![Bio-Logo: "Euro-Blatt" ab 1. Juli gültig](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/3155/image.png)
Ob Schinken aus Spanien, Oliven aus Griechenland oder Bohnen aus Frankreich – von Sonntag, 1. Juli an gibt es nur noch ein gültiges EU-Bio-Logo.
Das Sternenblatt auf grünem Untergrund, das so genannte "Euro-Blatt", ist dann verbindlich für alle vorverpackten, ökologisch erzeugten Lebensmittel, die in einem EU-Mitgliedsstaat hergestellt werden. Die zweijährige Übergangsfrist für bisherige rundgezackte Bio-Gütesiegel läuft damit aus.
Alle Bio-Produkte wie etwa Bio-Marmelade, Bio-Brot oder Bio-Öl, deren landwirtschaftliche Zutaten zu mindestens 95 Prozent aus Bio-Landwirtschaft stammen, müssen ab 1. Juli 2012 das "Euro-Blatt"-Etikett tragen. Gültigkeit behalten daneben auch die vielfältigen anderen Öko-Siegel etwa von Bioland, Demeter oder Naturland, da sie den Mindestanforderungen der EU-Verordnung für den ökologischen Landbau oder noch strengeren Kriterien entsprechen.
Der deutsche Designstudent Dušan Milenković hat übrigens das neu EU-Bio-Logo entworfen. Er gewann 2009 einen von der Kommission ausgerufenen Logo-Wettbewerb, an dem sich über 3400 Kunst- und Designstudenten beteiligten.
Quelle: PM der EU-Kommission
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