EU-Bauproduktenverordnung: Neue Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten
Die neue EU-Bauproduktenverordnung betrifft den Bausektor, einer der Schlüsselindustrien der Europäischen Union. Hersteller, Importeur und Händler müssen sich auf diese Verordnung, die in wichtigen Punkten die alte Rechtslage verändert, einstellen. Die IT-Recht-Kanzlei gibt über diese neue Verordnung in ihrem aktuellen Beitrag einen systematischen und möglichst vollständigen Überblick aus der Sicht des betroffenen Herstellers, Importeurs und Händlers.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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