Kein Dispute-Antrag bei .eu-Domain - nur Sperrung im Rahmen eines (schieds)gerichtlichen Verfahrens möglich
Während es bei rechtlichen Auseinandersetzungen um.de-Domains die Möglichkeit gibt, schon ohne Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens einen Dispute-Antrag zu stellen, mit dem die Übertragung der Domain auf einen Dritten verhindert werden kann, gibt es diese Möglichkeit bei der.eu-Domain nicht.
Vielmehr ist es bei Auseinandersetzungen um.eu-Domains nach aktuellem Stand zwingend erforderlich, dass für eine Sperrung der Domain ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, entweder ein Gerichtsverfahren vor einem ordentlichen Gericht oder das sogenannte ADR-Verfahren (Alternatives Streitbeilegungsverfahren) bei dem Tschechisches Schiedsgericht in Prag (siehe gem. B 1 (e) der ADR-Regeln).
Somit kann eine Sperrung der.eu-Domain durch das Register nicht erfolgen, wenn versucht wird, außergerichtlich die Domain zu erlangen. Hier besteht folglich immer die Gefahr, dass die Domain von dem (unberechtigten) Domaininhaber auf einen Dritten übertragen wird ohne dass der Anspruchsteller etwas dagegen tun kann. Insofern ist es mit einem gewissen Risiko für den Anspruchsteller verbunden, außergerichtlich gegen den Domaininhaber vorzugehen.
Allerdings sind sowohl das ADR-Verfahren als auch ein Gerichtsverfahren einem ordentlichen Gericht mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. So belaufen sich beispielsweise die Kosten eines ADR-Verfahrens bei 1-2 Domains auf EUR 1.850,- bei einer einköpfigen Schiedskommission, bei einer dreiköpfigen auf EUR 3.710,-.
Fazit
Es bleibt somit demjenigen, der die.eu-Domain beansprucht, nur, zwischen dem mit dem Risiko der Drittübertragung behafteten außergerichtlichen Vorgehen und dem verhältnismäßig teuren und aufwändigen (schieds)gerichtlichen Verfahren abzuwägen.
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