EU-Kommission: Deutschland muss Chemikalienrecht umsetzen
Deutschland droht ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof, weil es europäische Chemikalien-Vorschriften nicht korrekt umgesetzt hat.
Inhaltsverzeichnis
Die EU-Kommission hat ein letztes Mahnschreiben an Berlin gerichtet. Konkret geht es um die Richtlinie über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Sie zielt unter anderem darauf ab, die menschliche Gesundheit und die Umwelt mit Hilfe umfassender Informationen besser zu schützen.
Die EU hat dabei viele verschiedene Produkte im Blick, etwa Kosmetika, Spielzeug, Farben und Elektrogeräte. Die Richtlinie (2008/112/EC) hätte bis zum 1. April 2010 in nationales Recht gegossen werden sollen. Deutschland hat die Kommission bislang nicht über Maßnahmen zur Umsetzung informiert. Eine Rüge ging auch an Finnland, Portugal und Polen. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um der Aufforderung nachzukommen.
Hintergrund der CLP-Rechtsvorschriften
Die CLP-Richtlinie wurde aktualisiert, nachdem neue Vorschriften zur Anpassung des EU-Systems über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen an das GHS der Vereinten Nationen (United Nations Globally Harmonised System - weltweit harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) erlassen wurden. Dieses neue System stellt sicher, dass dieselben Gefahren überall auf der Welt einheitlich beschrieben und gekennzeichnet werden. Die vom GHS-System eingeführten Regelungen wurden in die Verordnung 1272/2008 aufgenommen, welche eine schrittweise Ersetzung von aktuellen Rechtvorschriften über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Mischungen vorsieht.
Hintergrund der aktualisierten Rechtsvorschriften für Biozide
Mit der neuen Richtlinie wird die Frist für die Prüfung der in sogenannten "Biozidprodukten" vorhandenen Wirkstoffe verlängert, zu welchen u.a. Desinfektions- und Insektenabwehrmittel gehören. Wirkstoffe sind chemische Stoffe oder Mikroorganismen, die eine bestimmte Wirkung auf oder gegen Schadorganismen haben. Eine systematische Prüfung aller auf dem EU-Markt vorhandenen Wirkstoffe wurde im Jahr 2000 eingeleitet und sollte bis zum 14. Mai 2010 abgeschlossen werden. Um diesen Vorgang abzuschließen wurde die Frist nun bis zum 14. Mai 2014 verlängert.
Aktuelle Statistiken zu Vertragsverletzungsverfahren sind zu finden unter:
http://ec.europa.eu/environment/legal/implementation_en.htmFür genauere Angaben über die Vertragsverletzungsverfahren im Allgemeinen siehe MEMO/10/605
Quelle: PM der EU-Kommission
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