zu dessen Reparierbarkeit ausweisen soll.
Neben Angaben zur Dauer eines Ladezyklus, zur Batterielebensdauer und zur Wasserdichtigkeit werden von der EU-Kommission auch neue Indexklassen bestimmt, die mit einem Notensystem von A-E
- die Widerstandsfähigkeit bei fallbedingtem Aufprallen
- die Reparierbarkeit
bewerten sollen.
Für die Bemessung der Reparierbarkeit fließen die notwendigen Schritte zum Auseinanderbauen, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Dauer gelieferter Software-Updates in die Bewertung ein.
Das neue Label soll wie folgt aussehen:
II. Zusätzliche Ökodesign-Anforderungen
Im Zuge der Vorbereitung der neuen Effizienzlabels und Produktdatenblätter verschärft die EU auch die Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, sonstige schnurlose Telefone und Tablets, wie ein aktueller Verordnungsentwurf belegt.
Adressiert werden vor allem die Langlebigkeit und Reparierbarkeit.
So werden Hersteller unter anderem künftig verpflichtet,
- kostenlose Sicherheitsupdates für mindestens 5 Jahre und kostenlose Funktionsupdates für mindestens 3 Jahre bereitzustellen
- Akkus zu verbauen, die nicht austauschbar nach 1000 Ladezyklen und austauschbar nach 500 Ladezyklen noch mindestens 80 Prozent ihrer Kapazität aufweisen
- für mindestens 5 Jahre (Tablets: 6 Jahre) alle relevanten Ersatzteile vorzuhalten und im Zweifel zu liefern
- Preislisten für Ersatzteile zu veröffentlichen und nachträgliche Preiserhöhungen zu unterlassen
III. Inkrafttreten ab 2025
Derzeit ist geplant, die neuen Rechtsakte zum 01.01.2025 in Kraft treten zu lassen. Ab diesem Zeitpunkt müssen neu in Verkehr gebrachte Smartphones, schnurlose Telefone und Tablets die neuartigen Energielabels tragen und die Ökodesign-Anforderungen einhalten.
Auch online werden die Produkte – wie bereits bei allen anderen regulierten energieverbrauchsrelevanten Geräten – in Angeboten und Werbung mit Skala bzw. Effizienzetikett und Produktdatenblatt zu kennzeichnen sein.
Über aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Energieverbrauchskennzeichnung für Smartphones, schnurlose Telefone und Tablets wird die IT-Recht Kanzlei zeitnah berichten.
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